Norm
ZPO §226 IIIBRechtssatz
Verwirklicht ein Sachverhalt die Tatbestandsmerkmale zweier anspruchsbegründender Normen, dienen die Ansprüche aber dem gleichen wirtschaftlichen Ziel und erlischt durch die Erfüllung eines dieser Ansprüche auch der andere, liegt eine sogenannte alternative Anspruchskonkurrenz vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0038060Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2018