RS OGH 1983/11/24 6Ob868/82, 6Ob43/18v

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Veröffentlicht am 24.11.1983
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Norm

ZPO §226 IIIB

Rechtssatz

Verwirklicht ein Sachverhalt die Tatbestandsmerkmale zweier anspruchsbegründender Normen, dienen die Ansprüche aber dem gleichen wirtschaftlichen Ziel und erlischt durch die Erfüllung eines dieser Ansprüche auch der andere, liegt eine sogenannte alternative Anspruchskonkurrenz vor.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 868/82
    Entscheidungstext OGH 24.11.1983 6 Ob 868/82
  • 6 Ob 43/18v
    Entscheidungstext OGH 28.03.2018 6 Ob 43/18v
    Vgl; Beisatz: Hier: Anspruchskonkurrenz zwischen verschuldensunabhängiger Eingriffshaftung nach dem nö Feuerwehrgesetz und Amtshaftung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0038060

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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