Norm
ABGB §1091 DRechtssatz
Die Einbringung einer auf die Erfüllung ganz bestimmter Auflösungsgründe gestützten Klage auf Aufhebung eines Pachtvertrages beinhaltet nicht schon die - allgemein zulässige - Auflösungserklärung und Geltendmachung der Probezeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0020397Dokumentnummer
JJR_19850116_OGH0002_0030OB00575_8400000_003