Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Ein Kläger, der sich sowohl über die Dauer der vierwöchigen Revisionsfrist als auch über den langen Postweg zwischen seinem Wohnort in Kanada und dem Prozeßort in Österreich im klaren war, darf nicht erst sieben Tage vor Ablauf der Revisionsfrist eine selbstverfaßte Revision an seinen im Revisionsverfahren nicht mehr zugelassenen bisherigen Vertreter zur Post geben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Ein sorgfältiger Rechtsanwalt darf sich nicht auf die unbestimmten Angaben des Klienten über das die Klagefrist gemäß § 67 Abs 2 ASGG auslösende Zustelldatum des Bescheides verlassen und die Klage nicht erst am letzten Tag der nach dem nicht sicheren Zustelltag berechneten Frist erheben. Er ist vielmehr verpflichtet, entweder das richtige Zustelldatum zB durch eine telefonische Anfrage beim Versicherungsträger zu ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §397aZPO §461
Rechtssatz: Schon wegen der damit verbundenen verschiedenen Rechtsfolgen steht dem Beklagten frei, den Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil mit einer Berufung oder einem Wiedereinsetzungsantrag zu kumulieren. Entscheidungstexte 3 Ob 47/93 Entscheidungstext OGH 15.09.1993 3 Ob 47/93 Veröff: SZ 66/109 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IIIZPO §148 Abs2
Rechtssatz: Ist die Prozesshandlung durch einen Irrtum versäumt worden, beginnt die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit dessen möglicher Aufklärung, sofern diese durch auffallende Sorglosigkeit unterblieben ist. Entscheidungstexte 10 ObS 64/93 Entscheidungstext OGH 15.04.1993 10 ObS 64/93 Veröff: SZ 66/51 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 27.3.1984 einen Verkehrsunfall, bei dem er sich eine Gehirnerschütterung, eine Brustkorbprellung, eine Hüftgelenksluxation links mit Abbruch des hinteren Randes der Hüftpfanne sowie Hautabschürfungen an beiden Kniegelenken und am rechten Unterschenkel zuzog. Am 20.3.1985 wurde er stationär im Rehabilitationszentrum Stollhof der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt aufgenommen, wo er am 21.3.1985 in der Sozialberatung vorsprach. Dort schilderte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs2ZPO §146 I
Rechtssatz: Bei der gesetzlichen Frist für die Klage gegen einen Bescheid des Versicherungsträgers handelt es sich um eine prozessuale Frist, gegen deren Versäumung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig ist. Entscheidungstexte 10 ObS 64/93 Entscheidungstext OGH 15.04.1993 10 ObS 64/93 Veröff: SZ 66/51 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat das Dienstverhältnis des bei ihr als Geschäftsleiter beschäftigten Klägers mit Schreiben vom 17.März 1992 zum 30.9.1992 gekündigt. Der Betriebsrat hatte der Kündigung nicht zugestimmt. Noch im März 1992 setzte sich der Kläger mit Rechtsanwalt Dr.***** in Verbindung, der die Beklagte mit Schreiben vom 25.3.1992 um Angabe der Kündigungsgründe ersuchte. Der Kläger beauftragte seinen Rechtsanwalt nicht, die Kündigung anzufechten. Der Kläger war in der Fo... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 II
Rechtssatz: Die Erkrankung einer Partei des Verfahrens bildet nur dann einen Wiedereinsetzungsgrund, wenn sie die Bestellung eines Vertreters oder eine Prozesshandlung unmöglich macht. Entscheidungstexte 9 ObA 57/93 Entscheidungstext OGH 31.03.1993 9 ObA 57/93 10 ObS 191/98f Entscheidungstext OGH 09.06.1998 10 ObS... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Vermieter brachten gegen den beklagten Mieter am 28. Jänner 1991 die Klage auf Zahlung des für zwei Monate rückständigen Mietzinses und wegen der zufolge der Säumnis nach § 1118 ABGB geforderten Aufhebung des Bestandvertrages auf Räumung der Wohnung ein. Die Klage wurde an den Beklagten nach § 106 ZPO und § 21 Abs 2 ZustG nach erfolgloser Aufforderung zur Anwesenheit durch Hinterlegung beim Postamt zugestellt, Beginn der Abholfrist war der 25. Feber 199... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Kein minderer Grad des Versehens bei fehleranfälliger Organisation, wenn das Poststück den Eingangsstempel nicht mit dem Tag des Einlangens sondern erst mit dem der Vorlage an die Geschäftsleitung erhält. Entscheidungstexte 9 ObA 92/92 Entscheidungstext OGH 27.05.1992 9 ObA 92/92 Veröff: RZ 1993/97 S 281 6 Ob... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Robert Göstl und Franz Murmann als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** Z***** S*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte *****, wider die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei S***** gemeinnützige Wohnbaugesellschaft reg. Genossenschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Herbert Pflanzl und Dr. Ägidius Horvatits, Rechtsanwälte in Salzburg, und anderer betreibender Parteien, wider die verpfli... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof wies in seiner Entscheidung vom 27. Februar 1991, 2 Ob 7/91, die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei zurück, weil diese beim Erstgericht eingebracht worden war und erst nach Ablauf von 4 Wochen ab Zustellung der Freistellung einer Revisionsbeantwortung beim Obersten Gerichtshof einlangte. Die klagende Partei führt in ihrem Wiedereinsetzungsantrag aus, ihr Rechtsfreund habe die Seite 6 der außerordentlichen Revision nicht beachtet, auf wel... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kündigte dem Beklagten das Pachtverhältnis betreffend die Liegenschaft EZ 387 KG Unterlaa zum 30. November 1990 gerichtlich auf; die Aufkündigung wurde dem Beklagten am 28. November 1989 zugestellt. Am 15. Dezember 1989 gab dieser Schriftsätze zur Post, mit welchen er einerseits Einwendungen gegen die Aufkündigung erhob und andererseits die Verlängerung der Dauer des Landpachtvertrages beantragte und beide mit Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Sta... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Der Parteienvertreter darf sohin nicht auffallend sorglos gehandelt haben (EvBl 1987/94 ua), indem er die im Verkehr mit Gerichten und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Entscheidungstexte 9 ObA 259/90 Entscheidungstext OGH 07.11.1990 9 ObA 259/90 Veröff: AnwBl 1991,110 = RZ 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Irrtümer und Fehler der Kanzleiangestellten von Rechtsanwälten sind diesen zuzurechnen und ermöglichen jedenfalls dann eine Wiedereinsetzung, wenn sie trotz der Einhaltung der berufsgebotenen Sorgfaltspflicht des Anwalts bei der Kontrolle der Terminevidenz und Fristenevidenz und trotz bisherigen objektiver Eignung und Bewährung des Kanzleiangestellten unterlaufen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Wegen Nichterscheinens des Beklagten zur Tagsatzung vom 27.März 1990 wurde auf Antrag der klagenden Partei ein dem Klagebegehren stattgebendes Versäumungsurteil gefällt, das dem Beklagten am 28. März 1990 zugestellt wurde. Mit am 18.April 1990 zur Post gegebenem, als "Berufung gegen das Versäumungsurteil vom 27.3.1990" bezeichnetem - inhaltlich als Widerspruch zu wertendem - Schreiben machte der Beklagte geltend, er sei am Erscheinen bei Gericht beruflich verhindert ge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Einschreiters, bei dem ob EZ 1987 KG Forchtenau zu TZ 488/90 vorgemerkten Höchstbetragspfandrecht der H*** DES L*** V*** die Anmerkung der Rechtfertigung einzutragen, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der V*** L***- UND H*** (früher: H*** DES L*** V***) mit dem Ausspruch nicht Folge, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes 50.000 S übersteigt und der Revisionsrekurs zulässig sei. Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde der R... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: War die Versäumung voraussehbar und hätte sie durch ein der Partei zumutbares Verhalten angewendet werden können, ist die Wiedereinsetzung zu verweigern. Entscheidungstexte 9 ObA 199/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 199/90 Veröff: RZ 1991/60 S 199 = AnwBl 1991,49 = EvBl 1991/18 S 103 9 ObA... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Der Wiedereinsetzungswerber (bzw sein Vertreter: § 39 ZPO) darf nicht auffallend sorglos gehandelt haben; er darf somit die im Verkehr mit Gerichten und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt nicht in diesem Sinne außer acht gelassen haben. Entscheidungstexte 9 ObA 199/90 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: An berufliche rechtskundige Parteienvertreter ist ein strengerer Maßstab anzulegen als an rechtsunkundige oder bisher noch nie an gerichtlichen Verfahren beteiligte Personen. Entscheidungstexte 9 ObA 199/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 199/90 Veröff: EvBl 1991/18 S 103 = RZ 1991/60 S 199 = AnwBl 1991,49 ... mehr lesen...
Begründung: In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 13. 12. 1989 wurde vom Erstgericht in Anwesenheit beider anwaltlich vertretenen Parteien das dem Klagebegehren stattgebende Urteil verkündet. Am 1. 3. 1990 beantragte die beklagte Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungsanmeldung (§ 461 Abs 2 ZPO) und meldete die Berufung gegen das Urteil vom 13. 12. 1989 an. Zur
Begründung: des Wiedereinsetzungsantrages wurde aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Die Unterlassung des Vormerkes einer Rechtsmittelfrist durch einen Rechtsanwalt ist ein grobes Verschulden, das einer Wiedereinsetzung entgegensteht. Entscheidungstexte 9 ObA 199/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 199/90 Veröff: AnwBl 1991,49 = EvBl 1991/18 S 103 = RZ 1991/60 S 199 9 ObA 234/91 ... mehr lesen...
Begründung: Die zu 18 Cg 12/89 des Erstgerichtes klagende F*** G*** mbH in Kematen, 22. Straße in der Heide, schloß mit der beklagten Partei Rudolf S***'s Nachfolger W*** & Co in einem Patent- und Markeneingriffsverfahren am 21.6.1989 folgenden Teilvergleich: "Die beklagte Partei verpflichtet sich, 1) das In-verkehr-bringen von Brätwürsten, insbesondere solcher für besondere Ernährungsbedürfnisse, welche nicht von der Klägerin stammen, unter der für Franz W*** geschützten Öste... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht verbot dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit medizinisch-technischen Geräten, "Geräte zur Körper- oder Gesundheitspflege, insbesondere das Schallwellengerät "Nostrafon", unter Bezugnahme auf die Linderung von oder die Hilfe bei Krankheiten oder Krankheitssymptomen oder auf physiologische oder gesundheitserhaltende Wirkungen, insbesondere auf die Linderung von Shmerzen, in Verkehr zu setzen und zu bewerben... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung herabsetzende Behauptungen über das Unternehmen der Klägerin, nämlich (ua) daß sie über eine Hilfskrankenschwester aus Lainz die Lüge der "Geheimprostituierten" verbreitet habe, zu untersagen. Der Erstrichter wies diesen Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht gab ihm mit dem angefochtenen Beschluß statt und sprach aus, daß der Beschwerdegegenstand... mehr lesen...