Norm
ZPO §146 IIIRechtssatz
Kein minderer Grad des Versehens bei fehleranfälliger Organisation, wenn das Poststück den Eingangsstempel nicht mit dem Tag des Einlangens sondern erst mit dem der Vorlage an die Geschäftsleitung erhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0036808Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016