Norm: ZPO §146ZPO §153ZPO §237ASGG §72
Rechtssatz: Die (irrtümliche) Zurücknahme einer Klage im Sozialrechtsverfahren bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund. Eine dennoch erfolgte Bewilligung wäre unbeachtlich. Entscheidungstexte 6 Rs 53/18p Entscheidungstext OLG Graz 27.11.2018 6 Rs 53/18p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IIO §259 Abs4
Rechtssatz: In Insolvenzverfahren ist eine trotz § 259 Abs 4 IO bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Rechtsmittelgericht unbeachtlich. Entscheidungstexte 8 Ob 3/11s Entscheidungstext OGH 25.01.2011 8 Ob 3/11s 2 Ob 199/12x Entscheidungstext OGH 20.11.2012 2 Ob 199/12x Auch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin P***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Helmut Klement und Dr. Annemarie Stipanitz-Schreiner, Rechtsanwälte in Graz, gegen das Land Steiermark, Amt der Steiermärkisch... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 2005 beauftragte die klagende Partei die nunmehr beklagte Gesellschaft mit Um- und Ausbauarbeiten in einem Haus. Im Zuge dieser Arbeiten kam es am 23. März 2006 durch Wegwerfen einer nicht gänzlich abgelöschten Zigarette seitens eines Mitarbeiters der beklagten Partei zu einem Brand, der nach dem Vorbringen der klagenden Partei einen Schaden von 67.000 EUR verursachte. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 21. Mai 2007, AZ 63 Se 161/06g, wurde ein gege... mehr lesen...
Begründung: Die Beschlüsse des Rekursgerichts, mit denen den Rekursen des Beklagten gegen vom Erstgericht verhängte Ordnungsstrafen nicht Folge gegeben worden war, sind in Rechtskraft erwachsen. Der Beklagte erhob dagegen beim Rekursgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Rekursverfahrens - hilfsweise eine „Nichtigkeitsbeschwerde" wegen „absoluter Nichtigkeit des Verfahrens" - mit denen er - wegen einer behaupteten Befangenheit des Erstrichters - begehrte, die Entscheidungen des... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerinnen 1. Mag. Sandra M*****, 2. Anneliese W*****, beide vertreten durch Dr. Matthias Paul Hagele, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1. Gemeinde S****... mehr lesen...
Norm: ZPO..§146
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Rechtsbelehrung im Zahlungsbefehl und der Hinterlegungsanzeige, wonach die Frist mit der Hinterlegung zu laufen beginnt, begründet grobes Verschulden. Entscheidungstexte 1 R 400/08d Entscheidungstext LG Steyr 07.01.2009 1 R 400/08d European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 05.09.2008, 13 C 728/08i-2, erließ das Erstgericht wider die Beklagten einen Zahlungsbefehl über € 5.218,08 s.A. Die Zustellung erfolgte jeweils am 10.09.2008 durch Hinterlegung. Am 10.10.2008 langte der Einspruch der Beklagten, welcher am 09.10.2008 zur Post gegeben wurde, bei Gericht ein. Mit Beschluss vom 10.10.2008, 13 C 728/08i-3, wurde dieser Einspruch als verspätet zurückgewiesen, zumal der Zahlungsbefehl am 10.09.2008 zugestellt wurde und die 4-wöchige Einspr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Michael S*****, vertreten durch Dr. Michael Cermak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien D***** AG, *****, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens 13 Cg 168/07v des Handelsgerichts Wi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Monica F*****, vertreten durch Dr. Wilfried Köhler, öffentlicher Notar in Wien, wegen Grundbuchshandlungen in der EZ 2693 GB *****, weitere Verfahrensbeteiligte 1. Mag. Klaus R*****, 2. F***** A... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 6. 6. 2007 (ON U-35) wies das Erstgericht den Antrag des Vaters, den monatlichen Unterhalt für den minderjährigen Clemens W***** von bisher 250 EUR auf 120 EUR herabzusetzen, ab. Am 11. 7. 2007 wurde dieser Beschluss an einen Hausgenossen des Vaters an dessen Adresse ausgefolgt (Ersatzzustellung). Am 3. 8. 2007 überreichte der Vater dagegen einen Rekurs beim Erstgericht, in welchem er zur Rechtzeitigkeit ausführte, dass ihm der angefochtene Beschluss na... mehr lesen...
Norm: ZPO §146. ZPO §521aEMRK Art6
Rechtssatz: Liegt ein scheinbar rechtskräftiger Zahlungsbefehl vor, so wird - bei Erfolg - nicht nur durch einen Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der V ollstreckbarkeit sondern auch durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist in die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit der abschließenden Sacherledigung des Verfahrens eingegriffen. Wird durch die Bewill... mehr lesen...
Begründung: In der gegenständlichen Rechtssache wurde vom Erstgericht am 13.11.2007 ein Zahlungsbefehl über die eingeklagte Forderung erlassen, welcher der beklagten Partei am 16.11.2007 durch persönliche Übernahme durch deren Geschäftsführer DI G***** P***** zugestellt wurde. Am 23.1.2008 langte beim Erstgericht ein am 22.1.2008 zur Post gegebener Antrag der beklagten Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung des Einspruches gegen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146
Rechtssatz: Das (grobe) Verschulden ihrer Angestellten, die den Auftrag hatte, sämtliche Gerichtsstücke an den bevollmächtigten Rechtsanwalt weiterzuleiten, ist der beklagten Aktiengesellschaft zuzurechnen und hindert die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Entscheidungstexte 3 R 30/08s Entscheidungstext OLG Wien 08.04.2008 3 R 30/08s ... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich der Rekurs der Beklagten mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss im Sinne einer Bewilligung ihres Antrages auf Wiedereinsetzung abzuändern. Der Kläger hat keine Rekursbeantwortung erstattet. Betreffend die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung und die Entschuldbarkeit der Säumnis nach §146 ZPO sei zunächst allgemein auf Fasching (Lb² Rz 579 und 580) verwiesen. Nach hA ist das Verschulden der H... mehr lesen...
Begründung: Die nun betreibende Partei hatte gegen die nun verpflichtete Partei die Mietzins- und Räumungsklage mit dem Vorbringen eingebracht, diese habe zwei Geschäftsräume gemietet und trotz Fälligkeit und qualifizierter Mahnung Hauptmietzinse und Betriebskosten nicht bezahlt. Das gegen die nun verpflichtete Partei am 22. Juni 2006 ergangene Versäumungsurteil wurde dieser am 27. Juni 2006 zugestellt. Am 23. Februar 2007 langte der (am Tag zuvor zur Post gegebene) Antrag der bet... mehr lesen...
Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren gegen vier Verpflichtete wurden u.a. die 4/5 Anteile BLNr 4-7 an der Liegenschaft EZ 679 (LN) und die Liegenschaft EZ 781 (Wald und LN), je GB ***** um Meistbote von 5.006 EUR und 1.778,50 EUR demselben Meistbietenden unter dem Vorbehalt der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung zugeschlagen. Dieser - in der Folge als Ersteher bezeichnet - erhielt von der Grundverkehrsbezirkskommission am 21. November 2006 diese Genehmigung, worauf das ... mehr lesen...
Begründung: In dem vorliegenden Verfahren macht der Kläger im Wesentlichen Ansprüche aus der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum 27. 7. 2001 geltend. Es geht dabei zusammengefasst um die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austrittes des Klägers und der daraus ableitbaren Beendigungsansprüche. Das Erstgericht hat auch im dritten Rechtsgang die Klage in dem hier maßgeblichen Umfang abgewiesen und dies darauf gestützt, dass der Austritt des Klägers wegen seiner Gesundheitsge... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden minderjährigen Antragsteller schlossen am 21. Dezember 2005 in Mailand eine Vereinbarung über die Auflösung ihrer bis dahin bestehenden Lebensgemeinschaft, in der sich der Vater (Antragsgegner) u.a. verpflichtete, für seine beiden minderjährigen Söhne einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von je 1.000 EUR, 13 x jährlich zu bezahlen. Für Sonderausgaben sollten die Eltern je zur Hälfte aufkommen. Die durch die Mutter vertretenen Antragsteller begehrten ... mehr lesen...
Begründung: Die Zustellung der Entscheidung des Rekursgerichtes erfolgte nach der Aktenlage am 17. 7. 2007. Dagegen erhob der Kläger zunächst einen außerordentlichen Revisionsrekurs an das Handelsgericht Wien, der am 31. 7. 2007 aufgegeben wurde und dort am 1. 8. 2007 einlangte. Das Handelsgericht Wien übermittelte daraufhin den Revisionsrekurs an das zuständige Erstgericht, wo dieser am 3. 8. 2007 einlangte. In der Folge stellte der Kläger einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI Dr. Richard K*****, Beamter, *****, gegen die beklagte Partei Eva K*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Günther Steiner ua, Rechtsanwälte in Wien, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 5 C 42/96h des Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI Dr. Richard K*****, Beamter, *****, gegen die beklagte Partei Eva K*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Günther Steiner ua, Rechtsanwälte in Wien, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 5 C 42/96h des Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** H*****, vertreten durch Dr. Franz Thienen-Adlerflycht, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei K***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Ste... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die vom Erstgericht wider die Beklagte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, der Beschluss wurde der Beklagten (ihrem seinerzeitigen Vertreter) am 6. September 2006 zugestellt. Der Beklagtenvertreter gab den dagegen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten am 4. Oktober 2006 zur Post. Der Oberste Gerichtshof wies mit Beschluss vom 21. November 2006, GZ 4 Ob 215/06f-16, den außerordentlichen Revisionsrekurs als verspätet zurück... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen Christian, Nathalie, Matthias und Bianca sind die ehelichen Kinder von Elisabeth und Andreas Sch*****, deren Ehe am 5. 11. 2001 geschieden wurde. Jedenfalls seit der Scheidung werden die Kinder von der väterlichen Großmutter Herta S***** versorgt, der mit Beschlüssen vom 17. 12. 2001 (ON 70) und 10. 7. 2003 (ON 107) die Obsorge über alle vier Minderjährige übertragen wurde. Aufgrund der äußerst schwierigen sozialen und finanziellen Verhältnisse, in den... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen die Festsetzung einer Sicherheitsleistung, von der das Erstgericht die Wirksamkeit der Aufschiebung einer Räumungsexekution abhängig gemacht hatte, nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 ZPO iVm § 78 EO jedenfalls unzulässig sei. Der als „außerordentlicher" bezeichnete Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist jedenfalls unzulässig. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der v... mehr lesen...
Norm: ZPO §146
Rechtssatz: Unterläuft nicht nur der grundsätzlich verlässlichen und erfahrenen Kanzleikraft bei der Eintragung der Klagebeantwortungsfrist im Fristenbuch ein Rechenfehler, sondern unterlässt auch der Rechtsanwalt selbst anlässlich der einen Tag vor Fristablauf verfassten Klagebeantwortung eine Fristenkontrolle, so übersteigt diese zweifache Nachlässigkeit den minderen Grad des Versehens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die gegenständliche Klage wurde der Beklagten am 22.8.2006 (durch eigenhändige Übernahme durch den Geschäftsführer) zugestellt. Die vierwöchige Klagebeantwortungsfrist (§ 230 Abs 1 ZPO) endete am 19.9.2006. Die gegenständliche Klage wurde der Beklagten am 22.8.2006 (durch eigenhändige Übernahme durch den Geschäftsführer) zugestellt. Die vierwöchige Klagebeantwortungsfrist (Paragraph 230, Absatz eins, ZPO) endete am 19.9.2006. Die am 20.9.2006 (Datum der Postaufgabe) er... mehr lesen...
Begründung: 1. Zur Vorgeschichte: 1.1. Im Verfahren 2 C 187/97b (nunmehr 2 C 1843/03v) des Erstgerichtes wurden die auf Produkthaftung wegen fehlerhafter Airbag-Auslösung gerichtete Schadenersatzklage des nunmehrigen Wiederaufnahmsbeklagten und der vom Erstgericht erlassene Zahlungsbefehl vom 29. 7. 1997 der nunmehrigen Wiederaufnahmsklägerin, die ihren Sitz in Frankreich hat, am 24. 4. 1998 im Rechtshilfeweg durch Übergabe an einen Angestellten (dessen Befugnis zur Entgegennahme vo... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 6. 1989 Mieter der Wohnung Top Nr. 16 im Haus ***** in *****. Seit 2001 ist an dieser Wohnung Wohnungseigentum begründet. Die Erstantragsgegnerin ist Wohnungseigentümerin der vom Antragsteller gemieteten Wohnung. Die Zweitantragsgegnerin ist die Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft. Die Wohnung des Antragstellers liegt unmittelbar unterhalb des Dachgeschossausbaus; sie besteht aus Vorraum, Küche, Badezimmer, WC, Zwischenflur und drei Zimm... mehr lesen...