Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1.) Johann J*****, und 2.) Theresia J*****, beide vertreten durch Eisenberger & Herzog Rechtsanwaltssozietät in Graz, gegen die Antragsgegnerin Gemeinde S*****, wegen Festsetzung einer Entschädigung... mehr lesen...
Norm: ZPO §146ZPO §72 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn Anträge auf Verfahrenshilfe mit Beigebung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich unbefristet sind, sind sie als befristete Prozesshandlungen anzusehen, wenn sie die Unterbrechung der Einspruchs-, Klagebeantwortungs- oder einer Rechtsmittelfrist bezwecken. Wird die Frist zur Stellung eines Antrages auf Verfahrenshilfe mit Beigebung eines Rechtsanwaltes innerhalb dieser Fallfristen versäumt, ist die Wi... mehr lesen...
Begründung: Der Auftrag zur Klagebeantwortung wurde den beiden Beklagten am 27.12.2005 zugestellt. Die 4-wöchige Frist endete daher gemäß § 225 Abs 2 ZPO am 24.1.2006. Der Auftrag zur Klagebeantwortung wurde den beiden Beklagten am 27.12.2005 zugestellt. Die 4-wöchige Frist endete daher gemäß Paragraph 225, Absatz 2, ZPO am 24.1.2006. Am 20.1.2006 gaben die beiden Beklagten beim Bezirksgericht ihres Aufenthaltsortes, dem Bezirksgericht Gänserndorf, Anträge auf Bewilligung der Verf... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat eine Berufung erhoben, die rechtskräftig als verspätet zurückgewiesen wurde. Der Beklagte hat verschiedene Wiedereinsetzungsanträge im Zusammenhang mit der Versäumung der Berufungsfrist gestellt gestellt, darunter jenen, der mit Beschluss des Erstgerichtes vom 3. 6. 2004 zurückgewiesen wurde. Dem Rekurs gegen diesen Beschluss hat das Rekursgericht mit Beschluss vom 11. 8. 2005 keine Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 17. 11. 2005 hat das ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte gemäß § 11 Abs 5 WettbG, der Antragsgegnerin das Erteilen von Auskünften binnen angemessener Frist aufzutragen. Das Erstgericht gab dem Antrag mit Beschluss vom 15. 2. 2005 (ON 2) statt und bestimmte eine Frist von 14 Tagen zur Beantwortung. Der Beschluss wurde der Antragsgegnerin am 25. 2. 2005 zu Handen eines Postbevollmächtigten für RSa-Briefe zugestellt. Am 23. 6. 2005 beantragte die Antragstellerin zu 29 Kt 323/05, über die Antragsgeg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ärztekammer für Oberösterreich, *****, vertreten durch Dr. Aldo Frischenschlager und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Christine M... mehr lesen...
Norm: ZPO §146ZPO §521a
Rechtssatz: Das Rekursverfahren infolge eines Wiedereinsetzungsantrags ist im Hinblick auf Art 6 EMRK jedenfalls dann zweiseitig, wenn der Antrag darauf gerichtet ist, in die Rechtskraft einer (Sach-)Entscheidung einzugreifen. Entscheidungstexte 9 Ra 19/05p Entscheidungstext OLG Wien 14.03.2005 9 Ra 19/05p Europe... mehr lesen...
Begründung: Der Zahlungsbefehl vom 25.8.2004 wurde dem Beklagten am 30.8.2004 durch Hinterlegung zugestellt. Auf der Sendung scheint neben dem Namen und der Anschrift des Beklagten auch deren “Obmann Mag.P***** K*****” auf. Am Zustellschein sind Zustellversuche am 27. und 30.8.2004 vermerkt. Ab 30.8.2004 lag die Sendung auch zur Abholung beim Zustellpostamt bereit. Der Zahlungsbefehl vom 25.8.2004 wurde dem Beklagten am 30.8.2004 durch Hinterlegung zugestellt. Auf der Sendung schei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Zurückweisung eines Antrags der klagenden Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist. Dagegen richtet sich der „außerordentliche" Revisionsrekurs der klagenden Partei. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gegen Konformatsentscheidungen ist ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof nur zulässig, wenn d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von 121.473,81 EUR. Die beklagte Partei beantragte in ihrer Klagebeantwortung die Abweisung des Klagebegehrens. Beim ersten Termin zur mündlichen Streitverhandlung am 22. 6. 2004 (ON 36) erließ das Erstgericht auf Antrag der beklagten Partei - für den Kläger war trotz ausgewiesener Ladung (ON 27 verso) niemand erschienen - ein „neg. Versäumungsurteil" durch Abweisung des Klagebegehrens. Mit Beschluss vom 26. 11. 2004 wies das Erstgericht ... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof stellte dem Kläger die Beantwortung der von der Beklagten erhobenen außerordentlichen Revision frei. Der Beschluss über die Freistellung wurde dem Kläger, der im Verfahren erster und zweiter Instanz durch eine Rechtsschutzsekretärin der Gewerkschaft der Privatangestellten (iSd § 40 Abs 1 Z 2 ASGG qualifiziert) vertreten wurde, zu Handen seiner Vertreterin am 15. 10. 2004 zugestellt. Die am 15. 11. 2004 zur Post gegebene Revisionsbeantwortung war ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wegen der Versäumung der in diesem Bundesgesetz bestimmten Fristen ist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig (§ 82 GBG). Die Rekursfrist beträgt in Grundbuchssachen bei Zustellungen im Inland 30 Tage (§ 123 Abs 1 GBG). Die Gerichtsferien sind auf diese Rekursfrist ohne Einfluss. Dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der in § 123 GBG geregelten Rekursfrist infolge § 82 GBG nicht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146§442
Rechtssatz: Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die "Versäumung" der vorbereitenden Tagsatzung durch den Beklagten infolge nur persönlichen (unvertretenen) Erscheinens im bezirksgerichtlichen Verfahren mit einer Wertzuständigkeit über € 4.000,-- nach Ladung mittels LAD A4 ohne gesonderten Hinweis auf die Anwaltspflicht im eigentlichen Ladungsteil. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15.7.2003 beim Bezirksgericht Ybbs eingebrachten Mahnklage stellte die Klägerin ein Schmerzengeldbegehren von j 7.250,-- s.A. (ON 1). Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl (ON 2) erhob der Beklagte fristgerecht Einspruch (ON 3), worauf das Erstgericht die vorbereitende Tagsatzung für den 1.10.2003 anberaumte und die Ladung des Beklagten mit dem EDV-Formular LAD A 4 verfügte (ON 4). Der Beklagte erschien zur Verhandlung am 1.10.2003 ohne Rechtsanwal... mehr lesen...
Norm: ZPO §146ZustG §10
Rechtssatz: 1.) Im Wiedereinsetzungsverfahren kommt es nur auf das Verschulden der Partei selbst an, nicht jedoch auf das Ausmaß des Verschuldens ihrer Angestellten. Auch eine große Aktiengesellschaft ist verpflichtet, ihre Angestellten entsprechend zu überwachen und zu kontrollieren. Steht die Verlässlichkeit der Mitarbeiter, die mit der Ausführung einer Handlung betreffend ein Gerichtsverfahren befasst sind, nicht fest... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14.5.2003 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger EUR 37.387,84 brutto s.A. Er sei bei der beklagten Partei vom 1.8.2000 bis 24.1.2003 beschäftigt gewesen, es habe sich in Wahrheit um ein Dienstverhältnis gehandelt, ungeachtet dessen, dass in dem abgeschlossenen Beratervertrag der Kläger als selbständiger Gewerbetreibender und Kaufmann bezeichnet worden sei. Der Kläger habe seine Arbeitsleistung hauptsächlich in den Büroräumlichkeiten der bekla... mehr lesen...
Norm: ZPO §146
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Wiedereinsetzung kann es keinen Unterschied machen, ob ein Rechtsanwalt eine Frist selbst falsch einträgt oder diese falsch berechnet oder ihm eine falsche Fristeneintragung seiner Mitarbeiter hätte auffallen müssen. Im Lichte des strengen Maßstabes von § 1299 ABGB erfüllt ein Fehler durch den Rechtsanwalt sowohl bei der Fristberechnung als auch bei Fristvormerkung den Tatbestand der groben Fahrläs... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 15.07.2003 wurde der Beklagte verpflichtet, dem Kläger EUR 2.732,21 s.A. zu bezahlen (ON 36). Dieses Urteil wurde dem Vertreter des Beklagten am 18.07.2003 zugestellt. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde von der beklagten Partei (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) am 06.10.2003 zur Post gegeben. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gestellt und dazu vorgebracht,... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger brachte am 29. Oktober 2002 beim Landesgericht Salzburg als Titelgericht zu AZ 11 Cga 262/01t den Antrag auf Bewilligung von Fahrnis- und Forderungsexekutionen zur Sicherstellung der Forderung auf Grund des Versäumungsurteils des Landesgerichts Salzburg vom 3. Juni 2002 von (restlichen) 101.159,96 EUR samt 10 % Zinsen seit 22. Oktober 2001 und der Kostenforderung von 4.180,45 EUR ein. Das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146. ZPO §530
Rechtssatz: In Einzelfällen stehen einer Partei auch gegen ein Versäumungsurteil die Rechtsbehelfe der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der Wiederaufnahmsklage kumulativ zur Verfügung. Entscheidungstexte 6 Ob 76/03z Entscheidungstext OGH 21.05.2003 6 Ob 76/03z Veröff: SZ 2003/58 European Case La... mehr lesen...
Begründung: Gegen den ihr am 26. November 2002 zugestellten zweitinstanzlichen Beschluss erhob die beklagte Partei einen außerordentlichen Revisionsrekurs (ON 9), den sie an das Gericht zweiter Instanz adressierte und am 6. Dezember 2002 zur Post gab. Das Rechtsmittel langte am 10. Dezember 2002 beim Rekursgericht und in der Folge am 11. Dezember 2002 beim Erstgericht ein. Dieses wies den ao Revisionsrekurs mit Beschluss vom 13. Dezember 2002 (ON 10) als verspätet mit der Begründun... mehr lesen...
Begründung: Das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen EUR 381,39 zu bezahlen, wurde durch (negatives) Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Leibnitz vom 4. April 2002, GZ 4 C 4338/01i-10, abgewiesen. Ein Verfahrenshilfeantrag des Klägers wurde in erster Instanz abgewiesen. Ein dagegen erhobener Rekurs wurde bisher nicht erledigt. Ein gegen das Versäumungsurteil erhobenes Rechtsmittel wurde dem Beklagten zur Verbesserung unter anderem zur Beibringung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 AZPO §471 EZPO §477 CZPO §526 B1
Rechtssatz: Das Rekursgericht darf mangels funktioneller Zuständigkeit nicht infolge Rekurses gegen die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag die Nichtigkeit des Hauptverfahrens auszusprechen und die Klage zurückweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 228/02m Entscheidungstext OGH 15.10.2002 4 Ob 228/02m ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1988 brachte die Antragstellerin den Antrag auf Erhöhung der Mietzinse gemäß §§ 18 ff MRG für das Haus ***** bei der Schlichtungsstelle ein. Es ergingen in den dem Antrag zugrundeliegenden Schlichtungsstellenverfahren mehrere Entscheidungen über die vorläufige Erhöhung der Mietzinse in den Zeiträumen 1. 6. 1989 bis 31. 7. 1997. Zu MA 50-Schli 2/95/3817 wurde über die Zulässigkeit der Erhöhung des Hauptmietzinses für den Zeitraum vom 1. 6. 1997 bis 31. 5. 2000 en... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mustafa E***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 iVm § 203 StGB, sowie der Vergehen des Quälens unmündiger Personen nach § 92 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mustafa E***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 in Verbindung mit § 203 StGB, sowie der Vergehen des Quälens unmündiger Personen n... mehr lesen...
Begründung: Die rechtliche Beurteilung im angefochtenen Beschluss ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO iVm § 528a ZPO). Den Ausführungen des Rekurswerbers ist noch Folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung im angefochtenen Beschluss ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO in Verbindung mit Paragraph 528 a, ZPO). Den Ausführungen des Rekurswerb... mehr lesen...
Begründung: Der geltend gemachte Verfahrensmangel wurde geprüft; er liegt nicht vor (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Auch in Verfahren nach dem ASGG gilt der Grundsatz, dass im Verfahren 2. Instanz gar nicht geltend gemachte oder von der 2. Instanz verneinte angebliche Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens nicht erneut zum Gegenstand eines Rechtsmittels an den Obersten Gerichtshof gemacht werden können (RIS-Justiz RS0042963). Wenn ein Mangel des Rekursverfahrens schon nach dem R... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zuerkennung von S 460.045,70 netto sA aus dem Titel der Abfertigung sowie einer restlichen Urlaubsentschädigung und wurde sowohl im Verfahren erster als auch zweiter Instanz durch Helmut S*****, Rechtsschutzsekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten (im Sinne des § 40 Abs 1 Z 2 ASGG qualifiziert), vertreten. Der Kläger begehrt die Zuerkennung von S 460.045,70 netto sA aus dem Titel der Abfertigung sowie einer restlichen Urlaubsentschädig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger die Sonderunterstützung im gesetzlichen Ausmaß im Sinne des Bescheides der beklagten Partei vom 27. 3. 2000 unter Außerachtlassung eines fiktiven Einkommens aus der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes in Höhe von derzeit S 3.327 zu gewähren. Aus Anlass der gegen dieses Urteil von der beklagten Partei erhobenen Berufung hob das Berufungsgericht das angefochtene Ersturteil und das ihm vorange... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IIIASGG §40 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch bei den qualifizierten Personen iSd § 40 Abs 1 Z 2 ASGG ist jener erhöhte Sorgfaltsmaßstab anzulegen, welcher üblicherweise bei rechtskundigen Vertretern Anwendung findet. Entscheidungstexte 9 ObA 297/00t Entscheidungstext OGH 24.01.2001 9 ObA 297/00t 9 ObA 249/01k Entscheidungste... mehr lesen...