RS OGH 1993/4/15 10ObS64/93, 3Ob2360/96x, 10ObS359/97k, 10ObS141/20p

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Veröffentlicht am 15.04.1993
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Norm

ASGG §67 Abs2
ZPO §146 I

Rechtssatz

Bei der gesetzlichen Frist für die Klage gegen einen Bescheid des Versicherungsträgers handelt es sich um eine prozessuale Frist, gegen deren Versäumung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0036524

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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