Begründung: Die betreibende Partei beantragte ihr auf Grund des Teilurteils vom 19.Mai 1988 zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 108.604,-- sA die Fahrnisexekution zu bewilligen. Das Erstgericht bewilligte diesen Antrag. Das Rekursgericht wies den Antrag ab und sprach aus, daß der Revisionsrekurs zulässig sei. Der Beschluß der zweiten Instanz wurde der betreibenden Partei am 14.September 1988 zugestellt. Den am 29.September 1988 von der betreibenden Partei über... mehr lesen...
Begründung: Das die Klage abweisende erstgerichtliche Urteil vom 23.9.1987 samt Rechtsmittelbelehrung kam dem damals noch nicht vertretenen Kläger, einem jugoslawischen Staatsangehörigen, am Donnerstag, dem 12.11.1987, in seinem jugoslawischen Wohnort 76237 Donja Slatina zu. Die vierwöchige Berufungsfrist endete daher am Donnerstag, dem 10.12.1987. Am Freitag, dem 11.12.1987, gab der Kläger in 76230 Bosanski Samac einen mit diesem Tag datierten, in serbokroatischer Sprache verfaßt... mehr lesen...
Norm: ASGG §11 Abs1ZPO §146 IZPO §477 Abs1 Z2 D2b
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem ASGG sind der erstgerichtlichen Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist zwei fachkundige Laienrichter beizuziehen. Eine unrichtige Besetzung begründet Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 10 ObS 23/89 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Die Unkenntnis wesentlicher Verfahrensvorschriften (hier: § 39 Abs 4 ASGG) durch einen Rechtsanwalt beruht auf grober Fahrlässigkeit und übersteigt daher den Grad jenes Verschuldens, das nach dem Gesetz der Bewilligung einer Wiedereinsetzung nicht entgegensteht. Entscheidungstexte 9 ObA 5/89 Entscheidungstext OGH 11.01.1989 9 ObA 5/89 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Anmerkung E15825 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:009OBA00260.88.1116.000 Dokumentnummer JJT_19881116_OGH0002_009OBA00260_8800000_000 mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den aus dem
Spruch: ersichtlichen Wiedereinsetzungsantrag des Beklagten mit der
Begründung: ab, daß die vom Wiedereinsetzungswerber vorgelegten eidesstättigen Erklärungen kein geeignetes Mittel zur Bescheinigung der geltend gemachten Wiedereinsetzungsgründe seien. Auch die Berücksichtigung dieser Bescheinigungsmittel würde aber zu keinem günstigeren Ergebnis führen. Der Ablauf der vom Beklagten versäumten Berufungsfrist sei ursprünglich im Terminkale... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Der Verschuldensgrad ist dem § 2 DHG zu entnehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 223/88 Entscheidungstext OGH 14.09.1988 9 ObA 223/88 9 ObA 259/90 Entscheidungstext OGH 07.11.1990 9 ObA 259/90 Veröff: RZ 1991/54 S 172 8 ObA 274/94 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Kein grobes Verschulden liegt vor, wenn die Berufungsfrist im ASGG - Verfahren durch ein Mißverständnis zwischen Konzipienten und Kanzleikraft versäumt wird. Entscheidungstexte 9 ObA 223/88 Entscheidungstext OGH 14.09.1988 9 ObA 223/88 9 ObA 260/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 9 ObA 260/88... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 I
Rechtssatz: Im Verfahren über die Wiedereinsetzung entscheidet das Arbeitsgericht und Sozialgericht in Senatsbesetzung. Entscheidungstexte 9 ObA 126/88 Entscheidungstext OGH 15.06.1988 9 ObA 126/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0036606 Dokumentnummer JJR_198... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Vater mit dem Beschluß vom 14. Mai 1986 (ON 29) die mündelsichere Anlage eines Betrages von insgesamt 779.497 S, der den mj. Kindern als Reineinkommen aus einem Fruchtgenußrecht für die Jahre 1980 bis 1984 zusteht, auf. Der Beschluß wurde dem Vater am 28. Mai 1986 durch Hinterlegung zugestellt. Das Rekursgericht wies den gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs des Vaters mit dem Beschluß vom 1. Juli 1986 (ON 34) als verspätet zurück. Der Beschlu... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §514 BZPO §519 B
Rechtssatz: Hat der Beklagte mit Rekurs nur die Zurückweisung jener Berufung bekämpft, die er mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verbunden hat, ist er durch den angefochtenen Beschluß dann nicht mehr beschwert, wenn der Wiedereinsetzungsantrag rechtskräftig abgewiesen wurde. In diesem Fall käme nämlich eine materielle Entscheidung über die Berufung nicht mehr in Betracht. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den mit einer gleichlautenden Klage auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen verbundenen Sicherungsantrag der Klägerin ab. Das Rekursgericht gab dem Sicherungsantrag statt und sprach aus, daß der Wert des Gegenstandes der Rekursentscheidung S 300.000 übersteige. Dieser Beschluß wurde der Beklagten am 26.Februar 1987 zugestellt. Mit dem am 31.März 1987 überreichten Revisionsrekurs verband die Beklagte den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die vom Kläger gegen den Beklagten als seinen Sohn gerichtete Unterhaltsklage ab. Im Berufungsverfahren stellte der Kläger nach Durchführung der mündlichen Berufungsverhandlung vom 15. Mai 1986, in welcher die Fällung der Entscheidung vorbehalten wurde, am 26. Mai 1986 den Antrag, ihm "die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen und eine neuerliche Berufungsverhandlung anzuberaumen". Zur
Begründung: führte er aus, er sei vom Berufungsger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zunächst die Feststellung, die beklagte Partei habe von Walter und Juliane H***** die in einem Anhang zu einem Kaufvertrag vom 11. 1. 1970 und 28. 4. 1970 angeführten Gegenstände unredlich erworben. In der Folge stellte sie das Eventualbegehren, es werde feststgestellt, dass ein rechtskräftiger und rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Walter und Juliane H***** und der beklagten Partei, mit welchem die beklagte Partei die in dem Verzeichnis ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des ehelichen Vaters gegen die Bestellung des Bezirksjugendamtes für den 13. und 14. Bezirk zum besonderen Kurator gemäß § 22 JWG für beide Kinder zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche und die Verständigung, daß er künftig seine Unterhaltsleistungen für die Kinder an das Jugendamt zu erbringen habe, mangels Beschwer zurück. Rechtliche Beurteilung Der vom ehelichen Vater gegen ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt eine Drogerie mit Reformhaus. Im Rahmen dieses Geschäftsbetriebes hat er (ua) nachstehende Teegemische an Letztverbraucher verkauft: a) "Neuner's Kräutertee zur Unterstützung des Kreislaufes (zur Erhöhung des Blutdruckes) ... Zusammensetzung: Hb. Centaurii, Hb. Equiseti, Hb. Marubii albi, Fruct. Juniperi, Fol. Melissae, Flos. Tiliae, Rad. Enulae, Rad. Imperatoriae ... Nr. 20" (Beilage C). b) "Neuner's Kräutertee - Rheumatee ... Zusammensetzung: Hb... mehr lesen...
Begründung: Gudrun P*** kam am 21. April 1968 als eheliches Kind zur Welt. Im Jahre 1979 starb ihre Mutter. Das Mädchen blieb im Haushalt des Vaters. Am 14. Mai 1984 suchte es das Bezirksjugendamt auf und erklärte dort seine Weigerung, nach Hause zu gehen. Das Jugendamt überstellte die Minderjährige in ein Lehrmädchenheim und beantragte die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe in der Form der gewählten Heimunterbringung. Der Jugendgerichtshof Wien ordnete mit erstinstanzlic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht änderte mit Beschluß vom 12.12.1984, ON 95, die Unterhaltsverpflichtung des Vaters Wolfgang G*** für den am 4.4.1966 geborenen Michael S*** ab und übertrug mit Beschluß vom 22.1.1985 die Zuständigkeit gemäß § 111 Abs1 und 2 JN an das Bezirksgericht Mattersburg. Beide Beschlüsse wurden dem Vater am 11.2.1985 zugestellt. Eine Übersendung des Aktes an das Bezirksgericht Mattersburg erfolgte nicht. Den von Wolfgang G*** an das Bezirksgericht Mattersburg adr... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 I
Rechtssatz: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur gegen eine Versäumung möglich, die Säumniswirkungen zur Folge hatte. Konnte ein Wiedereinsetzungswerber mit der versäumten Prozeßhandlung keinesfalls Erfolg haben, hat die Versäumung der dafür vorgesehenen Frist keinerlei Wirkungen. Entscheidungstexte 7 Ob 38/85 Entscheidungstext OGH 07.11.1985 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §17ZPO §146 ff I
Rechtssatz: Ob die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist zu bewilligen ist, ist ausschließlich eine verfahrensrechtliche Frage (daher kein außerordentlicher Revisionsrekurs wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit). Entscheidungstexte 8 Ob 535/83 Entscheidungstext OGH 08.09.1983 8 Ob 535/83 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §144ZPO §146 IZPO §411 EZPO §477 B2a
Rechtssatz: Eine Versäumung liegt nur vor, wenn eine Prozesspartei eine Prozesshandlung gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der zwingend vorgeschriebenen Form vornimmt. Wurde eine Prozesshandlung mangelhaft oder unzweckmäßig vorgenommen (Hier: Teilanfechtung statt aufgetragener Totalabfechtung eines aus zwei Punkten bestehenden Beschlusses) liegt keine Versäumung vor. Eine Wiedereinsetzung w... mehr lesen...
Norm: EO §58 Abs2EO §65 AEO §402 BGBG §82ZPO §146 I
Rechtssatz: Eine entgegen den Bestimmungen der §§ 402, 65 und 58 Abs 2 EO bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rekursfrist ist unwirksam und für die Rechtsmittelinstanz unbeachtlich. Entscheidungstexte 7 Ob 557/82 Entscheidungstext OGH 18.03.1982 7 Ob 557/82 Veröff: EvBl 1982/119 S 401 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §529 A
Rechtssatz: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist insbesondere zu gewähren, wenn die Person, der im Wege der Ersatzzustellung zugestellt wurde, der Partei von der Zustellung keine Nachricht gab oder wenn die ordnungsgemäß angebrachte Benachrichtigung von der Hinterlegung eines gerichtlichen Schriftstückes durch dritte Personen entfernt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §17ZPO §146
Rechtssatz: Wird in einem Schriftsatz in erster Linie auf den Rekurs gegen die Zurückweisung wegen Verspätung Wert gelegt und außerdem ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt, so ist zunächst über den Rekurs zu entscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 621/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1979 5 Ob 621/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1450AußStrG §17VAG §6 Abs2ZPO §146 ff
Rechtssatz: Das dem Prozessrecht angehörende Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach einhelliger Lehre ein Rechtsbehelf gegen die Folgen prozessualer Rechtsversäumnisse; im Bereich des materiellen Rechts ist hingegen schon nach dem klaren Wortlaut des § 1450 ABGB jede Wiedereinsetzung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: GBG §82ZPO §146 I
Rechtssatz: In Grundbuchsachen gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: gegen Fehlen einer Vollmacht). Entscheidungstexte 5 Ob 34/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 5 Ob 34/77 5 Ob 20/04h Entscheidungstext OGH 23.03.2004 5 Ob 20/04h nur: In Grundbuchsachen gibt es keine Wiedereinsetzung in... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 II
Rechtssatz: Die Partei hat, soweit es den Rechtsvertreter und dessen Verschulden betrifft, die Handlungen (und Versäumnisse) ihres Vertreters grundsätzlich gegen sich gelten zu lassen und dessen Verschulden zu vertreten. Entscheidungstexte 4 Ob 507/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 507/77 2 Ob 7/91 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 II
Rechtssatz: Ein Ereignis ist dann unvorhergesehen im Sinne des § 146 ZPO, wenn die Partei den Eintritt des Ereignisses nicht miteingerechnet hat und wenn sie ihn auch unter Bedachtnahme auf die der Partei oder ihrem Vertreter persönlich zumutbare Aufmerksamkeit und Voraussicht nicht erwarten konnte. Entscheidungstexte 4 Ob 507/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 II
Rechtssatz: An das Maß der zur Annahme eines unvorhergesehenen Ereignisses erforderlichen Aufmerksamkeit und Voraussicht ist zwar ein strenger Maßstab anzulegen, doch darf dies nicht zu einer Überspannung der an die Partei oder an deren Vertreter zu stellenden Anforderungen führen. Es ist jenes Maß zu fordern, wie es nach der Lebenserfahrung von einer vernünftigen und durchschnittlich gewissenhaften Person angesichts der Bedeu... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 II
Rechtssatz: Der einer langjährigen Kanzleiangestellten erteilte Auftrag auf eine Prozeßvollmacht einen bestimmten Firmenwortlauf zu schreiben und dann die auf diese Weise verbesserte Vollmacht mit einem vom Rechtsanwalt schon unterfertigten Schriftsatz an das Gericht wieder zurückzusenden, erfordert, falls der Rechtsanwalt keinen Anlaß hat, an der Zuverlässigkeit seiner Kanzleiterin zu zweifeln, keine darüber hinausreichende Ü... mehr lesen...