RS OGH 1993/9/15 3Ob47/93, 3Ob112/03x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1993
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Norm

ZPO §146 I
ZPO §397a
ZPO §461

Rechtssatz

Schon wegen der damit verbundenen verschiedenen Rechtsfolgen steht dem Beklagten frei, den Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil mit einer Berufung oder einem Wiedereinsetzungsantrag zu kumulieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0036670

Dokumentnummer

JJR_19930915_OGH0002_0030OB00047_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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