Norm
ZPO §146 IIIRechtssatz
War die Versäumung voraussehbar und hätte sie durch ein der Partei zumutbares Verhalten angewendet werden können, ist die Wiedereinsetzung zu verweigern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0036778Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009