Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat den geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrund, insbesondere das Vorliegen eines bloß minderen Grades des Versehens des bevollmächtigten Vertreters der beklagten Partei, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Rekursgericht hat den geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrund, insbesonder... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 28.7.1995 bei Gericht eingelangten Wechselklage begehrte der Kläger auf Grund von insgesamt 11 am 21.4.1992, am 29.10.1992, am 1.1.1993 und am 16.1.1993 jeweils in Teneriffa ausgestellter Wechsel, die der Beklagte teils akzeptiert, teils als Bürge für die Akzeptanten mitgefertigt hatte, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Da die Wechsel keinen Effektivvermerk aufwiesen, sei der Kläger berechtigt, die in spannischer Währung ausgedrückten Wechs... mehr lesen...
Norm: ZPO §146
Rechtssatz: Keine Wiedereinsetzung, wenn die Partei bei der Auswahl ihres Mitarbeiters für den konkreten Aufgabenbereich grob fahrlässig vorangegangen ist oder ihre Überwachungspflicht grob fahrlässig vernachlässigt hat. Das Organisations- und Kontrollsystem der vollkaufmännischen Partei hat die Wahrung von behördlichen Verfahrensfristen auch während des Vorweihnachtstrubels sicherzustellen. Im Wiedereinsetzungsantrag ungenannt b... mehr lesen...
Begründung: Die Zustellung des am 17.12.1996 erlassenen Zahlungsbefehls wurde an der Anschrift 1030 Wien, K*****straße 9 vorgenommen. Die Übernahmsbestätigung laut Rückschein erfolgte unter Verwendung der Firmenstampiglie der Beklagten durch Petra P***** mit Datum 20.12.1996, wobei das Verhältnis zum Adressaten mit "Postbevollmächtigter für Rsa-Briefe" angegeben wurde. Mit Eingabe vom 15.1.1997 beantragte die Beklagte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Sie brachte dazu... mehr lesen...
Norm: ZPO §146
Rechtssatz: Kein "minderer Grad des Versehens" iSd § 146 Abs 1 ZPO, wenn ein Anwalt keinen Wert darauf legt, daß in seiner Kanzlei die verlängerten Öffnungszeiten naheliegender zentraler Postämter bekannt sind (Hauptpostamt in St Pölten bei Kanzlei in der Kremserstraße; ähnlich Postamt im Wiener Westbahnhof). Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 25 Kt 160/... mehr lesen...
Norm: ZPO §146
Rechtssatz: Der Standard einer gut organisierten Rechtsanwaltskanzlei erfordert es, daß der Rechtsanwalt vor dem Fristeintrag überprüft oder durch seine Mitarbeiter überprüfen läßt, wann das fristauslösende Ereignis (hier: die Zustellung) stattgefunden hat. Er darf sich dabei nicht auf mündliche Auskünfte rechtsunkundiger Personen oder das Vorliegen einer von seinem Klienten auf dem zugestellten Schriftstück angebrachten Einlaufs... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 146 ZPO I Allgemeines II Unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis III Auffallende Sorglosigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102756 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 19.05.2011 mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Gegen die Bestätigung der Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 2228/96w Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2228/96w 10 Ob 12/98g Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 Ob 12/98g Vgl auch; Beisatz: Hier: Best... mehr lesen...
Norm: ASGG §2ZPO §146
Rechtssatz: Übersieht eine gut ausgebildete, zuverlässige Kanzleikraft eines Parteienvertreters, der ein derartiger Fehler noch nie unterlief, bei der Eintragung der Berufungsfrist in den Fristenkalender, daß bei Sozialrechtssachen die Bestimmungen der §§ 221 bis 225 ZPO nicht gelten, so ist der Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu bewilligen, weil auch die gebotene an... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 III
Rechtssatz: Auch ein Rechtsirrtum beziehungsweise die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis des Gesetzes keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist (Fink, Wiedereinsetzung 85 ff). Entscheidungstexte 8 ObA 2045/96k Entscheidungstext OGH 23.05.1996 8 ObA 2045/96k ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146
Rechtssatz: Auch bei gesetzwidrigem Zustellvorgang ist der Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung zulässig. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 26 Kt 369/96-74 (26 Kt 370/96-74). Diese ist nunmehr unter RW0000587 abrufbar. Entscheidungstexte 13 R 52/96 Entscheidungstext OLG Wien 04.04.1996 13 R 52/96 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegen die Versäumung der Tagsatzung zur Parteieneinvernahme ist die Wiedereinsetzung zulässig (ebenso AnwBl.1992, 843; anders: WR 145 und WR 227). Entscheidungstexte 4 R 163/95 Entscheidungstext OLG Wien 08.11.1995 4 R 163/95 mehr lesen...
Norm: ZPO §146
Rechtssatz: Das Überlesen einer unerwarteten Namensverwechslung bei der Bezeichnung des Berufungsgerichtes (LG für ZRS Wien statt Handelsgericht) stellt bei einer Routinesache noch einen minderen Grad des Versehens beim einschreitenden Rechtsanwalt dar. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7Rs380/97x. Diese ist nunmehr unter RW0000553 abrufbar. ... mehr lesen...
Norm: EO §7 EaZPO §146 IZPO §530 Abs1 D
Rechtssatz: Die Wiederaufnahmsklage ist auch gegen einen Beschluss prozessualer Natur, der die Sache erledigt, zulässig. Wollte man in einem solchen Fall die Wiederaufnahmsklage nicht zulassen, bestünde eine Rechtsschutzlücke, könnte doch dann ein solcher Beschluss trotz inhaltlicher Unrichtigkeit, die Folge eines Wiederaufnahmsgrundes ist, nicht beseitigt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Gegen die Versäumung der Fristen des § 534 ZPO steht grundsätzlich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand offen. Entscheidungstexte 9 ObA 13/95 Entscheidungstext OGH 15.02.1995 9 ObA 13/95 10 ObS 371/01h Entscheidungstext OGH 11.12.2001 10 ObS 371/01h ... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs4ZPO §146 ff I
Rechtssatz: Die zweimonatige Frist des § 117 Abs 4 WRG ist eine materiellrechtliche Ausschlußfrist. Die rechtswidrigerweise bewilligte Wiedereinsetzung kann die eingetretene Versäumung dieser Frist nicht heilen. Entscheidungstexte 1 Ob 34/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 34/94 3 Ob 2360/96x ... mehr lesen...