Norm: ABGB §825 BABGB §837 AZPO §14 Bc
Rechtssatz: Der vom ( gerichtlich oder von der Mehrheit bestellten ) Verwalter einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft prozeßbevollmächtigte Rechtsanwalt vertritt alle Miteigentümer als Prozeßparteien; diese bilden dann im Kündigungsstreit eine unzertrennliche Streitgenossenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 678/83 Entscheidungstext OGH 27.03.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 EZPO §14 C
Rechtssatz: Hat der Kläger gemäß § 1096 ABGB die Zuhaltung seines Bestandvertrages - durch Unterlassung von Störungen des bedungenen Gebrauches der Bestandsache - verlangt, kann eine solche Erfüllungsklage nur gegen den (die) anderen Vertragspartner gerichtet werden; auch die durch den Erwerb der Miteigentumsanteile in die Stellung des Bestandgebers eingetretenen Beklagten sind deshalb passiv legitimiert. Eine notwen... mehr lesen...
Am 15. 8. 1976 mieteten der Antragsteller und seine Ehefrau von den Eigentümern eines Hauses die ehemals Teil des als Arztordination in Verwendung gestandenen Bestandgegenstandes bildende Wohnung mit 42 m2 Nutzfläche zum Hauptmietzins von monatlich 2000 S und vereinbarten, daß dieser Hauptmietzins wertgesichert zu entrichten sei. Am 7. 5. 1982 leitete der Antragsteller allein bei Gericht das besondere Verfahren nach § 37 Abs. 1 Z 8 MRG mit seinem Begehren ein, das Bezirksgericht wol... mehr lesen...
Als die Klage erhoben wurde, waren der Erstkläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 197/10 000 Anteilen, der Zweitkläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 205/10000 Anteilen, der Drittkläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 213/10 000 Anteilen und die Beklagte zu 296/10 000 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 in der KG R mit dem Grundstück 133/3 Wohnhaus Nr. 123 in S. Mit diesen Mindestanteilen ist Wohnungseigentum an den Wohnungen Nr. 46 samt Garage Nr. 65, Nr. 25 samt Garage Nr. 5... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Bb1
Rechtssatz: Wird das vom Kläger als Rechtsgrundlage der Benützung einer Hoffläche eines Hauses zum Zwecke der Autoeinstellung behauptete Bestandrecht von beiden Bestandgebern bestritten, kann auch der vorliegende Duldungsanspruch nur gegen alle zur Duldung Verpflichteten, also gegen alle Bestandgeber geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 6 Ob 667/82 Entscheidungs... mehr lesen...
Rudolf S sen. war bis 1972 Eigentümer des landwirtschaftlich genutzten 1.2222 ha großen Grundstückes 7926 KG H. Über seinen Auftrag errichtete Dipl.-Ing. David A zu GZ 5790/72 am 16. 10. 1972 einen Teilungsplan, wonach das Grundstück 7926 in die Grundstücke 7926/1, 2, 3 und 4 geteilt wurde. Es war vorgesehen, daß sämtliche neu geschaffenen Grundstücke den Kindern des Rudolf S sen. zufallen sollten. Wegen der beabsichtigten zukünftigen Verbauung ordnete Rudolf S sen. die Einräumung ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §523 CaABGB §523 CbABGB §523 CcZPO §14 BcZPO §14 BdZPO §411 Ba
Rechtssatz: Ein sich durch Fremdbenützung gestört fühlender Grundeigentümer hat auch dann, wenn sich die Störungshandlung etwa als Anmaßung einer Grunddienstbarkeit zugunsten eines im Miteigentum stehenden Grundstückes darstellen sollte, die Wahl, gemäß § 362 ABGB mit "schlichter" Unterlassungsklage den Störer allein zu belangen (wobei über ein von diesem eingewa... mehr lesen...
Die beiden widerklagenden und gefährdeten Parteien Johann S und Margarete E und die Widerbeklagte und Gegnerin der gefährdeten Parteien Wilhelmine N sind Geschwister und Gesellschafter sowohl der offenen Handelsgesellschaft M mit dem Sitze in St. Pölten als auch der offenen Handelsgesellschaft R mit dem Sitze in Wien. Sie sind an beiden Gesellschaften jeweils zu einem Drittel beteiligt. Hinsichtlich der Gesellschaft in St. Pölten (im folgenden kurz OHG St. Pölten genannt) erfolgt nach... mehr lesen...
Norm: WEG §4 Abs2 Satz1ZPO §14 Bc
Rechtssatz: Notwendige Streitgenossenschaft aller Miteigentümer bei Klage nach § 4 Abs 2 Satz 1 WEG, und zwar auch dann, wenn bereits alle Miteigentümer am Verfahren zur Neufestsetzung der Nutzwerte beteiligt waren, weil dieses nur die Neufestsetzung der Nutzwerte aller Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten der Liegenschaft, nicht aber die Neuverteilung der Miteigentumsanteile zum Gegenstand hatte. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 DcZPO §14 Df
Rechtssatz: Bei einer einheitlichen Streitpartei entbindet weder die außergerichtliche Anerkennung des Klagsanspruches (oder der Verzicht darauf) durch den Streitgenossen noch die von seiner Seite zur Erfüllung (oder der Wirksamkeit des Verzichtes) erforderliche Handlung davon, dass dennoch alle Rechtsgenossen zu klagen sind beziehungsweise klagen müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AZPO §14 Bc
Rechtssatz: Eine Klage auf Feststellung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft oder an Teilen derselben muß gegen alle Miteigentümer erhoben werden. Ist aber in einem solchen Fall ein Gemeinschafter am Verfahren nicht beteiligt, muß es zu einer Abweisung des Klagebegehrens kommen (hier: Superädifikat). Entscheidungstexte 6 Ob 823/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die Wiederaufnahmsbeklagte ist seit 1951 als Rechtsnachfolgerin ihres im Jahre 1961 verstorbenen Vaters Josef A Eigentümerin der Liegenschaft EZ 79 KG P mit dem Haus P Nr. 61. Der Wiederaufnahmskläger und sein Sohn Dr. Otto K sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 350 KG P mit dem Wohnhaus P Nr. 60. In der am 27. September 1977 beim Bezirksgericht Deutschlandsberg gegen den nunmehrigen Wiederaufnahmskläger und Dr. Otto K eingebrachten Klage behauptete die nunmehrige Wiede... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 DfZPO §530 C
Rechtssatz: Im Falle der unzertrennlichen Streitgenossenschaft muss bei der Wiederaufnahmsklage einem der Streitgenossen allein das Recht zur Klagsführung mit Ziel, eine günstigere Entscheidung im Hauptprozess zu erreichen, zugestanden werden. Im Falle der Stattgebung der Wiederaufnahmsklage sind sodann die anderen Streitgenossen im wiederaufgenommenen Hauptprozess wieder als Partei beteiligt. Ents... mehr lesen...
Norm: HGB §128HGB §157HGB §158ZPO §1 Ae3ZPO §11 BZPO §14 BaZPO §235 B
Rechtssatz: Bei Beendigung einer OHG geht der Rechtsstreit für und gegen die letzten Gesellschafter als notwendige Streitgenossen weiter. Auf die entsprechende Berichtigung der Parteibezeichnung hat das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens hinzuwirken, auch die Richtigstellung von sich aus vorzunehmen, wenn die Grundlagen dafür unstreitig sind. Eine solche Richtigstellung ... mehr lesen...
Norm: HGB §128ZPO §14 BaZPO §14 C
Rechtssatz: Die OHG und ihre persönlich haftenden Gesellschafter, die von Gesellschaftsgläubigern gemeinsam geklagt werden, bilden keine einheitliche Streitpartei (so schon HS 7143/49 ua). Entscheidungstexte 4 Ob 532/81 Entscheidungstext OGH 20.10.1981 4 Ob 532/81 Veröff: GesRZ 1982,164 (teilweise kritisch Ostheim) = JBl 1983,438 ... mehr lesen...
Die Erst- bis Fünfzehntkläger als Wohnungseigentumsbewerber der auf der EZ 3657 KG M errichteten Wohnhausanlage sowie die Sechzehnt- bis Achtundzwanzigstkläger als Wohnungseigentümer der auf der EZ 4098 KG M errichteten Reihenhäuser begehren unter anderem mit ihrem Hauptbegehren den Zuspruch eines Betrages von 2 000 000 S samt Anhang. Der erforderliche Heizkostenaufwand ihrer Wohnungen liege mit Ausnahme einer Wohnung weit über den vergleichbar ortsüblichen Kosten. Die an den Außenmau... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 B1ABGB §834ABGB §922ABGB §932 IABGB §1167WEG §1WEG §14ZPO §14 A
Rechtssatz: Werden von Wohnungseigentümern Gewährleistungsansprüche aus der Bauphase gegen den Wohnungseigentumsorganisator nach Abrechnung des Bauvorhabens geltend gemacht und kann die Beseitigung der angeblich vorhandenen Mängel zu einer Nachzahlungspflicht aller Wohnungseigentümer führen, da die angeblich unterlassene Leistung auch nicht verrechnet wurde... mehr lesen...
Die Antragstellerin ist Mehrheitseigentümerin, die beiden Antragsgegnerinnen und Dr. Margarethe K sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft W, K-Gasse 34. Dr. Margarethe K benützt zwei Wohnungen im Haus als Mieterin oder Nutzungsberechtigte. Die Antragstellerin beabsichtigt die Aufkündigung dieser "Miet- bzw. Benützungsregelungsverhältnisse" wegen eines Rückstandes an Mietzins bzw. Benützungsentgelt. Sie stellt gegen die beiden Antragsgegner, nicht aber auch gegen die vierte zu kundige... mehr lesen...
Vor etwa 20 Jahren schlossen sich Bewohner des Ortsteiles A der Gemeinde S zum Zwecke der Eigenversorgung dieses Ortsteiles mit Wasser zusammen. Es sollten Quellen - allenfalls durch Ankauf - erschlossen und die Versorgung durch Errichtung entsprechender Anlagen sichergestellt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein als zuständige Wasserrechtsbehörde anerkannte bisher diese Zweckgemeinschaft, die den Namen "Wasserinteressentschaft A" führt, nicht als Wassergenossenschaft im Sinne ... mehr lesen...
Norm: ABGB §533 BaABGB §533 CaABGB §825 AZPO §14 Bc
Rechtssatz: Ein einzelner Teilhaber kann auf Feststellung einer Dienstbarkeit nur dann klagen, wenn ihm das volle Recht auch allein zustünde. Entscheidungstexte 1 Ob 33/79 Entscheidungstext OGH 09.01.1980 1 Ob 33/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §479ABGB §1175 A1WRG §74ZPO §14
Rechtssatz: Die Feststellung eines einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ( "Wasserinteressentschaft" ) zustehenden, in eine Wassergenossenschaft einzubringenden Wasserbezugsrechtes aus einer Quelle können nur alle Gesellschafter gemeinsam als notwendige Streitgenosser begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 33/79 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die Kläger und die Beklagten sind Kommanditisten der Firma F & R Ges. m. b. H. & Co. KG, deren Komplementär die Firma F & R Ges. m. b. H. ist. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in Linz. Punkt VIII des Vertrages, mit dem die Kommanditgesellschaft errichtet wurde, enthält folgende Bestimmung: "Die Kommanditisten bilden die Gesellschafterversammlung ..... Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Gesellschafterversammlung können Mitgesellschafter, Ehegatten oder volljährige ... mehr lesen...
Norm: HGB §119ZPO §14 BaZPO §228 B3dd
Rechtssatz: Soweit es um die Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer Personengesellschaft geht, ist es zwar zweckmäßig aber nicht notwendig, dass die Feststellungsklage gegen alle Gesellschafter gerichtet wird. Entscheidungstexte 1 Ob 633/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 1 Ob 633/79 Ver... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §14 BaZPO §14 C
Rechtssatz: Die Kommanditgesellschaft und der mit ihr gemeinsam geklagte, persönlich haftende Gesellschafter bilden im Passivprozeß - sofern sich anderes nicht aus der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ergibt - grundsätzlich keine einheitliche Streitpartei. Entscheidungstexte 4 Ob 508/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 4 Ob 508/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §825 AABGB §833 B3ZPO §14 Bc
Rechtssatz: Wenn Miteigentümer zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit oder zur Einräumung eines gleichartigen Rechtes verpflichtet sind, kann keiner für den anderen das Ganze leisten, weil die Bestellung einer Dienstbarkeit (oder auch die Einräumung eines Bestandrechtes) an einem ideellen Teil an einer Liegenschaft nicht möglich ist (Vgl MietSlg 7640 ua). Auch wenn eine Dienstbarkeit bloß mit sc... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 BaABGB §523 CaABGB §825 AZPO §14 Bc
Rechtssatz: Gegen sämtliche Teilhaber einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft ist das Klagebegehren zu richten, wenn die Einräumung oder das Bestehen einer Dienstbarkeit bzw nachbarrechtlichen Dienstbarkeiten gleichkommender Ansprüche, die Duldung ihrer Ausübung oder die Beseitigung von ihrer Ausübung entgegenstehenden Hindernissen begehrt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 AZPO §14 A
Rechtssatz: Der einfache, wenn auch materielle Streitgenosse ist nur zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen jene Teile der Entscheidung berechtigt, die ihn selbst betreffen. Anders ist es nur bei Rechtsgenossen einer einheitlichen Streitpartei gemäß § 14 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 71/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 71/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIIbZPO §14 Bb1
Rechtssatz: Mitbestandnehmer sind notwendige Streitgenossen in einem Rechtsstreit über die Aufkündigung oder Auflösung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses, bei einem wegen eines qualifizierten Mitzinsrückstandes nach § 1118 ABGB erhobenen Räumungsbegehren und für die von den Bestandgebern begehrte Aufhebung des Bestandvertrages oder arglistige Irreführung, nicht aber bei Mietzinsklagen. ... mehr lesen...
Am 10. Juni 1972 wurde in S Friedrich A als Lenker eines Motorrades bei einem Zusammenstoß mit dem von Wolfgang G gelenkten LKW getötet. Der erstbeklagte Gemeinschuldner Josef P ist Halter und die Zweitbeklagte Haftpflichtversicherer dieses LKW. Mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin als Trägerin der gesetzlichen Pensionsversicherung gemäß § 332 ASVG vom Lenker Wolfgang G sowie von Josef P und von der Zweitbeklagten unter Einräumung eines Mitverschuldens ih... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Klage, die beiden Beklagten zu verurteilen, die im Hause Graz, G-Straße 45. benützte, im Parterre gelegene Wohnung, bestehend aus Küche, "zwei Zimmern, Vorraum, Bad, WC, Speis, Keller sowie Garage und Garten", von ihren Fahrnissen geräumt zu übergeben. Hiezu wurde vorgebracht, die Klägerin habe den Beklagten und deren minderjährige Tochter Petra das Wohnrecht in Ansehung dieser Räume eingeräumt. Infolge unleidlichen Verhaltens der Beklagten ha... mehr lesen...