RS OGH 1982/1/13 6Ob823/81, 1Ob160/18p

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Veröffentlicht am 13.01.1982
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Norm

ABGB §366 A
ZPO §14 Bc

Rechtssatz

Eine Klage auf Feststellung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft oder an Teilen derselben muß gegen alle Miteigentümer erhoben werden. Ist aber in einem solchen Fall ein Gemeinschafter am Verfahren nicht beteiligt, muß es zu einer Abweisung des Klagebegehrens kommen (hier: Superädifikat).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 823/81
    Entscheidungstext OGH 13.01.1982 6 Ob 823/81
    Veröff: JBl 1982,435
  • 1 Ob 160/18p
    Entscheidungstext OGH 26.09.2018 1 Ob 160/18p
    Auch; Beisatz: Hier: Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts an einem Teilstück einer unterirdisch verlaufenden Wasserleitung in einem im Miteigentum stehenden Grundstück - einheitliche Streitpartei. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0035410

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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