Norm
ABGB §366 ARechtssatz
Eine Klage auf Feststellung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft oder an Teilen derselben muß gegen alle Miteigentümer erhoben werden. Ist aber in einem solchen Fall ein Gemeinschafter am Verfahren nicht beteiligt, muß es zu einer Abweisung des Klagebegehrens kommen (hier: Superädifikat).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0035410Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2018