RS OGH 1978/11/23 7Ob618/78 (7Ob619/78 - 7Ob629/78), 3Ob604/90, 9Ob36/05t, 3Ob159/05m

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Veröffentlicht am 23.11.1978
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Norm

ABGB §1090 IIIb
ZPO §14 Bb1

Rechtssatz

Mitbestandnehmer sind notwendige Streitgenossen in einem Rechtsstreit über die Aufkündigung oder Auflösung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses, bei einem wegen eines qualifizierten Mitzinsrückstandes nach § 1118 ABGB erhobenen Räumungsbegehren und für die von den Bestandgebern begehrte Aufhebung des Bestandvertrages oder arglistige Irreführung, nicht aber bei Mietzinsklagen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 618/78
    Entscheidungstext OGH 23.11.1978 7 Ob 618/78
  • 3 Ob 604/90
    Entscheidungstext OGH 07.11.1990 3 Ob 604/90
    nur: Mitbestandnehmer sind notwendige Streitgenossen in einem Rechtsstreit über die Aufkündigung oder Auflösung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses. (T1)
  • 9 Ob 36/05t
    Entscheidungstext OGH 03.08.2005 9 Ob 36/05t
    Auch
  • 3 Ob 159/05m
    Entscheidungstext OGH 24.11.2005 3 Ob 159/05m
    nur: Mitbestandnehmer sind notwendige Streitgenossen in einem Rechtsstreit über die Aufkündigung oder bei einem Räumungsbegehren, nicht aber bei Mietzinsklagen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020358

Dokumentnummer

JJR_19781123_OGH0002_0070OB00618_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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