Norm
ABGB §1090 IIIbRechtssatz
Mitbestandnehmer sind notwendige Streitgenossen in einem Rechtsstreit über die Aufkündigung oder Auflösung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses, bei einem wegen eines qualifizierten Mitzinsrückstandes nach § 1118 ABGB erhobenen Räumungsbegehren und für die von den Bestandgebern begehrte Aufhebung des Bestandvertrages oder arglistige Irreführung, nicht aber bei Mietzinsklagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020358Dokumentnummer
JJR_19781123_OGH0002_0070OB00618_7800000_001