Die Liegenschaft EZ 473 KG St. L, bestehend aus den Grundstücken 948 Garten mit nordöstlicher Mauer und nördlicher Hälfte der Mauer gegen das Grundstück 950 und 949 Haus L-Straße 34 samt Hof mit nordöstlicher Sockelmauer und Hälfte der nordwestlichen Mauer, wobei dieses Haus gegen das Grundstück 946 keine eigene Mauer hat, steht zur Hälfte im Miteigentum der Erstbeklagten, zu je 537/2304 Anteilen im Miteigentum der Kläger, zu 36/2304 Anteilen im Miteigentum des Zweitbeklagten und zu j... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §830 B1ZPO §14 BcZPO §14 C
Rechtssatz: Am Prozeß wegen Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft ist derjenige, zu dessen Gunsten auf dem Anteil eines beklagten Miteigentümers eine fideikommissarische Substitution oder ein Besitznachfolgerecht lastet, nicht zu beteiligen. Entscheidungstexte 8 Ob 521/78 Entscheidungstext OGH 17.05.1978 8 Ob 521/78 EvBl 1978/2... mehr lesen...
Am 10. Juni 1972 wurde in Steinach am Brenner F G als Lenker eines Motorrades bei einem zusammenstoß mit dem von W G gelenkten LKW getötet. J P ist Halter, die Zweitbeklagte Haftpflichtversicherer dieses LKW. Mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin als Trägerin der gesetzlichen Pensionsversicherung gemäß § 332 ASVG vom Lenker W G sowie J P und von der Zweitbeklagten unter Einräumung eines Mitverschuldens ihres beim Unfall getöteten Versicherten zu einem Fünf... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 A
Rechtssatz: Die Heranziehung der hinsichtlich der einheitlichen Streitpartei entwickelten Grundsätze verbietet sich insoweit, als im Hinblick auf die Verschiedenheit der Voraussetzungen und des Umfanges der Haftung von Versicherer, versichertem Halter und versichertem Lenker ein die Klage hinsichtlich des einen Streitgenossen abweisendes Urteil keineswegs auch hinsichtlich des anderen im gleichen Sinne ausfallen... mehr lesen...
Die Erstklägerin begehrte in ihrer gemäß dem § 25 WEG wegen Säumigkeit erhobenen Klage (3 C 414/76), die beklagte Partei schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an dem sich auf Grund des rechtskräftigen Nutzwertbescheides ergebenden Mindestanteil an der Liegenschaft EZ 5653 KG M, mit welchem Wohnungseigentum an der Wohnung V-gasse, Haus Nr. 9-11, Stiege I, top. Nr. 4, untrennbar verbunden sei, einzuwilligen. Zur selben Zeit brachte der Drittkläger eine Klage ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 A
Rechtssatz: Eine einheitliche Streitgenossenschaft liegt dann vor, wenn für sämtliche Streitgenossen aus der Einheitlichkeit des rechtserzeugenden Sachverhaltes ein allen Streitgenossen gemeinsame Begehren abgeleitet wird, wie bei vollständiger Identität des Streitgegenstandes oder wenn die Kläger nur gemeinschaftlich über den streitigen Anspruch verfügen können oder wenn das allen Streitgenossen gemeinschaftliche Rechtsverhältn... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BcWEG 1975 §9WEG 1975 §25WEG 2002 §13 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Die besondere Ausformung des gemeinsamen Wohnungseigentums von Ehegatten, insbesondere die Untrennbarkeit der Anteile der Ehegatten und das im § 9 WEG sichergestellte gemeinsame rechtliche Schicksal dieser Anteile führen zu dem Ergebnis, dass die Ehegatten eine auf den § 25 WEG gestützte Klage gemeinsam als einheitliche Streitpartei einbringen müssen. ... mehr lesen...
Norm: WEG §25ZPO §14 BcZPO §187
Rechtssatz: Eine nachträgliche Sanierung der nur von einem Ehegatten eingebrachten Klage durch Verbindung mit der später vom zweiten Ehegatten erhobenen Klage zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ist nicht möglich, weil durch einen im Sinne des § 187 ZPO gefaßten Verbindungsbeschluß eine Streitgenossenschaft nicht geschaffen werden kann. Ein solcher Beschluß betrifft nur den äußeren Gang des Verfahrens, i... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 AZPO §14 BcZPO §14 DfZPO §235 B
Rechtssatz: Eine nicht bestehende einheitliche Streitpartei kann mangels der Voraussetzungen des § 235 ZPO durch Klagsänderung nicht geschaffen werden. Entscheidungstexte 8 Ob 574/77 Entscheidungstext OGH 11.01.1978 8 Ob 574/77 Veröff: SZ 51/4 = MietSlg 30591 = MietSlg 30675(9) European... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Feststellung der Leistungspflicht der Beklagten aus 1 der Kasko-Vollversicherung zweier LKW, die noch fast neu am 28. Dezember 1974 beim Brand eines zur Abstellung der Fahrzeuge verwendeten Schuppens in der Schottergrube des Klägers zerstört wurden. Die Beklagte wendete Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit ein, weil die Fahrzeuge in einer zur Garagierung ungeeigneten Holzbaracke verwahrt worden seien und der Brand auf Schweißarbeiten zurückzuführen sei,... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs1KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 Bd
Rechtssatz: Da die Dispositionsbefugnis des Versicherers und der Versicherten, wenn sie vom geschädigten Dritten mit derselben Klage belangt werden, hinsichtlich jener Prozeßhandlungen, die die Grundlage für die Fällung eines Versäumungsurteiles bilden, gewahrt bleibt, kann in einem solchen Rechtsstreit ein Streitgenosse auch auf Seiten des anderen Streitgenossen als Nebenintervenient beitreten... mehr lesen...
Die Klägerin war Eigentümerin der Liegenschaften EZ 2236, 2237 und 2238 der KG L, die sie am 18. November 1965 an den Beklagten und dessen inzwischen verstorbene Ehegattin Ella Z je zur Hälfte verkauft hat. Die Käufer verpflichteten sich, eine Leibrente, zum Teil in Geld, zum Teil in Naturalleistungen, zu bezahlen. Zu Gunsten der Geldforderung wurde ob den Liegenschaften eine Simultanhypothek einverleibt. Außerdem erfolgte ob der Liegenschaft EZ 2236 die Einverleibung der vereinbarten... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §888ABGB §889ABGB §890ABGB §891ZPO §14 A
Rechtssatz: Das mehrgliedrige Schuldverhältnis ist idR unteilbar. Teilbar wird es nur, wenn alle daraus entspringenden Rechte in gleicher Weise teilbar sind und wenn dem Willen beider Parteien eine Teilung durch Ausscheiden einzelner Genossen entspricht. Entscheidungstexte 7 Ob 618/77 Entscheidungstext OGH 01.09.1977 7 Ob 6... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 A
Rechtssatz: Eine einheitliche Streitpartei (notwendige Streitgenossenschaft) ist dann gegeben, wenn die Gemeinschaftlichkeit der rechtserzeugenden Tatsachen zwangsläufig zu einer Einheitlichkeit der Entscheidung führen muss. Entscheidungstexte 5 Ob 620/77 Entscheidungstext OGH 21.06.1977 5 Ob 620/77 Veröff: ImmZ 1978,171 7 Ob ... mehr lesen...
Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2139 KG Haus Nr. 2392, W Nr. 54. Die Anteile des Erstklägers und der Beklagten betragen je ein Viertel, der Anteil des Zweitklägers die Hälfte. Die Beklagte war die Ehefrau des Erstklägers; ihre Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 19. April 1973 aus dem überwiegenden Verschulden des Erstklägers geschieden. Die Beklagte erhält derzeit vom Erstkläger keinen Unterhalt und hat auch keinen Exekutionstitel gegen ihn, sie h... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §861ABGB §888ABGB §918 IVaZPO §14 A
Rechtssatz: Auch bei mehrgliedrigen Schuldverhältnissen müssen die Gestaltungsrechte nicht in allen Fällen von allen und gegen alle Teilnehmer geltend gemacht werden. Eine gesonderte Geltendmachung ist möglich, wenn alle Rechte und Pflichten und die Parteirolle auf der mehrgliedrigen Seite des Schuldverhältnisses vom Interesse aller Beteiligten aus teilbar sind. Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §511ABGB §833 B1ABGB §1090 IIIcZPO §14 AZPO §14 Bb1
Rechtssatz: Die notwendige passive Streitgenossenschaft der Miteigentümer und der Fruchtgenussberechtigten besteht nur dann, wenn man von der Rechtslage ausgeht, wie sie sich auf den gesetzlichen Befugnissen ergibt. Entscheidungstexte 6 Ob 632/76 Entscheidungstext OGH 28.10.1976 6 Ob 632/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVBIVEEO §63EO §251EO §252EO §267ZPO §14 C
Rechtssatz: Die in einem Beitrittsverfahren ergangenen Beschlüsse wegen Einstellung der Exekution wegen Exekutionsbefreiungen oder Exekutionsbeschränkungen werden denjenigen Gläubigern gegenüber rechtskräftig, die den Beschluß unangefochten gelassen haben. Der Beitritt begründet kein Rechtsverhältnis iS § 14 ZPO (Heller-Berger-Stix 1647). Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §891EO §65 BEO §78ZPO §14 CZPO §14 A
Rechtssatz: Durch die Solidarhaftung mehrerer Verpflichteter für eine Geldschuld entsteht für das Exekutionsverfahren keine notwendige Streitgenossenschaft. Ein Vollstreckungsgenosse ist zum Rekurs nur gegen jenen Teil der Exekutionsbewilligung berechtigt, der ihn selbst betriftt. Entscheidungstexte 3 Ob 117/76 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BcZPO §14 C
Rechtssatz: Keine Streitgenossenschaft gemäß § 14 ZPO bei mehreren wegen des Abrutschens einer Dachlawine in Anspruch genommenen Miteigentümern eines Hauses. Entscheidungstexte 8 Ob 516/76 Entscheidungstext OGH 17.03.1976 8 Ob 516/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0035412 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §178ZPO §14 Bd
Rechtssatz: Klagt der Vermächtnisnehmer Erben darauf, sie hätten die Ausstellung einer Amtsbestätigung (§ 178 AußStrG) zu beantragen und in deren Ausstellung einzuwilligen, so bilden die Erben keine einheitliche Streitpartei. Entscheidungstexte 5 Ob 232/75 Entscheidungstext OGH 02.12.1975 5 Ob 232/75 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2GBG §63 Abs1ZPO §14
Rechtssatz: Die Klage des durch ein Veräußerungsverbot Berechtigten auf Feststellung, dass die grundbücherlich vollzogene lastenfreie Abschreibung eines Grundstückes vom Gutsbestande des Verkäufers und Zuschreibung dieses Grundstückes zum Gutsbestande des Käufers unwirksam sei und die diesbezüglichen grundbücherlichen Eintragungen daher zu löschen seien, ist gegen Verkäufer und Käufer als notwendige Streit... mehr lesen...
Nach den Klagsbehauptungen verschuldete der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Mopeds am 13. Mai 1973 auf der Achensee-Bundesstraße einen Verkehrsunfall, bei dem der Personenkraftwagen des Klägers beschädigt wurde. Der Kläger soll dadurch einen Schaden von 24.319.60 S samt 12% Zinsen aus 13.319.60 S seit 13. Mai 1973 erlitten haben. Er verlangt von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand den Ersatz dieses Schadens. Die Klage konnte zunächst nu... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63ZPO §11 CZPO §14 C
Rechtssatz: Werden der Versicherungsnehmer und der Versicherer von dem Geschädigten im selben Prozeß auf Zahlung von Schadenersatz als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, so sind sie nicht notwendige, sondern einfache Streitgenossen. BGH vom 10.07.1974, IV ZR 212/72 NJW 1974, 2124; Veröff: JR 1975,66 (Anmerkung von W Schubert) Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 BdZPO §396 A
Rechtssatz: Auf Grund einer gegen Lenker und Versicherer gerichteten, nach § 63 Abs 3 KFG 1967 zu beurteilenden Klage kann bei Säumnis bloß eines der Beklagten gegen diesen ein stattgebendes Versäumungsurteil ergehen, weil § 63 Abs 3 KFG 1967 ausdrücklich nur die Erstreckungswirkung bezüglich abweislicher Entscheidungen normiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HGB §124 Abs1HGB §138ZPO §1 AcZPO §1 Ae3ZPO §14 BaZPO §228 B3dd
Rechtssatz: In einem Rechtsstreit um die Mitgliedschaft eines Gesellschafters zu einer Personengesellschaft kann die Gesellschaft als solche nicht als Partei auftreten; ein solcher Rechtsstreit betrifft das Innenverhältnis der Gesellschafter. In einem solchen Rechtsstreit müssen alle Gesellschafter entweder als Kläger oder Beklagte auftreten. (Daher Abweisung der von der Gese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIIcZPO §14 BcZPO §14 Bb2
Rechtssatz: Miteigentümer eines Pachtobjektes sind einheitliche Streitgenossen, wenn sie auf Feststellung des Bestehens eines Bestandverhältnisses, auf Einräumung des Bestandrechtes oder auf Übergabe der Bestandsache geklagt werden, nicht aber trifft dies auf die klageweise Geltenmachung der Pachtzinsforderung zu. Entscheidungstexte 3 Ob 55/75 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte mit fünf gesondert eingebrachten Klagen die Verurteilung jeder beklagten Partei zur Zahlung eines Betrages von je 2990.08 S samt Anhang mit der Begründung: , die Beklagten seien zu je 128/4088 Anteilen Miteigentümer der "Wohnungseigentumsgemeinschaft" B, die Klägerin habe für die Einräumung der Berechtigung einer von ihr beabsichtigten Kanalzuleitung der genannten Wohnungseigentumsgemeinschaft einen Betrag von 93.000 S bezahlt, in der Folge habe sich dieser Plan al... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2WEG 1975 §25ZPO §14 Bc
Rechtssatz: Wohnungseigentümer bilden keine einheitliche Streitpartei im Sinne § 14 ZPO, wenn freie Disposition der einzelnen Wohnungseigentümer über den auf Rückzahlung eines Geldbetrages gerichteten Streitgegenstand besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 78/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 3 Ob 78/75 Veröff: EvBl 1976/26 S 49 = MietSlg 2... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 BdZPO §411 Bd
Rechtssatz: 1.) Mangels Verschuldenshaftung des Lenkers erstreckt sich die Wirkung des dem Schmerzengeldbegehren stattgebenden Urteils (gegen Halter und Versicherer) nicht gegen den Lenker. 2.) In einem solchen Fall erstreckt sich auch die Wirkung des gegenüber Halter und Versicherer abweisenden Urteils nicht nach § 63 Abs 3 KFG gegen den Lenker, da die Identität des Haftungsgrundes fehlt. 3.) In... mehr lesen...