RS OGH 1982/1/26 5Ob51/81

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Veröffentlicht am 26.01.1982
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Norm

WEG §4 Abs2 Satz1
ZPO §14 Bc

Rechtssatz

Notwendige Streitgenossenschaft aller Miteigentümer bei Klage nach § 4 Abs 2 Satz 1 WEG, und zwar auch dann, wenn bereits alle Miteigentümer am Verfahren zur Neufestsetzung der Nutzwerte beteiligt waren, weil dieses nur die Neufestsetzung der Nutzwerte aller Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten der Liegenschaft, nicht aber die Neuverteilung der Miteigentumsanteile zum Gegenstand hatte.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 51/81
    Entscheidungstext OGH 26.01.1982 5 Ob 51/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0035422

Dokumentnummer

JJR_19820126_OGH0002_0050OB00051_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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