Norm
WEG §4 Abs2 Satz1Rechtssatz
Notwendige Streitgenossenschaft aller Miteigentümer bei Klage nach § 4 Abs 2 Satz 1 WEG, und zwar auch dann, wenn bereits alle Miteigentümer am Verfahren zur Neufestsetzung der Nutzwerte beteiligt waren, weil dieses nur die Neufestsetzung der Nutzwerte aller Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten der Liegenschaft, nicht aber die Neuverteilung der Miteigentumsanteile zum Gegenstand hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0035422Dokumentnummer
JJR_19820126_OGH0002_0050OB00051_8100000_001