Norm: ZPO §14 AZPO §396
Rechtssatz: Das Prozeßverfahren gegenüber allen Streitgenossen ist, insoweit diese nach dem jeweiligen Verfahrensstand eine einheitliche Streitpartei bilden, daher nach der Fiktion des Gesetzes nur eine Partei sind, nicht bloß formell, sondern auch materiell ein einheitliches. Hat sich daher die Wirkung des zu fällenden Urteiles auch nur rücksichtlich eines von mehreren geltend gemachten Klagsgründe auf sämtliche Streitg... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 DbZPO §237
Rechtssatz: Zieht einer von mehreren notwendigen Streitgenossen die Klage zurück, so können sich die übrigen, die dagegen nicht Stellung genommen, insbesondere gegen den Beschluß, mit dem die Zurücknahme zur Kenntnis genommen worden ist, keinen Rekurs ergriffen haben, nicht darauf berufen, daß die Zurückziehung ohne ihre Zustimmung wirkungslos sei. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Norm: HGB §109ZPO §14 Ba
Rechtssatz: Gegen einen Gesellschafter einer OHG kann eine Klage auf Feststellung der Geltung gewisser Vertragsbestimmungen nur von allen übrigen Gesellschaftern eingebracht werden. Will sich einer dieser der Klage nicht anschließen, so muß er mitbeklagt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 59/62 Entscheidungstext OGH 07.02.1962 7 Ob 59/62 ... mehr lesen...
Der klagende Rechtsanwalt behauptete, den am 20. November 1957 verstorbenen Ludwig Z. zu dessen Lebzeiten rechtsanwaltlich vertreten zu haben, woraus ihm Honoraransprüche zustunden, die vorläufig im Betrag von 25.000 S geltend gemacht würden. Die Klage ist gegen die Verlassenschaft zu Handen von elf erbserklärten Erben gerichtet, die durch fünf Rechtsanwälte vertreten werden. Bei der ersten Tagsatzung am 20. Dezember 1960 wurde die Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung bis 17. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ZPO §11 Z1 AZPO §14 C
Rechtssatz: Wenn alle erbserklärten Erben als Vertreter des Nachlasses geklagt werden, bilden sie weder eine eigentliche Streitgenossenschaft ( § 11 Z 1 ZPO ), noch viel weniger aber eine einheitliche Streitpartei ( § 14 ZPO ). Die von Weiss in Klang 2.Auflage zu § 550 ABGB III S 163 vertretene gegenteilige Auffassung kann nicht geteilt werden. Wenn auch sämtliche erbserklärten Erben, die den Klagsanspruch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AZPO §14 Bc
Rechtssatz: Haben die Miteigentümer einhellig beschlossen, den Plan der Errichtung einer Garage fallen zu lassen und hat der Beklagte durch die vertragswidrige Errichtung einer Garage allein die Rechte der Miteigentümer verletzt, dann ist der Beklagte allein zur Klage passiv legitimiert und es genügt, wenn die Mehrheitseigentümer gegen ihn als Kläger auftreten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AABGB §825 Ebgld JagdG allgZPO §14 Bc
Rechtssatz: Die Klage der Jagdberechtigten, die Ausübung der Jagdrechte auf einer Liegenschaft zu dulden, muß gegen alle Miteigentümer der Liegenschaft gerichtet werden; sie bilden eine notwendige Streitgenossenschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 419/61 Entscheidungstext OGH 25.10.1961 1 Ob 419/61 Veröff: EvBl 1962/71 S 76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ZPO §14 Bc
Rechtssatz: Die Teilungsklage ist gegen alle Teilhaber zu richten. Die Miteigentümer einer Liegenschaft bilden eine einheitliche Streitgenossenschaft, weshalb am Teilungsprozess sämtliche Miteigentümer, sei es als Beklagte beteiligt sein müssen. Entscheidungstexte 5 Ob 84/61 Entscheidungstext OGH 08.03.1961 5 Ob 84/61 Veröff: JBl 1961,510 = ImmZ 1962,11 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Bb1
Rechtssatz: Zwischen dem die Mietrechte des Klägers bestreitenden Hauseigentümer und einem Dritten, der Rechte auf das Bestandobjekt behauptet, besteht keine notwendige Streitgemeinschaft im Sinne des § 14 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 274/60 Entscheidungstext OGH 25.02.1961 6 Ob 274/60 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIIcZPO §14ZPO §228
Rechtssatz: Klage eines Mitmieters gegen den Vermieter auf Feststellung seines Bestandrechtes. Keine notwendige Streitgenossenschaft in dem Sinn, daß er auch die anderen Mitmieter klagen müßte. Entscheidungstexte 5 Ob 315/60 Entscheidungstext OGH 26.10.1960 5 Ob 315/60 5 Ob 231/61 Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger, im Zeitpunkt der Einbringung der Klage und auch noch bei Schluss der Verhandlung erster Instanz zusammen zu 512/576 Anteilen Eigentümer des Hauses G***** M*****gasse 13, begehren mit der vorliegenden Klage von der Beklagten die Räumung der von ihr in diesem Hause benützten, im Parterre links vom Hauseingang gelegenen, aus drei Zimmern, Küche und Nebenräumen bestehenden Wohnung. Der Beklagten sei im Jahre 1957 die Benützung der Wohnung durch den unter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1017ABGB §1090 IaZPO §14 Bb1
Rechtssatz: Wenn ein Hausverwalter, für seinen Partner erkennbar in dieser Eigenschaft, einen Mietvertrag abschließt, liegt nach den Gewohnheiten des redlichen Verkehrs ein Geschäft direkter Stellvertretung vor, auch wenn die Namen der Vollmachtgeber des Hausverwalters im Vertrag nicht genannt sind; er begründet die Rechte und Pflichten aus dem Bestandvertrag aber für und gegen alle seine Vollmachtgeber,... mehr lesen...
Norm: HGB §105HGB §131ZPO §14 BaZPO §560 AZPO §562 A
Rechtssatz: Im Rechtsstreit wegen Aufkündigung einer OHG bzw Übernahme des Unternehmens durch einen Gesellschaft bilden alle Gesellschafter eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 14 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 287/59 Entscheidungstext OGH 14.10.1959 1 Ob 287/59 Veröff: EvBl 1960/10 S 22 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 EZPO §14 C
Rechtssatz: Ehegatten, zwischen welchen eine allgemeine, unter Lebenden wirkende Gütergemeinschaft besteht, bilden keine einheitliche Streitpartei. Entscheidungstexte 1 Ob 136/59 Entscheidungstext OGH 14.10.1959 1 Ob 136/59 Veröff: EvBl 1959/409 S 664 = JBl 1960,78 5 Ob 83/70 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 AZPO §14 BaZPO §411 BbZPO §411 Bc
Rechtssatz: Die Wirkungen der materiellen Rechtskraft erstrecken sich nicht nur auf die Prozessparteien, sondern auch auf deren Gesamtrechtsnachfolger. Das Urteil im Prozess, dem ein Nebenintervenient beigetreten ist, hat keine erweiterte Rechtskraft für und wider den Nebenintervenienten. Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Urteil im Prozess, dem ein Nebenintervenient beigetreten ist, hat keine erweiterte Rechtskraft für und wider den Nebenintervenienten. Entscheidungstexte 2 Ob 366/59 Entscheidungstext OGH 23.09.1959 2 Ob 366/59 5 Ob 588/79 Entscheidungstext OGH 12.06.1979 5 Ob 588/79 Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde ir... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 A
Rechtssatz: Die notwendige Streitgenossenschaft, deren Wesen darin besteht, dass der Klagsanspruch nach der Natur des Rechtsverhältnisses oder nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift nur von allen an einem Rechtsverhältnis Beteiligten oder gegen sie erhoben werden kann, liegt im Zweifel nur vor und führt zur Klagsabweisung, wenn wegen Nichterfassung aller Teilhaber die Gefahr unlösbarer Verwicklungen durch verschiedene Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B1ABGB §1090 IIIcZPO §14 Bb1
Rechtssatz: Zur Frage der notwendigen Streitgenossenschaft bei Klagen aus dem Bestandvertrag (mit grundsätzlicher Stellungnahme zu der nicht einheitlichen Judikatur zB SZ 27/64 und 138, MietSlg 3700, MietSlg 4383, MietSlg 4966). Ist überhaupt strittig, ob ein Miet- oder Pachtvertrag besteht, oder ist Inhalt und Umfang der Rechte des Bestandgebers strittig, muß die Klage gegen sämtliche Miteigentümer ... mehr lesen...
Der Kläger und die zweit- bis fünftbeklagten Parteien sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei, einer offenen Handelsgesellschaft in Liquidation in S. Die zweit- bis fünftbeklagten Parteien haben ihren Sitz außerhalb des Gerichtssprengels des Landesgerichtes Salzburg. Der Kläger begehrt den Beklagten gegenüber die urteilsmäßige Feststellung, daß er und die zweit- bis fünftbeklagten Parteien mit einem bestimmten Hundertsatz am Gesellschaftsvermögen und am Rein... mehr lesen...
Norm: HGB §109HGB §121HGB §155ZPO §14 BaZPO §168 IIZPO §395
Rechtssatz: Bei Feststellung des einem Gesellschafter zukommenden Gewinnanteiles und Kapitalanteiles bilden die Gesellschafter sowohl auf der Klägerseite als auch auf der Beklagtenseite eine einheitliche Streitpartei nach § 14 ZPO; sie kann immer nur mit Wirksamkeit gegen alle anderen Gesellschafter festgestellt werden. Das hat zur Folge, daß ein von einem beklagten Gesellschafter abge... mehr lesen...
Norm: JN §43 Abs1ZPO §14 DaZPO §240 Abs1
Rechtssatz: Die Wirkung der von einzelnen notwendigen Streitgenossen erhobenen Unzuständigkeitseinrede erstreckt sich auch auf alle anderen. Entscheidungstexte 5 Ob 13/58 Entscheidungstext OGH 16.04.1958 5 Ob 13/58 Veröff: JBl 1958,627 = SZ 31/62 7 Ob 109/02h Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BABGB §354 A1ABGB §1090 a5ZPO §14 C
Rechtssatz: Wenn Ehegatten vom Hauseigentümer auf Räumung der Wohnung wegen titelloser Benützung geklagt werden, bilden sie keine einheitliche Streitpartei. Auch das Eheband schützt hier die Gattin nicht vor der Räumungspflicht, weil sie sich nicht auf einen ihrem Gatten zustehenden Rechtstitel berufen kann. Entscheidungstexte 7 Ob 468/57 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat in dem gegen beide Beklagten, die nach der Vorentscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 13. Februar 1957, 1 Ob 423/56, eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, anhängigen Räumungsprozeß zunächst auf Grund eines Anerkenntnisses des Erstbeklagten am 8. März 1956 ein "Teilurteil" gefällt und damit den Erstbeklagten zur Räumung der Liegenschaft verurteilt. Es hat sodann mit der Zweitbeklagten allein den Rechtsstreit meritorisch abgeführt und als erwiesen angeno... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 DcZPO §395
Rechtssatz: Bei einer notwendigen Streitgenossenschaft hat die von einem Streitgenossen gegen den Willen des anderen Streitgenossen vorgenommene Prozesshandlung keine rechtliche Wirkung. Anerkenntnisurteil gegen einen Teilgenossen ist unzulässig (siehe hiezu auch 1 Ob 423/56). Entscheidungstexte 1 Ob 284/57 Entscheidungstext OGH 15.05.1957 1 Ob 284/57 Verö... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Bb2ZPO §395
Rechtssatz: Einheitliche Streitpartei: Zwei Mitpächter, zu deren Gunsten das Bestandrecht und ein Vorkaufsrecht bücherlich einverleibt sind. Anerkenntnisurteil bezüglich eines Teilgenossen? (vgl hiezu 1 Ob284/57). Entscheidungstexte 1 Ob 423/56 Entscheidungstext OGH 13.02.1957 1 Ob 423/56 Veröff: EvBl 1957/325 S 498 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Bb1
Rechtssatz: Zur Frage der einheitlichen Streitpartei zwischen a) Nachmieter und b) Hauseigentümer, die vom Vormieter mit Leistungsklage ad a) und Feststellungsklage ad b) belangt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 605/56 Entscheidungstext OGH 12.12.1956 7 Ob 605/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Bd
Rechtssatz: Das auf Herausgabe einer Sache gerichtete Begehren muß gegen alle Vorbehaltskäufer geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 7 Ob 523/56 Entscheidungstext OGH 30.10.1956 7 Ob 523/56 Veröff: EvBl 1957/23 S 42 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0035497 Doku... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §1052ABGB §1063KO §21ZPO §14 Bd
Rechtssatz: Ist der Eigentumsvorbehalt beiden Käufern gegenüber wirksam, muß auch der Rücktritt vom Vertrag, um die Rückstellung der Sachen zu erlangen, nicht nur einem, sondern beiden Käufern erklärt werden. Beide Käufer bilden eine notwendige Streitgenossenschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 523/56 Entscheidungstext OGH 30.10.1956... mehr lesen...
Norm: WG Art47ZPO §14 C
Rechtssatz: Wechselgesamtschuldner sind keine einheitliche Streitpartei. Entscheidungstexte 2 Ob 488/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 2 Ob 488/56 Veröff: EvBl 1957/6 S 14 = JBl 1957,47 4 Ob 529/64 Entscheidungstext OGH 05.05.1964 4 Ob 529/64 Beisatz: Wechselhauptschuldner und Wechselbürge (T1) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 BABGB §1090 IIIaZPO §14 C
Rechtssatz: Wirksamkeit eines von einem Miteigentümer ohne Zustimmung der anderen abgeschlossenen Bestandvertrages inter partes; Zulässigkeit der Klage auf Übergabe des Bestandgegenstandes gegen den vertragschließenden Miteigentümer. Entscheidungstexte 3 Ob 269/56 Entscheidungstext OGH 20.06.1956 3 Ob 269/56 Veröff: EvBl 1956/325 S 574 = ImmZ... mehr lesen...