Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Da sich aus dem Vergleichstext selbst eine von vornherein feststehende, bestimmte zeitliche Begrenzung der vereinbarten laufenden Mietzinse nicht ergibt, hat die Beh zu Recht das Zehnfache der Jahresleistung für die Berechnung der erhöhten Pauschalgebühr ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0150 E 2. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine schon vertraglich bestehende Verp... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204;
Rechtssatz: Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richtet sich die Bemessungsgrundlage nach dem Wert der Leistung, zu der sic... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0108 E 28. Juni 1995 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Klägerin einer ursprünglich beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten, in der Folge dem Bezirksgericht Josefstadt überwiesenen Klage (GZ 5C 223/93a) wegen Räumung und Bezahlung von Mietzins für die Monate Oktober 1992 bis Jänner 1993 von jeweils S 44.176,31, wobei der Gesamtstreitwert S 183.905,24 betrug. Beim Bezirksgericht Josefstadt wurde weiters (GZ 5C 316/93b) der Mietzins für die Monate Februar und März 1993 (Gesamtstreitwert S 88.352,62) ein... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: Geo §371 Abs4;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Bestimmung eines "führenden" Aktes nach § 371 Abs 4 Geo erfüllt lediglich die Erfordernisse der Geschäftsbehandlung. Es fehlt jeglicher Anhaltspunkt im Gesetz dafür, dass der Bestimmung zum "führenden Akt" gerichtsgebührenrechtlich irgendwelche Relevanz zukäme. We... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1;ZPO §235; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0158 4
(Hier: Wenn aber der verglichene Betrag, der höher ist als die
Summe der beiden ursprünglichen Streitwerte, als
Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist und davon die beiden schon
entrich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloss im Rahmen des zu 10 C 48/96v vor dem BG Döbling mit seiner damaligen Ehefrau geführten Ehescheidungsverfahrens am 6. November 1996 einen über das erhobene Scheidungsbegehren hinausgehenden Vergleich, dessen (jetzt allein strittiger) Punkt E folgenden Wortlaut hat: "E. Der Ehemann übernimmt die offenen Darlehensschulden a) Wohnbauhilfe 1968, Land Wien, mtl. ca. S 800,--, b) BUWOG: mtl. ca. S 800,--, c) BUWOG Stundung mtl. ca. S 800,-- a)b)c) betreffend... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/16/0226 2 Stammrechtssatz Für den Bereich des GGG kommt es auf Grund der in seinem § 18 Abs 2 Z 2 gewählten Formulierung " .... ist Gegenstand des Vergleiches eine Leistung ... " auf die im Vergleich übernommenen Verpflichtungen an (Hinweis E 16.11.1989, 88/16/0147, E 8.2.1990, ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Weiß wenigstens eine der Vergleichsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht genau, in welcher Höhe die zu übernehmenden Kreditverbindlichkeiten aktuell aushaften, so formuliert man die Vereinbarung (mangels Bestimmtheit allerdings unter Verzicht auf einen exekutiv durchsetzbaren Anspruch) dergestalt, dass si... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zwischen der Beschwerdeführerin und der Betreiberin eines Detailhandelsgeschäftes war beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein Mietzins- und Räumungsverfahren wegen offener Mietzinsforderungen anhängig. Anlässlich der am 22. März 1999 stattgefundenen Tagsatzung endete das Verfahren durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches, welcher auszugsweise wiedergegeben lautet... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer brachten am 11. Oktober 1996 beim Bezirksgericht Innsbruck gegen Alfred Tusch eine Klage um Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft eines näher bezeichneten Grundstückes ein. Anlässlich der Tagsatzung vom 22. Oktober 1997 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich. Danach verpflichtete sich der Beklagte, den drei Beschwerdeführern je einen Betrag von S 500.000,-- bis längstens 22. November 1997 zu bezahlen. Die drei Beschwerdeführer übertrugen ihre j... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte in Verfahren 7 Cg 1/97a des LG Salzburg von zwei beklagten Parteien die Zuhaltung und einverleibungsfähige Unterfertigung eines im Urteilsbegehren näher dargestellten Liegenschaftskaufvertrages. Entsprechen dem im Punkt II. dieses Vertrages genannten Kaufpreis von S 2,500.000,-- bewertete der Kläger den Streitgegenstand mit dieser Summe. Auf dieser Basis wurde vom Beschwerdeführer im Abbuchungsweg Pauschalgebühr im Ausmaß von S 44.627,-- entrichtet. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1336;ABGB §909;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Schuldner dem Gläubiger für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung eines Vergleiches eine weitere Leistung verspricht, handelt es sich dabei um e... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2;GGG 1984 §30 Abs2 Z1;JN §60;
Rechtssatz: Eine Streitwertänderung findet abgesehen von den in § 18 Abs 2 GGG geregelten Fällen auch in den Fällen des § 60 JN, auf den § 14 GGG verweist, statt (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Gerichtsgebühren6 80 Anm 3 zu § 18 GGG). European Case ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7;
Rechtssatz: Der Kostenbeamte ist schon deswegen an die Höhe der in der Zahlungsaufforderung ausgewiesenen Gerichtsgebühren nicht gebunden, weil dieser Erledigung keine Rechtskraftwirkung zukommt (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Die Gerichtsgebühren/5, 390). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56;
Rechtssatz: Nach § 14 GGG ist bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage die Bestimmung des § 56 JN anzuwenden, wonach bei einem alternativen Begehren auf Zuerkennung einer Geldsumme diese Geldsumme (für die Beurteilung der Zuständigkeit) maßgeblich ist. Die von in einem Zivilverfahren Beklagt... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7;ZPO §168;ZPO §169;ZPO §233;
Rechtssatz: Dem Umstand, dass gleichzeitig im Verfahren über die Widerklage des Beklagten im Zivilverfahren ewiges Ruhen vereinbart wurde, kommt für die Zahlungspflicht des in diesem Verfahren als Kläger auftretenden Abgabepflichtigen nach dem GGG keine Bedeutung zu. ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/24 90/16/0083 2 Stammrechtssatz Bei einem Räumungsvergleich kommt dem Zeitpunkt des tatsächlichen Auszuges des Beklagten für die allein wesentliche Frage der Bewertung der durch Vergleich vereinbarten Leistung rechtliche Bedeutung nich... mehr lesen...
Mit Zwischen- und Teilurteil des Landesgerichtes Linz vom 12. Oktober 1996 wurde in der Rechtssache der klagenden Partei Harald S. gegen die drei Beschwerdeführer als beklagte Parteien festgestellt, dass das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 2,750.939,84 samt - genau bezeichneten - Zinsen zu bezahlen, dem Grunde nach zu Recht bestehe. Aus den Entscheidungsgründen ist ersichtlich, dass das Klagebegehren im V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (als Verpächterin) führte zu 54 C 342/95k des BG Innere Stadt Wien gegen (den Pächter) Herbert Osanger betreffend ein Gastgewerbeunternehmen Klage auf Bezahlung von S 12.000,-- Bestandzins (in eventu Benützungsentgelt) und Räumung (Streitwert S 72.000,--). In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 20. Juni 1997 wurde das Zahlungsbegehren ausgedehnt auf S 739.837,02, sodass der Gesamtstreitwert S 811.837,02 betrug. In der Tagsatzung zur mün... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204;ZPO §433 Abs1;
Rechtssatz: Auch Prozessvergleiche zugunsten Dritter bewirken eine Erweiterung des Streitgegenstandes (Hinweis E 18.4.1997, 97/16/0074). Dass zwischen einer der Prozessparteien und dem durch den Vergleich begünstigten Dritten auch ein prätorischer V... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z1;RAT §7;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass eine Änderung des Streitwertes nach § 7 RAT von Amts wegen zu erfolgen hätte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997160205.X02 Im RIS seit 24.10.2001 Zuletzt aktualisiert... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdeinhalt ergibt sich im Zusammenhang mit der über hg. Verbesserungsaufforderung vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hatte als Kläger gegen eine Mieterin zu 2 C 487/96g des BG Eisenstadt eine Klage auf Bezahlung eines Mietzins- und Betriebskostenrückstandes sowie auf Räumung erhoben. In der Klage war der monatliche Mietzins mit S 70.903,20 beziffert worden. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitver... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999160087.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Mit einer zu 2 C 1318/95d des BG Oberwart erhobenen Klage begehrte die Beschwerdeführerin von einer Mieterin unter Ausspruch der Auflösung des Bestandverhältnisses gemäß § 1118 ABGB einerseits die Bezahlung von S 115.894,87 sA (für rückständigen Mietzins sowie restliche Betriebskosten, Heizkosten und Möbelrestkaufpreis) und andererseits die Räumung des ehemaligen Bestandobjektes, wobei in der Klagserzählung der monatliche Mietzins mit S 16.200,-- beziffert war. In der Tagsatzung ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hatte als Klägerin zu 6 Cg 234/95i des LG Feldkirch gegen drei Beklagte Klage auf Unterlassung, weiters (gemäß Art. XLII EGZPO) auf Rechnungslegung und (sukzessive) Zahlung sowie schließlich auf Urteilsveröffentlichung geführt. Das Unterlassungsbegehren war mit S 400.000.-- das Rechnungslegungs- und (sukzessive) Zahlungsbeg... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Im Falle eines Vergleiches kommt es hinsichtlich der Bemessungsgrundlage nach § 18 Abs 2 Z 2 GGG immer nur auf die im Vergleich übernommene Verpflichtung an. Bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches ist der Streitgegenstand, über den der Vergleich geschlossen wurde, neu zu bewerten. ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EGZPO Art42;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;JN §56 Abs2;ZPO §226;
Rechtssatz: Art XLII EGZPO (die so genannte Manifestationsklage oder Stufenklage) enthält eine Ausnahme von dem gem § 226 ZPO bestehenden Gebot der Bestimmtheit des Klagebegehrens für jene Zahlungsbegehren od... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998160336.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...