RS Vwgh 1999/7/5 97/16/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1999
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27/01 Rechtsanwälte
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18 Abs2 Z1;
RAT §7;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, dass eine Änderung des Streitwertes nach § 7 RAT von Amts wegen zu erfolgen hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997160205.X02

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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