Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §16 Z2 litb;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Unter Zugrundelegung des Unterhaltscharakters der getroffenen Vereinbarung ist zu beachten, daß Unterhaltsansprüche, die (in Gestalt eines den ursprünglichen Streitgegenstand erweiternden Vergleiches) im streitigen Verfahren gelten... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §58 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997160384.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs1;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für die Gebührenbemessung ist nur von Bedeutung, zu welchen Leistungen sich die Streitparteien im Vergleich verpflichtet haben. Es geht hier nicht um die Frage des Wertes der Liegenschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997160395.X... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/14 96/16/0232 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen dann, wenn eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 1 Stammrechtssatz Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits b... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 26. Jänner 1996 gegen ihren damaligen Ehegatten Walter W. beim Bezirksgericht Bludenz Klage wegen Ehescheidung ein. Anläßlich einer am 1. Juli 1996 durchgeführten Verhandlung vor diesem Gericht schlossen die Streitparteien zu 1C 10/96t den im folgenden auszugsweise wiedergegebenen Vergleich: "1) Das bewegliche Vermögen der Parteien wurde bereits einvernehmlich aufgeteilt. 2) Unbewegliches Vermögen: a) Nachstehende Verbindlichkeiten werden vom Be... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen brachten am 6. Juli 1993 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien die Aufkündigung der in Wien, H-Gasse 6-8, gelegenen Wohnung gegen die Verlassenschaft nach Therese H-K ein. Bei der mündlichen Verhandlung am 10. Dezember 1993 wurde folgender gerichtlicher Vergleich geschlossen: "Die beklagte Partei und Georg Peter H verpflichten sich, den Klägerinnen die Wohnung Wien, H-Gasse 6-8, sowie das dazugehörende Kellerabteil bis spätestens 31.1.1994 geräumt von e... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 1 Stammrechtssatz Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits b... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1 Anm1;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §433 Abs1;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Gebühr ist der Wert der Leistungen zu verstehen, zu denen sich die Parteien im Vergleich verpflichtet haben (Hinweis E 25.9.1997, 97/16/0171). Wurde der Vergleich im Zuge eines bereits laufenden Rechtsstre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte als Kläger zu 6 Cg 182/94 p des LG Krems a.d. Donau gegen eine Gesellschaft m.b.H., die über seinen Werkauftrag ein Blockhaus errichtet hatte, gestützt auf die Behauptung unterlassener Mängelbehebung Klage auf Bezahlung eines Betrages von S 171.512,-- aus dem Titel von Mängelbehebungskosten und Schadenersatz. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 28. Februar 1995 schlossen die Streitteile einen Vergleich, der auszugsweise folgenden Inha... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer (als Bestandgeber) hatten gegen ihren Bestandnehmer zu 4 C 383/93y des BG Josefstadt eine Klage mit dem Begehren erhoben, der Beklagte sei schuldig, den Betrieb des von ihm im Bestandobjekt geführten Gastgewerbes in der Betriebsart eines Kaffeehauses mit den Berechtigungen nach § 189 Abs. 1 Z. 1, 3 und 4 GewO 1973 und das Offenhalten des Geschäftslokales außerhalb der für ein Lebensmittelgeschäft samt Imbißstube jeweils zulässigen Öffnungszeiten zu unterlas... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/16/0226 4 Stammrechtssatz So wie im Geltungsbereich der TP 4 GJGebG (Hinweis E 22.4.1985, 84/15/0138) ist es auch für die Gerichtsgebührenpflicht eines Vergleiches nach § 18 Abs 2 Z 2 GGG völlig unmaßgeblich, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wurde, oder nicht. ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §2 Z1 lita;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Betreffend die Beurteilung der Bemessungsgrundlage betreffend einen Vergleich kommt es immer auf den Wert derjenigen Leistung an, zu der sich eine Vergleichspartei verpflichtet (Hinweis E 7.5.1987, 87/16/0020), nicht aber darauf, was s... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56 Abs2;JN §58 Abs2;
Rechtssatz: Gegenüber einem gem § 56 Abs 2 JN vom Kläger bewerteten Unterlassungsbegehren stellt eine vergleichsweise vereinbarte Verpflichtung zur Bezahlung eines bestimmten Mietzinses ein aliud dar, welches hinsichtlich seiner Bedeutung als Bemessungsgrundlage für d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1336;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Leistungen wie zB die Vereinbarung eines Benützungsentgeltes "für den Fall einer nicht rechtzeitigen Räumung" bzw für den Fall "der Überschreitung eines Räumungstermins" werden als Leistungen auf ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 4. November 1992 brachte die beschwerdeführende GmbH beim Landesgericht Salzburg Klage gegen die T GmbH wegen Räumung und Zahlung eines Betrages von S 462.000,-- ein. In der Tagsatzung vom 6. Oktober 1994 schlossen die Streitparteien nach Klagsausdehnung folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Vergleich: "1.) Die beklagte Partei verpflichet sich bei sonstiger Exekution, die Liegenschaft EZ 885 der KG Mondsee mit dem dort vorgetragenen Grundstück 275/2 Baufläche-L... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem ehemaligen Ehegatten waren beim BG Kindberg drei Verfahren anhängig, und zwar 1) zu 2 C 251/94m eine Unterhaltsklage der Beschwerdeführerin, wofür sie ordnungsgemäß S 6.240,-- Pauschalgebühr entrichtet hatte; 2) zu P 19/92 ein Verfahren betreffend die Übertragung der Sorgerechte für zwei minderjährige Kind... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 11. Juli 1996 beim Bezirksgericht B gegen Liane R Klage wegen Räumung und Zahlung von rückständigem Mietzins ein. Anläßlich der Streitverhandlung am 11. Dezember 1996 schlossen die Streitparteien folgenden Vergleich: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters einen Betrag von S 24.000,-- in sechs monatlichen Raten zu je S 4.000,-- beginnend ab 30.12.1996 zu bezahlen. Die erste Rate ist somit am 30.1... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerdeschrift und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer brachte am 8. August 1996 beim Bezirksgericht T. gegen die beklagten Parteien Friedrich und Renate N. in T. Klage wegen Räumung und Zahlung von rückständigem Mietzins ein. Im Rahmen der mündlichen Streitverhandlung am 9. Jänner 1997 schlossen die Streitparteien folgenden Vergleich: "I. Die beklagten Parteien sind schuldig, die Wohnung ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde vermietete die Beschwerdeführerin im Jahre 1990 eine näher bezeichnete Wohnung an Johanna G. Am 2. Februar 1993 schlossen die Vertragsparteien vor dem Bezirksgericht Innere Stadt einen prätorischen Vergleich folgenden Inhalts ab: "1) Die beklagte Partei verpflichtet sich der klagenden Partei, die Wohnung Tür Nr. 19 im Hause 1060 Wien, Gumpendorferstraße 9 bis zum 31.1.1994 geräumt von eigenen Fahrnissen und unter Verzicht auf jeden Räumun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0158 4 Stammrechtssatz § 18 GGG regelt, wie auch aus der Überschrift hervorgeht, Wertänderungen; die Regelbestimmung ist § 18 Abs 1 GGG, wonach die Bemessungsgrundlage für DAS VE... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/14 96/16/0232 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen dann, wenn eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/14 96/16/0232 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen dann, wenn eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0023 E 18. Dezember 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/14 96/16/0232 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Rä... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Ist der tatsächliche Endtermin für die Bezahlung des Mietzinses unbestimmt, ist nach § 58 JN das Zehnfache der Jahresleistung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen (Hinweis E 9.9.1993, 92/16/0127). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist die Bemessungsgrundlage der Gebühr der Wert der Leistungen und nicht die Art der Tilgung der im Vergleich begründeten Verbindlichkeiten zu verstehen (Hinweis E 25.9.1997, 96/16/0279). Daraus folgt, daß die wechselseitigen Leistungen der Streitparteien in die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/14 96/16/0232 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen dann, wenn eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung... mehr lesen...