Der dem Beschwerdeschriftsatz beiliegenden Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist in Übereinstimmung mit dem Sachverhaltsvorbringen der Beschwerde zu entnehmen, daß in einem Verfahren 5 C 879/92 des Bezirksgerichtes Bregenz zwischen der Beschwerdeführerin und der von ihr dort beklagten Partei am 2. Oktober 1992 ein Vergleich geschlossen wurde, worin sich letztere zur Räumung bestimmter Objekte bis spätestens 16. Oktober 1992 verpflichtete. Punkt 3 dieses Vergleiches lautet: "Fü... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z4;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte in einer beim Bezirksgericht eingebrachten Klage von der Beklagten (einer Spedition), die Räumung der 730 m2 großen Teilfläche einer Halle. Anläßlich der Streitverhandlung vom 9. Juli 1990 wurde nachstehender Vergleich geschlossen: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, bei sonstiger Exekution das Mietobjekt, bestehend aus ... bis zum 31. Dezember 1990 zu räumen und geräumt von allen Fahrnissen der klagenden Partei zu übergeben. Die beklagte Par... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Die Worte "bis zur Räumung" können nur so verstanden werden, daß die Zahlungspflicht ebensolange besteht, bis endgültig geräumt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160157.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
In seiner beim Kreisgericht Wels als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage begehrte der Beschwerdeführer als Kläger das Urteil, die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses werde für rechtsunwirksam erklärt. Bei der Streitverhandlung vom 17. Dezember 1991 wurde ein Vergleich geschlossen, mit welchem sich die Beklagte zur Leistung einer freiwilligen Abfertigung von S 20.000,-- netto verpflichtete; im Punkt 2 des Vergleiches wurde festgelegt, daß s... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GesmbH (Beschwerdeführerin) als klagende Partei und die von ihr im Verfahren des Bezirksgerichtes Wels beklagte Partei haben am 25. Oktober 1990 einen Vergleich mit nachstehendem Inhalt geschlossen: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich bei Exekution, der klagenden Partei den Betrag von S 6.833,60 samt 12 % Zinsen seit 14.3.1990 bis 31.1.1992 zu bezahlen. 2. Von der zu Punkt 1. genannten Verpflichtung kann sich der Beklagte dadurch befreien, daß sie ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte vor dem Handelsgericht Wien gegen zwei Beklagte am 2. Dezember 1991 eine Klage auf Bezahlung von S 29,753.088,20 s.A. erhoben und dafür an Pauschalgebühren S 302.731,-- entrichtet. Mit Schriftsatz vom 15. Juli 1992 dehnte die Beschwerdeführerin ihre Klage um S 7.442,07 auf insgesamt S 29,760.530,27 aus. Daraufhin schrieb die Kostenbeamtin des Handelsgerichtes Wien der Beschwerdeführerin mit Zahlungsauftrag vom 13. Mai 1993 eine Pauschalgebühr von S 60.515,... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer (Vermieter eines Geschäftslokales) führten als Kläger beim BG Salzburg gegen ihre Mieterin ein auf § 1118 ABGB gestütztes Räumungsverfahren. Die Klage war auf die Behauptung gestützt, die Mieterin betreibe im Bestandobjekt nicht nur (wie vereinbart) einen Textilhandel, sondern vertragswidrig (und eine KG der beiden Beschwerdeführer konkurrenzierend) auch einen Handel mit Haus- und Küchengeräten, Glas, Porzellan und Keramikwaren sowie Elektrogeräten. Anläßli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 19. Februar 1992 beim Bezirksgericht einen prätorischen Räumungsvergleich folgenden Inhalts: "1) Das Mietverhältnis wird zwischen den Streitparteien betreffend das im Hotel B in M befindliche Lokal mit der Bezeichnung T einvernehmlich bis 30.9.1993 festgelegt. Margit H. verpflichtet sich daher, dieses Lokal bis zu diesem Zeitpunkt zu räumen und der klagenden Partei bis längstens 1.10.1993 geräumt zu übergeben. Sie verzichtet auf jedweden Aufschub u... mehr lesen...
Der dem Beschwerdeschriftsatz beiliegenden Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist - vom Beschwerdeführer unbestritten - zu entnehmen, daß im Verfahren 2 C 910/91 des Bezirksgerichtes, in dem das Klagebegehren auf Übergabe und Räumung von Räumlichkeiten gerichtet war, ein Vergleich geschlossen wurde. Darin wurde neben einer die beklagte Partei treffenden Räumungsverpflichtung, die mit 30. September 1993 terminisiert war (Punkt 2 des Vergleiches), unter anderem folgendes vereinba... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;
Rechtssatz: Ein Prozeßvergleich, der gegenüber dem ursprünglichen Räumungsbegehren eine gemäß § 18 Abs 2 Z 2 GGG zu berücksichtigende Wertänderung darstellt, ist einer Klagsausdehnung gleichzusetzen (Hinweis E 27.4.1989, 89/16/0075)... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §2 Z1 litb;
Rechtssatz: Die Gebührenpflicht für die im Wege des Vergleiches vorgenommene Wertänderung, die gemäß § 18 Abs 2 Z 2 GGG zu berücksichtigen ist, weil der Vergleich Leistungen enthält, die den Wert des ursprünglichen Räumungsbegehrens übersteigen, entsteht gemäß § 2 Z 1 lit b zweiter Fall GGG mit dem Beginn der Pr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;VwRallg;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Unter einem Prozeßvergleich versteht man einen Vergleich, der im Zuge eines bereits laufenden Rechtsstreites zwischen den Parteien desselben zur gänzlichen oder teilweisen Beendigung des Verfahrens geschlossen wird (Hinweis Fasching, Lehrbuch ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2;
Rechtssatz: Wenn § 18 Abs 2 GGG gegenüber § 18 Abs 1 GGG Ausnahmen anordnet, dann soll keinesfalls hinsichtlich des ursprünglichen, sich ändernden Wertes eine neue Bemessung Platz greifen, sondern kann damit nur der schon vorher ermittelte Wert gemeint sein. Es ist also die schon aufgrund der §§ 14 bis 17 GGG ermitte... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §2 Z1 litb;GGG 1984 TP1;GGGNov 1991 Art3; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/4, S 299
Rechtssatz: Da Artikel III der GGGNov 1991 normiert, daß die Novelle auf alle Schriften anzuwenden ist, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 1. Jänner 1992 begründet wird, löst ein nach diesem Zeitpunkt eingebrachte... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/4, S 299
Rechtssatz: Im Falle einer Klagserweiterung hat eine Neuberechnung der Pauschalgebühr zu erfolgen, wobei vom höheren Streitwert auszugehen ist. Dies ergibt sich nicht nur mit aller Klarheit aus den Materialien zum GGG 1985 (Hinweis EB zur Regierungsvorlage 366 der BlgNR XVI... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1336;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Der Einbeziehung einer Vertragsstrafe als einer Leistung im Sinne des § 18 Abs 2 Z 2 GGG steht nicht entgegen, daß "Hauptanliegen der Parteien" die Vereinbarung der Räumung gewesen ist, zumal selbst ein... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/16/0226 4 Stammrechtssatz So wie im Geltungsbereich der TP 4 GJGebG (Hinweis E 22.4.1985, 84/15/0138) ist es auch für die Gerichtsgebührenpflicht eines Vergleiches nach § 18 Abs 2 Z 2 GGG völlig unmaßgeblich, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wurde, oder nicht. ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §16 Z1 lita;GGG 1984 §16;GGG 1984 §18 Abs2;
Rechtssatz: Die bindende Wirkung der im § 16 GGG geschaffenen Bemessungsgrundlage verbietet eine Bedachtnahme darauf, welchen Wert das Klagebegehren für den Kläger repräsentiert. Auch über die Ausnahmebestimmung des § 18 Abs 2 GGG kann eine derartige Neubewertung des Klagebegehrens unter Außerachtlass... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;RAT §7;
Rechtssatz: Die Worte "unter Zugrundelegung des höheren Streitwertes" in § 18 Abs 2 Z 2 GGG haben den gleichen Inhalt wie der Ausdruck "geänderter Streitwert" in § 18 Abs 2 Z 1 GGG für die Festsetzung der Bemessungsgrundlage. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Vergleichen ist unter dem Wert des Streitgegenstandes, über den der Vergleich geschlossen wird, nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH der Wert der Leistung zu verstehen, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 9.5.1960, 1403/58, VwSlg 2225 F/1960; E 12.7.... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;ZPO §433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0075 E 27. April 1989 RS 2 Stammrechtssatz Der Abschluß eines "höherwertigen Vergleichs" wird in seiner Wirkung einer Klagsausdehnung gleichgesetz... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 2(hier: Verpflichtung zur Bezahlung des täglichen Pönales im Falle der weiteren Austellung bzw. des weiteren Verkaufes von Waren in den Bestandsräumlichkeiten entgegen einer im Vergleich übernommenen Verpflichtung). St... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 28. November 1990 hatte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Kitzbühel (in der Folge: BG) eine gerichtliche Aufkündigung angebracht, die u.a. (gemäß § 562 Abs. 1 ZPO) den Antrag enthalten hatte, der Gegnerin aufzutragen, "die in der Kündigung bezeichnete Wohnung ... binnen vierzehn Tagen ab dem 31. 1. 1991 ... geräumt von allen Fahrnissen zu übergeben ..." Nachdem die Gegnerin gege... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1109;ABGB §1110;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zur Räumung der Bestandsache gehört (grundsätzlich) auch die Übergabe der Schlüssel an den Bestandgeber oder seinen Vertreter (Hinweis OGH 24.5.1972, 1 Ob 101/72, MietSlg 24153; OGH 16.3.1977, 1 Ob 806/76, MietSlg 29170; OGH 17.2.1981, 4 Ob 503/81, Mi... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar in ständiger Rechtsprechung (siehe zunächst das Erkenntnis vom 24. Mai 1991, Zl. 90/16/0083, ÖStZB 3/1992, S. 63) dargetan, daß die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als R... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Zu 1.: Das Landesgericht für ZRS Wien (in der Folge: LG) hatte mit Beschluß vom 20. Juni 1989, GZ 52a Cg 1060/89-4, in der (mit am 14. Juni 1989 beim LG eingelangtem Schriftsatz eingeleiteten) Rechtssache der durch ihr einziges Vorstandsmitglied vertretenen Beschwerdeführerin (einer Aktiengesellschaft) als klagende Partei gegen die Republik Österreich als beklagte Part... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 9. März 1987 war beim Landesgericht für ZRS Wien (in der Folge: LG) die Klage des Beschwerdeführers gegen einen Land- und Forstwirt (in der Folge: Beklagter) wegen "Einwilligung zur Einverleibung" (des Eigentumsrechtes des Beschwerdeführers - zum Teil nach Einwilligung in die erforderlichen Abschreibungen und entsprechenden Eröffnungen neuer Einlagen - an der Hälfte mehrerer bestimmter Liegens... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z1;RAT §7; Beachte Besprechung in:AnwBl 2/1993, S 107-109;
Rechtssatz: § 18 Abs 2 Z 1 GGG bestimmt, daß im Falle einer Änderung des Streitwertes gemäß § 7 RAT - unbeschadet des § 16 GGG - der geänderte Streitwert die Bemessungsgrundlage bildet. Übersteigt der neue (geänderte) Streitw... mehr lesen...