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22/01 JurisdiktionsnormNorm
GGG 1984 §14;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/05/24 90/16/0083 2Stammrechtssatz
Bei einem Räumungsvergleich kommt dem Zeitpunkt des tatsächlichen Auszuges des Beklagten für die allein wesentliche Frage der Bewertung der durch Vergleich vereinbarten Leistung
rechtliche Bedeutung nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999160387.X02Im RIS seit
24.10.2001