Norm: StPO §292
Rechtssatz: Ordnet der OGH auf Grund der mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes von der Generalprokuratur erhobenen Rüge eines gesetzwidrigen Verfahrensvorganges im Sinne des letzten Halbsatzes des § 292 StPO eine Erneuerung des Verfahrens an, so ist er nicht gebunden, die bis zur unterlaufenen Gesetzesverletzung erfolgten Verfahrensvorgänge weiterbestehen zu lassen, sondern bestimmt nach Maßgabe der Umstände des Fa... mehr lesen...
Norm: StPO §4StPO §292StPO §366StPO §369
Rechtssatz: Die Aufhebung eines rechtskräftigen Zuspruches an einen Privatbeteiligten im angefochtenen Urteil muß in einem Erkenntnis nach dem § 292 StPO jedenfalls dann unterbleiben, wenn die Aufhebung einem Mitverurteilten zum Nachteil gereichen könnte. Entscheidungstexte 12 Os 165/66 Entscheidungstext OGH 11.11.1966 12 Os 165/66 Veröf... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §365
Rechtssatz: Der auf einer unrichtigen Anwendung des Gesetzes beruhende Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche kann aufgehoben werden. Entscheidungstexte 11 Os 77/66 Entscheidungstext OGH 16.06.1966 11 Os 77/66 Veröff: SSt XXXVII/29 12 Os 165/66 Entscheidungstext OGH 11.11.1966 12 Os 165/66 Vgl aber; ... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §400
Rechtssatz: Anrechnung der Strafhaft für den Fall des Widerrufes des Strafaufschubes, wenn der OGH bei der Neubemessung der Strafe anläßlich einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes im Gegensatz zum Erstgericht vom Gesetz über die bedingte Verurteilung Gebrauch macht. Entscheidungstexte 12 Os 196/64 Entscheidungstext OGH 23.10.1964 12 Os 196/64... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Bei der Frage, ob im einzelnen Falle einem über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ergehenden Erkenntnis ausnahmsweise deshalb, weil der Angeklagte durch ein solches nichtiges Urteil zu einer Strafe verurteilt worden ist, Wirkung auf den Angeklagten zuzuerkennen ist oder nicht, handelt es sich um eine von Wertentscheidungen abhängende Ermessensausübung, wobei regelmäßig der Grundsatz der Rechtsricht... mehr lesen...
Norm: Befreiungsamnestie §6StPO §292
Rechtssatz: Aufhebung eines Beschlusses nach § 6 Befreiungsamnestie gemäß § 292 StPO, obwohl er ausspricht, daß die vom Sondergericht verhängte Strafe nach der Überlieferung österreichischer Strafrechtspflege als zu hoch anzusehen ist. Entscheidungstexte 9 Os 84/64 Entscheidungstext OGH 07.07.1964 9 Os 84/64 ... mehr lesen...
Norm: StGB §53StPO §292StPO §494a Abs7
Rechtssatz: Hat das zuständige Gericht die bedingte Entlassung widerrufen und spricht vor Rechtskraft dieses Beschlusses das unzuständige Gericht rechtskräftig aus, dass die bedingte Entlassung endgültig geworden sei, so hebt der OGH diesen gesetzwidrigen Beschluss, obwohl er zum Vorteil des Verurteilten ist, dennoch auf, weil er nur deklarativen Charakter hat und gegenüber dem bereits ausgesprochenen Wide... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §27 Abs2JGG 1961 §27 Abs4StPO §292
Rechtssatz: Wird der Beschuß über den Widerruf der bedingten Entlassung eines Jugendlichen aus einer Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige statt vom zuständigen Vormundschaftsrichter fälschlich vom Strafrichter gefaßt (§ 27 Abs 2 und 4 JGG 1961), so kann diese Entscheidung im Hinblick auf die verschiedene Zusammensetzung des allenfalls einschreitenden Rechtsmittelsenates vom OGH im Wege eines E... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Konnte sich der mit der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gerügte Mangel des Verfahrens oder der Rechtsanwendung für den Angeklagten nachteilig auswirken, so hat der OGH von der "Kannbestimmung" Bestimmung des letzten Satzes des § 292 StPO Gebrauch zu machen, sofern dadurch nicht die Rechtsfindung oder Wahrheitsfindung beeinträchtigt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 BStPO §292
Rechtssatz: Bei Beachtung des Verbotes einer reformatio in peius hat der OGH den gesamten die Straffrage betreffenden Sachverhalt in Betracht zu ziehen, also insbesondere auch die
Gründe: , die den Widerruf eines in dem vom OGH aufgehobenen Strafurteil gewährten bedingten Strafnachlasses hätten veranlassen können (ebenso bereits 10 Os 229/62). Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §14 Abs1 Z1StPO §33 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Der Ausspruch, daß eine ein Jahr übersteigende Freiheitsstrafe gemäß § 14 Abs 1 JGG 1961 bedingt aufgeschoben wurde, verletzt das Gesetz, doch wirkt sich eine solche Maßnahme zu Gunsten des Angeklagten aus, so daß sie im Wege des § 33 StPO nicht behoben werden kann. Entscheidungstexte 10 Os 296/62 Entscheidungstext OGH 11.0... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte zur Aburteilung eines Ausländers wegen eines im Ausland begangenen Verbrechens gemäß § 40 StG tritt erst ein, bis eine Erklärung des auswärtigen Staates vorliegt, daß die Auslieferung nicht begehrt wird. Da ein Staat grundsätzlich durch seine Regierung oder seine diplomatischen Vertretungsbehörden vertreten wird, kann auch eine rechtswirksame Erklärung darüber, ob die A... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 292 StPO ist vom angefochtenen Urteil als Ganzem auszugehen. Eine Aufgliederung des Urteils in seine einzelnen Bestandteile ist unstatthaft. Entscheidungstexte 9 Os 175/60 Entscheidungstext OGH 29.06.1960 9 Os 175/60 Veröff: SSt XXXI/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §293 Abs3
Rechtssatz: Wenn auf Grund einer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde eine Strafverfügung aufgehoben und die Einleitung des ordentlichen Verfahrens aufgetragen wird, ist in diesem Verfahren gemäß den §§ 293, 290 Abs 2 StPO das Verbot der reformatio in peius zu beachten. Entscheidungstexte 9 Os 192/60 Entscheidungstext OGH 21.06.1960 ... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Hebt der OGH auf Grund einer Wahrungsbeschwerde den den Angeklagten benachteiligenden Strafausspruch auf und bemißt er die Strafe neu, muß gemäß dem Verbot der Reformatio in peius der Beginn der Probezeit auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils rückbezogen werden (8 Os 353/59, 5 Ob 1402, 1403/54). Entscheidungstexte 9 Os 73/60 Entsche... mehr lesen...
Norm: GebAG 1958 §21 Abs5StPO §292StPO §392
Rechtssatz: 1. Gegen die Entscheidung des Vorsitzenden des Berufungsgerichtes (Gerichtshof erster Instanz) über den Gebührenanspruch eines im Berufungsverfahren beigezogenen Sachverständigen steht letzterem im Sinne der §§ 21 Abs 5 GebAG und § 392 StPO die Beschwerde an den Gerichtshof zweiter Instanz offen. 2. Die - unrichtige - Entscheidung des letzteren kann der OGH im Sinne des § 292 StPO nicht ... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Wird ein verurteilendes rechtskräftiges Erkenntnis eines Strafgerichtes, in dem die Vollstreckung der Strafe aufgeschoben wurde und in dem dieser vorläufige Aufschub wegen einer inzwischen begangenen strafbaren Handlung bereits widerrufen wurde, vom OGH gemäß dem § 292 StPO aufgehoben und auch der Widerrufsbeschluß, so ist die im § 4 Abs 1 BedVG 1949 vorgesehene Präklusivfrist für den Widerruf bereits durch den Besch... mehr lesen...
Norm: StPO §261 Abs1StPO §281 Abs1 Z6StPO §292
Rechtssatz: Ein nicht auf § 261 StPO gestütztes, sondern wegen sonstiger sachlicher Unzuständigkeit gefälltes Unzuständigkeitsurteil kann mit dem Nichtigkeitsgrund der Z 6 des § 281 StPO nicht bekämpft werden. Ein solches dem Gesetze nicht entsprechendes Urteil kann nur im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes beseitigt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Wird ein verurteilendes rechtskräftiges Erkenntnis eines Strafgerichtes (auch Strafverfügung) vom OGH gemäß dem § 292 StPO aufgehoben und dem erkennenden Gerichte die Erneuerung des Verfahrens aufgetragen, dann kann der Zeitraum der zwischen dem aufgehobenen Erkenntnisse und der ersten neuerlichen Verfolgungshandlung liegt, unter keinen Umständen als Verjährungszeit in Betracht kommen. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Wird auf Grund einer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde ein Schuldspruch beseitigt, so ist auch der auf Grund dieses Schuldspruches gefällte Kostenausspruch zu beseitigen. Entscheidungstexte 5 Os 855/32 Entscheidungstext OGH 04.10.1932 5 Os 855/32 Veröff: SSt XII/75 European Case Law... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §389StPO §390
Rechtssatz: Wird der über eine Privatanklage gefällte Schuldspruch vom OGH nach dem § 292 StPO aufgehoben und ein Freispruch gefällt, dann ist auch der Ausspruch über die Kostenersatzpflicht des Angeklagten aufzuheben und nach dem § 390 StPO dem Privatankläger der Ersatz der Kosten des Strafverfahrens aufzutragen. Entscheidungstexte 5 Os 184/32 Entschei... mehr lesen...