Norm
StPO §292Rechtssatz
Anrechnung der Strafhaft für den Fall des Widerrufes des Strafaufschubes, wenn der OGH bei der Neubemessung der Strafe anläßlich einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes im Gegensatz zum Erstgericht vom Gesetz über die bedingte Verurteilung Gebrauch macht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0100519Dokumentnummer
JJR_19641023_OGH0002_0120OS00196_6400000_001