Norm
StPO §292Rechtssatz
Wird auf Grund einer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde ein Schuldspruch beseitigt, so ist auch der auf Grund dieses Schuldspruches gefällte Kostenausspruch zu beseitigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0100263Dokumentnummer
JJR_19321004_OGH0002_0050OS00855_3200000_001