Norm
StPO §292Rechtssatz
Wenn auf Grund einer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde eine Strafverfügung aufgehoben und die Einleitung des ordentlichen Verfahrens aufgetragen wird, ist in diesem Verfahren gemäß den §§ 293, 290 Abs 2 StPO das Verbot der reformatio in peius zu beachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0100270Dokumentnummer
JJR_19600621_OGH0002_0090OS00192_6000000_001