RS OGH 1963/7/4 10Os109/63

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Veröffentlicht am 04.07.1963
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Norm

StPO §292

Rechtssatz

Konnte sich der mit der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gerügte Mangel des Verfahrens oder der Rechtsanwendung für den Angeklagten nachteilig auswirken, so hat der OGH von der "Kannbestimmung" Bestimmung des letzten Satzes des § 292 StPO Gebrauch zu machen, sofern dadurch nicht die Rechtsfindung oder Wahrheitsfindung beeinträchtigt wird.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 109/63
    Entscheidungstext OGH 04.07.1963 10 Os 109/63
    Veröff: RZ 1963,152

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0100601

Dokumentnummer

JJR_19630704_OGH0002_0100OS00109_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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