Norm
StPO §292Rechtssatz
Konnte sich der mit der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gerügte Mangel des Verfahrens oder der Rechtsanwendung für den Angeklagten nachteilig auswirken, so hat der OGH von der "Kannbestimmung" Bestimmung des letzten Satzes des § 292 StPO Gebrauch zu machen, sofern dadurch nicht die Rechtsfindung oder Wahrheitsfindung beeinträchtigt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0100601Dokumentnummer
JJR_19630704_OGH0002_0100OS00109_6300000_001