Norm: StPO §292StPO §390a
Rechtssatz: Der im Weg eines außerordentlichen Rechtsmittels begünstigte Angeklagte ist nicht in den Ersatz der Verfahrenskosten zweiter Instanz zu verfällen. Entscheidungstexte 9 Os 90/76 Entscheidungstext OGH 20.10.1976 9 Os 90/76 10 Os 80/77 Entscheidungstext OGH 28.09.1977 10 Os 80/77 ... mehr lesen...
Norm: StGB §49StPO §23StPO §33 AStPO §292
Rechtssatz: Wird bei einer Neubemessung der Strafe auf Grund einer gemäß § 33 StPO erhobenen Beschwerde die bedingte Strafnachsicht aus dem Ersturteil übernommen, wird im
Spruch: der Beginn der Probezeit - mit Rechtskraft des erstgerichtlichen Urteils - festgehalten. Entscheidungstexte 10 Os 97/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 10 Os 97/76 V... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z1StPO §292
Rechtssatz: Beteiligter: Name in Urteilsausfertigung nicht aufzunehmen. Entscheidungstexte 11 Os 155/75 Entscheidungstext OGH 14.09.1976 11 Os 155/75 12 Os 13/76 Entscheidungstext OGH 19.12.1977 12 Os 13/76 Vgl aber; Beisatz: Zu § 215 Abs 1 lit a FinStrG. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StGB §49StPO §292
Rechtssatz: Korrigiert der OGH die unzulässige (zu lange) festgesetzte Probezeit, so spricht er auch aus, daß diese mit Rechtskraft der aufgehobenen Entscheidung beginnt. Entscheidungstexte 11 Os 107/76 Entscheidungstext OGH 06.08.1976 11 Os 107/76 11 Os 116/76 Entscheidungstext OGH 06.08.1976 11 Os 1... mehr lesen...
Norm: StGB §46 Abs1StPO §292
Rechtssatz: Die unterlassene Bestimmung der Probezeit holt der OGH - mit deklaratorischer Bedeutung - nach, um den Beginn der Tilgungsfrist ermitteln zu können und einen fristwidrigen Widerruf zu verhindern. Entscheidungstexte 11 Os 100/76 Entscheidungstext OGH 06.08.1976 11 Os 100/76 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: StGB §49StPO §292
Rechtssatz: Das unzulässig festgesetzte Ende der Probezeit beläßt der OGH bei Korrektur der Probezeit zur Vermeidung einer Schlechterstellung des Verurteilten als maximales Ende. Entscheidungstexte 11 Os 109/76 Entscheidungstext OGH 06.08.1976 11 Os 109/76 12 Os 96/76 Entscheidungstext OGH 06.09.1976 12... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §286 Abs4StPO §292
Rechtssatz: Keine Beigebung eines Verteidigers im Verfahren nach § 292 StPO (so schon 9 Os 53/76). Entscheidungstexte 9 Os 96/76 Entscheidungstext OGH 26.07.1976 9 Os 96/76 Veröff: ÖJZ-LSK 1976/319 11 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 09.08.1978 11 Os 119/78 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 StPO ist im Verfahren auf Grund einer Beschwerde nach § 33 StPO unzulässig. Entscheidungstexte 9 Os 53/76 Entscheidungstext OGH 09.06.1976 9 Os 53/76 Veröff: AnwBl 1977,180 (Hiezu Bertel, die Fürsorgepflicht des Richters AnwBl 1977,158) = ZVR 1977/32 S 16 (Glosse von Liebscher) ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §290 Abs1StPO §292
Rechtssatz: Haben zwei Delikte (hier: §§ 207, 209 StGB) die gleiche Strafdrohung, normiert aber das eine bei Vorliegen schwerer Folgen einen höheren Strafsatz (hier: § 207 Abs 2 StGB), so ist dieses das grundsätzlich strenger strafbare Delikt; bei rechtsirriger Verurteilung nach § 209 StGB anstatt § 207 StGB daher keine Maßnahme nach § 290 Abs 1 StPO (bzw bei Wahrungsbeschwerde keine konkrete Wi... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §364 Abs2
Rechtssatz: Verstoß gegen Vorschrift des § 364 Abs 2 StPO als Nachteil im Sinne des § 292 StPO. Entscheidungstexte 9 Os 155/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 9 Os 155/75 9 Os 158/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 9 Os 158/78 Beisatz: Auch Abs 1 des § 364 StPO. (T1) Veröff: EvBl 1979/112 S 357 = SSt... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §33 BcStPO §292StPO §392
Rechtssatz: Die dem Höchtsgericht eingeräumte Befugnis, einem Beschwerdeerkenntnis gemäß § 292 StPO ausnahmsweise konkrete Wirkung zuzuerkennen, ist nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes auf den Fall der rechtswidrigen Verurteilung des Angeklagten zu einer Strafe, mithin selbst bei großzügiger Auslegung auf den Bereich der spezifisch strafrechtlichen Unrechtsfolgen beschränkt und daher einer ausdehn... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §292
Rechtssatz: Von einer Verletzung oder unrichtigen Gesetzesanwendung kann bei einer Entscheidung innerhalb der vom Gesetz selbst gezogenen Grenzen des Ermessens nicht gesprochen werden (hier: Beziehung eines psychiatrischen Sachverständigen vor Entscheidung gemäß § 24 Abs 2 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 152/75 Entscheidungstext OGH 26.11.1975 13 Os 152/... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BcStPO §292
Rechtssatz: Bei gesetzwidrigem Privatbeteiligtenzuspruch (hier an Finanzstrafbehörde hinsichtlich verkürzter Abgaben) nicht nur Feststellung der Gesetzwidrigkeit, sondern Aufhebung der gesetzwidrigen Entscheidung. Entscheidungstexte 13 Os 128/75 Entscheidungstext OGH 13.11.1975 13 Os 128/75 Veröff: EvBl 1976/164 S 306 ... mehr lesen...
Norm: StPO §210 Abs1StPO §213 Abs3StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs3StPO §289StPO §292StPO §345 Abs1 Z5
Rechtssatz: 1. Die Anordnung und Durchführung der Hauptverhandlung gegen eine noch nicht rechtskräftig in den Anklagestand versetzte Person stellt einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, der geeignet ist, die Verteidigungsrechte empfindlich zu beeinträchtigen. Wird dieser Umstand ohne Verschulden des Beschuldigten (oder dessen Verteidigers... mehr lesen...
Norm: StPO §270StPO §292
Rechtssatz: Wurde in der schriftlichen Urteilsausfertigung ein Schuldspruch wegen § 287 StGB in Bezug auf die §§ 83 Abs 1, 99 Abs 1 und 107 Abs 1 und 2 StGB beurkundet, während mündlich ein Schuldspruch wegen §§ 83 Abs 1, 99 Abs 1 und 107 Abs 1 und 2 StGB verkündet wurde, und ist der Schuldspruch rechtskräftig geworden, so hebt der OGH in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes das ausgefertigte ... mehr lesen...
Norm: StPO §270StPO §281 Abs1 Z3StPO §292
Rechtssatz: Eine vom mündlich verkündeten Urteil in wesentlichen Punkten des Schuldspruchs (§ 260 StPO) abweichende Urteilsausfertigung kann nicht einfach übergangen, reassümiert oder durch eine zutreffende, mit dem gefällten und verkündeten Erkenntnis übereinstimmende ersetzt werden. In solchen Fällen, bei denen weder im ordentlichen Rechtsmittelweg (§§ 281 Abs 1 Z 3, 345 Abs 1 Z 4 StPO) noch nach der ... mehr lesen...
Norm: JGG §16JGG §47StPO §292
Rechtssatz: Eine Gesetzesverletzung dahin, daß bei einer Rahmenstrafe der Unterschied zwischen dem Mindestmaß und Höchstmaß der Strafe weniger als ein Jahr beträgt, gereicht dem Verurteilten zum Nachteil, weil ihm die Möglichkeit genommen wurde, unter den Voraussetzungen des § 47 Abs 2 JGG bereits ein Jahr vor Verbüßung des Höchstmaßes der Strafe zur Probe entlassen zu werden. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1StPO §281 Abs1 Z10 BStPO §292
Rechtssatz: Aufhebung des Urteils und sämtlicher darauf beruhenden Beschlüsse und Verfügungen gemäß § 292 letzter Satz StPO bei Durchführung der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht ohne Beiziehung eines Verteidigers. Entscheidungstexte 13 Os 108/75 Entscheidungstext OGH 13.08.1975 13 Os 108/75 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 AStPO §292
Rechtssatz: Eine gesetzwidrige Verlängerung der Probezeit bei einem auf § 13 Abs 1 JGG gestützten vorläufigen Aufschub des Ausspruchs der verwirkten Strafe wirkt sich zum Nachteil des Angeklagten aus. Wegen dieses Nachteils ist daher eine solche gesetzwidrige Anordnung gemäß § 292 StPO ungeachtet ihrer Rechtskraft zu beheben (vgl 13 Os 93,94/72). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Keine konkrete Wirkung bei gesetzwidriger Strafverfügung (vgl EvBl 1965/102 und 11 Os 23, 24/65, 11 Os 71, 72/72, 11 Os 145/72). Entscheidungstexte 9 Os 160/74 Entscheidungstext OGH 12.02.1975 9 Os 160/74 12 Os 86/76 Entscheidungstext OGH 30.06.1976 12 Os 86/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §288 Abs2 Z3StPO §292StPO §451
Rechtssatz: Wird eine rechtskräftig gewordene Strafverfügung, deren Erlassung dem Grundsatz "ne bis in idem" widerspricht, vom OGH auf Grund einer Beschwerde gemäß § 33 StPO aufgehoben, so erkennt der OGH gemäß § 288 Abs 2 Z 3 StPO in der Sache selbst dahin, dass der dieser Strafverfügung zugrundeliegende Bestrafungsantrag abgewiesen und das Verfahren eingestellt wird. Entschei... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BeStPO §292
Rechtssatz: Die erst im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erfolgte Anrechnung der Vorhaft kann mit konkreter Wirkung versehen werden. Entscheidungstexte 9 Os 31/74 Entscheidungstext OGH 06.06.1974 9 Os 31/74 11 Os 190/76 Entscheidungstext OGH 17.01.1977 11 Os 190/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §460 A
Rechtssatz: Eine entgegen § 460 StPO erlassene Strafverfügung gereicht dem Verurteilten im Sinne des § 292 StPO zum Nachteil. Sie ist daher aufzuheben und es ist das ordentliche Verfahren einzuleiten, in dem jedoch das Verbot der reformatio in peius zu beachten ist. Entscheidungstexte 11 Os 17/74 Entscheidungstext OGH 22.03.1974 11 Os 17/74 ... mehr lesen...
Norm: StPO §292StVG §32 Abs5StVG §32 Abs6StVG §32 Abs7
Rechtssatz: Zuerkennung konkreter Wirkung bei einem Erkenntnis gemäß § 292 StPO, wenn das Vollzugsgericht die vom Verurteilten zu ersetzenden Strafvollzugskosten irrig berechnet hat. Entscheidungstexte 13 Os 24/74 Entscheidungstext OGH 14.03.1974 13 Os 24/74 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: StPO aF §41 Abs3StPO §292StPO §395 Abs2
Rechtssatz: Die Bestellung eines Verteidigers von Amts wegen für einen zwar der Jugendstrafdrohung unterfallenden, aber zur Zeit der Einleitung des Verfahrens nicht mehr jugendlichen Angeklagten stellt eine Gesetzesverletzung dar (§ 41 Abs 3 aF StPO). Die auf Grund dieser gesetzwidrigen Bestellung erfolgte Vertretung des Angeklagten durch den Amtsverteidiger in der Hauptverhandlung kann als faktisch... mehr lesen...
Norm: StPO §33 Abs2 AStPO §292
Rechtssatz: Ob mit einer Nichtigkeitsbeschwerde gemäß dem § 33 Abs 2 StPO die Verletzung einer Verordnung (hier: Geo) gerügt werden kann, mag dahingestellt bleiben. Entscheidungstexte 9 Os 9/74 Entscheidungstext OGH 20.02.1974 9 Os 9/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: OGH stellt Verletzung des Gesetzes in den Bestimmungen des § 3 Abs 1 Z 4 und Abs 2 BedVG fest und weist den - auf § 3 Abs 2 dieses Gesetzes gestützten - Widerrufsantrag der Staatsanwaltschaft - abweichend vom Antrag der Generalprokuratur, welche einen Auftrag an das Erstgericht, hierüber zu entscheiden, begehrt - selbst ab. Entscheidungstexte 9 Os 2/74 Ents... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Zur Frage der einem Erkenntnisse gemäß § 292 StPO zuerkannten konkreten Wirkung bei gesetzwidrigem Verfallserkenntnis von Schmalfilmen und Farblichtbildern zugunsten des rechtsirrig als Verfallsbeteiligten behandelten Geschädigten. Entscheidungstexte 10 Os 73/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 10 Os 73/73 ... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §485StPO §486 Abs2
Rechtssatz: Aus Anlaß einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gemäß § 33 StPO erklärt der OGH an Stelle der Ratskammer das vereinfachte Verfahren gemäß den §§ 485 Abs 1, Z 2, 486 Abs 2 StPO für unzulässig. Entscheidungstexte 10 Os 51/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 10 Os 51/73 Veröff: EvBl 1973/192 S 408 = RZ 1973/142 S 1... mehr lesen...
Norm: StPO §33 Abs2 AStPO §290 Abs1StPO §292
Rechtssatz: Auch aus Anlaß einer von der Generalprokuratur gemäß § 33 Abs 2 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann der OGH eine durch diese Beschwerde nicht betroffene unrichtige Gesetzesanwendung zum Nachteil des Angeklagten gemäß § 290 Abs 1 (292) StPO von Amts wegen wahrnehmen. Entscheidungstexte 13 Os 4/73 Entsc... mehr lesen...