Norm: StPO §292
Rechtssatz: Keine konkrete Wirkung, wenn durch die festgestellte Gesetzesverletzung nur eine grundlose Bereicherung hintangehalten wurde. Entscheidungstexte 11 Os 90/85 Entscheidungstext OGH 04.06.1985 11 Os 90/85 Veröff: SSt 56/41 = EvBl 1986/36 S 120 = RZ 1986/7 S 12 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Gründe: Der Gendarmerieposten Wiesmath erstattete am 2.November 1984 gegen den Landwirt Ernst A die Anzeige, er habe am 3.September 1983 als Lenker der Zugmaschine Marke 'SAME-CENTAURO 65 DT' mit dem amtlichen Kennzeichen N 221.831, an die ein nicht zum Verkehr zugelassener einachsiger Anhänger gekoppelt war, bei einem ohne Einweiser vorgenommenen Rückwärtsfahrmanöver in Richtung Garageneinfahrt des Hauses Wiesmath, Schlattenstraße 4, die damals 71-jährige Fußgängerin Maria B mit de... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §292StPO §390 Abs1
Rechtssatz: Die Verfällung des Privatanklägers in den Kostenersatz gemäß § 390 Abs 1 StPO hat in der das Verfahren für die Instanz erledigenden Entscheidung zu erfolgen, somit auch in einem Einstellungsbeschluß nach § 46 Abs 3 StPO. Blieb dieser insoweit gesetzwidrige Beschluß jedoch unangefochten, obwohl er dem Verteidiger des Beschuldigten eröffnet worden war, so ist infolge des damit auch dem Beschu... mehr lesen...
Gründe: Das Verfahren AZ U 181/84 des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha betraf eine Privatanklage des Helmut B, der die Bestrafung des Herbert und der Margarete A wegen Vergehens der üblen Nachrede nach dem § 111 Abs. 1 StGB begehrte. Darüber fand am 16.Juli 1984 in Anwesenheit aller Beteiligten eine Hauptverhandlung statt, die (auf unbestimmte Zeit) vertagt wurde. Zu der für den 8.Oktober 1984 anberaumten neuerlichen Hauptverhandlung erschienen die Beschuldigten mit ihrem Vertei... mehr lesen...
Norm: BVG BGBl 1964/59 ArtII Z7MRK Art6 Abs3 litc IV3aStPO §41 Abs2StPO §286 Abs2StPO §292
Rechtssatz: 1. Der verhaftete Angeklagte darf dem Gerichtstag über die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht beiwohnen, er kann sich dort nur durch einen Verteidiger vertreten lassen. 2. Eine in erster Instanz vorgenommene Verteidigerbestellung gemäß § 41 Abs 2 StPO gilt nicht im Verfahren gemäß §§ 33, 292 StPO. 3. In Abwesenheit eines Ver... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Juni 1951 geborene Georg A wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 1.Juli 1982, GZ. 5 c Vr 9335/81-13, des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2, 2. Fall StGB (begangen in der Zeit zwischen dem 13.März 1980 und dem 2.Dezember 1980 in Wien durch die mit Bereicherungsvorsatz getätigte Zueignung von insgesamt 5 unter fremdem Vorbehaltseigentum stehenden und ihm bloß anvertrauten PKWs im Gesamtwert von 248.6... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengerichts vom 21. März 1984, GZ. 16 Vr 3551/82-71, wurde der am 4. Dezember 1957 geborene Hilfsarbeiter Eduard A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 2, 130, erster Fall, und 15 StGB (A), des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs.1 StGB (B) sowie des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglau... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11.Jänner 1985, GZ 28 U 2.934/84-3, wurde über den am 4.Dezember 1967 geborenen Hilfsarbeiter Bogdan A wegen des am 1.November 1984 begangenen Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB eine Geldstrafe verhängt. Dabei blieb unberücksichtigt, daß es sich beim Strafverfahren gegen den 17-jährigen Beschuldigten um eine Jugendstrafsache (§ 1 Z 4 JGG) handelt, in der ... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Das Erkenntnis (§ 292, vierter Satz, StPO) kann nur auf Grund der Aktenlage zur Zeit der Gesetzesverletzung ergehen. Die konkrete Wirkung (§ 292 letzter Satz StPO) kann als Konsequenz des feststellenden Erkenntnisses nicht von einem anderen Verfahrensstand ausgehen als die Feststellung selbst, wenn sich die konkrete Wirkung, wie hier, an Parteianträgen orientierten muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Konkrete Maßnahme durch Wiederherstellen des (wenngleich strengeren: bedingte Freiheitsstrafe) erstinstanzlichen Strafausspruchs nach Aufhebung einer den Strafausspruch trotz zurückgezogener Strafberufung abändernden Berufungsentscheidung. Entscheidungstexte 13 Os 124/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 13 Os 124/84 Veröff: SSt 55/89 = EvBl 1985/115 S ... mehr lesen...
Gründe: I. Anna A, geboren am 4. März 1950, ist die uneheliche Mutter des am 23. Dezember 1967 geborenen Karl D. Mit dem rechtskräftigen Beschluß des Bezirksgerichts Perg vom 15. September 1980, GZ. P 13/69-73, wurde sie verpflichtet, für dieses Kind - das sich in Pflege und Erziehung der Großeltern Karl und Katharina D befindet - ab dem 1. September 1979 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 500 S zu leisten (S 73 in 26 E Vr 576/82 des Landesgerichts Linz). Dem außerehelichen Ki... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs1 Z1StPO §292
Rechtssatz: Die Mitwirkung eines in erster Instanz als Zeuge vernommenen Jugendschöffen im Berufungsverfahren ist zwar gesetzwidrig, jedoch nicht zum Nachteil des Angeklagten, der sich in Kenntnis der zwar absolute, indes heilbare Nichtigkeit gemäß §§ 489 Abs 1, 468 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 281 Abs 1 Z 1 letzter Halbsatz StPO begründenden Mitwirkung des Schöffen in die Verhandlung eingelassen hat. ... mehr lesen...
Norm: StPO aF §281 Abs1 Z11 BStPO §292
Rechtssatz: Die Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle der ausschließlich angedrohten Geldstrafe ist zum Nachteil des Beschuldigten mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO behaftet und daher - trotz mittlerweiliger Strafverbüßung, weil sich auch zukünftig allenfalls nachteilig auswirkend (§ 39 StGB) - gemäß § 292, letzter Satz, StPO zu beheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in einem Protokolls- und Urteilsvermerk gemäß dem § 458 Abs 2 StPO beurkundeten rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 30.August 1983, GZ 16 U 956/83-5, wurde der am 23.Dezember 1934 geborene Malergehilfe Johann A abweichend von der gegen ihn wegen Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 StGB erhobenen Anklage des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens, Verheimlichens oder Verhandelns von Sachen nach § 165 (§ 164 Abs 1 Z 2) StGB schuldig erkann... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2StPO §1StPO §292
Rechtssatz: Ein nach Durchführung der Hauptverhandlung durch einen Bundesbeamten im richterlichen Vorbereitungsdienst von diesem gefälltes Urteil verletzt die Bestimmungen des § 1 StPO und des Art 83 Abs 2 B-VG. Entscheidungstexte 13 Os 158/84 Entscheidungstext OGH 04.10.1984 13 Os 158/84 Europea... mehr lesen...
Norm: StPO §286 Abs4StPO §292StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Für einen Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über eine von der Generalprokuratur erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist weder die Beigebung eines Verteidigers gemäß dem § 41 Abs 2 StPO noch die Vorführung des in Haft befindlichen Angeklagten (Verurteilten) vorgesehen. Entscheidungstexte 11 Os 104/84 Entsch... mehr lesen...
Gründe: über den am 3. August 1949 geborenen Walter A wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 15. Juli 1982, GZ 16 Vr 1236/81-164, wegen Verbrechens (richtig: Vergehens) des schweren Diebstahls nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 2 und 4 StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt. Auf diese Strafe wurde gemäß § 38 Abs. 1 Z 1 StGB eine Vorhaftzeit von rund neun Tagen angerechnet. Diese Strafe trat Walter A am 14. September 1983 an (ON 243 in ... mehr lesen...
Norm: StGB §22 Abs2 Fall1StPO §292StPO §439 Abs1StVG §68a Abs1 litb
Rechtssatz: Das Unterbleiben des Absehens von einer Anstaltsunterbringung gemäß § 22 Abs 2 erster Fall StGB kann dem Verurteilten ungeachtet der § 439 Abs 3 StPO, § 68 Abs 1 lit b StVG zum Nachteil gereichen (vgl § 3 Abs 2 Z 6 StRegG; § 25 Abs 1 StGB und § 48 Abs 2 zweiter Satz StGB) und ist daher gemäß § 292, letzter Satz, zu beheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 11. Mai 1982, GZ 28 E Vr 552/82-13, wurde der am 20. Jänner 1964 geborene Helmut A wegen Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 1 und 15 StGB und Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, erster Fall, StGB (Tatzeiten zwischen 31. Jänner 1982 und 24. März 1982) zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 8 Monaten verurteilt, die ih... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Oberpullendorf vom 15.April 1980, GZ. U 47/80-18, wurde Franz A von der gegen ihn vom Privatbeteiligten Rudolf B wegen Vergehens des Eingriffs in fremdes Jagd- oder Fischereirecht nach § 137 StGB. erhobenen Subsidiaranklage mangels Strafwürdigkeit der Tat (§ 42 StGB.) gemäß § 259 Z. 4 StPO. freigesprochen. Dieses Urteil, welches keinen Kostenausspruch enthält, wurde vom Subsidiarankläger mit Berufung angefochten; seine Berufung wurde jedoc... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund einer Privatanklage der Maria A wurde deren Ehemann Harald A mit dem Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 23. Oktober 1980, GZ 15 U 2111/80-6, des Vergehens der Begehung (eines Diebstahls) im Familienkreis nach § 166 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen 11. Mai und 4. Juli 1980 in Wien seiner Ehefrau drei Goldringe mit Brillanten und zwei Pfandscheine über im Dorotheum belehnte Gegenstände, nämlich einen Dukatenring aus Gold, einen Dukatenanhänger au... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Keine konkrete Wirkung bezüglich einer gesetzwidrigen Geldbuße gemäß § 18 Abs 1 MedG. Entscheidungstexte 13 Os 40/84 Entscheidungstext OGH 26.04.1984 13 Os 40/84 Veröff: SSt 55/18 = EvBl 1985/9 S 28 = RZ 1985/18 S 68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0100375 ... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §366 C
Rechtssatz: Keine spruchmäßige Abänderung einer - wenn auch auf § 366 Abs 2 StPO gestützten - Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg nach Freispruch durch den OGH. Entscheidungstexte 13 Os 59/84 Entscheidungstext OGH 26.04.1984 13 Os 59/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §363aStPO §363bStPO §363c
Rechtssatz: Die förmliche Aufhebung der auf dem kassierten Urteilsausspruch beruhenden Anordnungen, Beschlüsse und Verfügungen, insbesonders der Endverfügung, erübrigt sich: Die sich aus einer gänzlichen oder teilweisen Urteilsaufhebung ergebenden rechtslogischen Folgen bedürfen eines, sei es konstitutiven, sei es deklaratorischen Formalakts der Rechtsmittelinstanz nicht. Anmerkung ... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Ist nur das Ausmaß der Strafe gesetzwidrig (nichtig), so beschränkt der OGH seine konkrete Maßnahme auf das Erforderliche, dh auf die Korrektur des Strafmaßes (siehe § 288 Abs 2 StPO: "durch den Nichtigkeitsgrund berührt"; 11 Os 3/73, 11 Os 13/73, 11 Os 81/73, 11 Os 83/73, 12 Os 152/73). Entscheidungstexte 13 Os 8/84 Entscheidungstext OGH 26.01.1984 13 ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren 4 U 1034/81 des Bezirksgerichtes Wels hatte Karl B, Vizebürgermeister der Stadt Wels und Obmann der Sozialistischen Fraktion des Gemeinderates dieser Stadt, gegen den verantwortlichen Redakteur der D, Franz A, Privatanklage wegen des Vergehens nach § 24 Abs. 2 (Z 3) PresseG erhoben und dessen Bestrafung sowie die Veröffentlichung einer - grundlos verweigerten - Entgegnung begehrt. In der Hauptverhandlung zog der Privatankläger den Strafantrag zurück und hielt nu... mehr lesen...
Norm: StPO §270StPO §292
Rechtssatz: Die Nichtwahrnehmung der Verletzung einer an die erste Instanz adressierten Verfahrensvorschrift - hier der Bestimmungen des § 270 Abs 1 und Abs 2 Z 4 (in Verbindung mit § 260 Abs 1 Z 3) StPO - durch das Rechtsmittelgericht vermag, anders als ein Verstoß gegen eine Bestimmung des materiellen Rechts, eine Verletzung ebendieser (prozessualen) Bestimmung (auch) durch das Rechtsmittelgericht nicht zu bewirken; i... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs1StPO §292
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 179 Abs 1 StPO gereicht dem Beschuldigten dann nicht zum Nachteil, wenn die gesamte Verwahrungshaft auf die (wenn auch bedingte nachgesehene Freiheitsstrafe) Strafe angerechnet wurde. Entscheidungstexte 9 Os 15/83 Entscheidungstext OGH 01.03.1983 9 Os 15/83 European Case... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Der OGH ordnet im Sinne des letzten Satzes des § 292 StPO die Verfahrenserneuerung in erster Instanz an, weil die Grundlagen für die Strafbemessung nach § 19 Abs 2 StGB der Aktenlage nicht mit hinreichender Verläßlichkeit zu entnehmen sind. Entscheidungstexte 10 Os 154/82 Entscheidungstext OGH 21.09.1982 10 Os 154/82 ... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §292StPO §411 Abs4
Rechtssatz: Die Prüfung eines ein schöffengerichtliches Urteil betreffendes Gnadengesuchs obliegt dem Drei-Richter-Senat. Eine gesetzwidrige Beschlußfassung durch den Vorsitzenden allein gereicht dem Verurteilten zum Nachteil. Entscheidungstexte 11 Os 140/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 11 Os 140/82 ... mehr lesen...