Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Eine differenzierte Wertung verschiedener Aussagen ein und derselben Person im Rahmen der Beweiswürdigung ist durchaus zulässig, und zwar selbst dann, wenn diese - wegen eines anderen Sachverhaltes - wegen falscher Beweisaussage verurteilt wird. Darin liegt kein formaler Begründungsmangel. Entscheidungstexte 15 Os 107/93 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Angesichts dessen, dass Aussage gegen Aussage steht und bislang keine objektiven Verfahrensergebnisse zur Beurteilung der Frage verfügbar sind, welcher Darstellung die höhere Glaubwürdigkeit gebührt, verdienen auch bloß im Vorfeld des Tatgeschehens gelegene Begleitumstände erhöhte Beachtung. Der Behauptung des Vorliegens von solche Begleitumstände betreffenden Unwahrheiten in den Angaben de... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2StPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Daß im Ausland (sei es auch durch Hehlerei) erworbene Kraftfahrzeuge bei ihrer Einfuhr nach Österreich eingangsabgabenpflichtig sind, ist evident. Entscheidungstexte 13 Os 40/94 Entscheidungstext OGH 08.06.1994 13 Os 40/94 Schlagworte SW: Auto European Case Law I... mehr lesen...
Norm: StPO §118StPO §134StPO §258 Abs2 BaStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Vernehmung von Sachverständigen ist grundsätzlich nur dann geboten, wenn die Beantwortung einer Frage besondere Kenntnisse erfordert, die im allgemeinen nicht vorausgesetzt werden können. Darnach ist aber das Gericht auch zur selbständigen Lösung einfacher Fachfragen berechtigt, soferne nicht besondere Umstände dargetan werden, die dennoch die Beiziehung eines Sachvers... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §281 Abs1 Z5 C
Rechtssatz: Es ist notorisch, daß bei der derzeitigen Situation am Wiener Wohnungsmarkt eine anderweitige Vermietung einer Wohnung zu einem bestimmten Mietzins möglich gewesen wäre. Entscheidungstexte 14 Os 51/94 Entscheidungstext OGH 03.05.1994 14 Os 51/94 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Es gibt keine "herrschende Judikatur" derzufolge - nach Art einer Beweisregel - bei Widersprüchen zwischen der polizeilichen und der gerichtlichen Verantwortung eines Angeklagten jener "vor Gericht entschieden der Vorrang einzuräumen ist". Entscheidungstexte 15 Os 24/94 Entscheidungstext OGH 24.03.1994 15 Os 24/94 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Einschätzung der geistigen Fähigkeiten eines Zeugen ist ein Akt unbekämpfbarer richterlicher Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 12 Os 179/93 Entscheidungstext OGH 03.02.1994 12 Os 179/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0098467 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Abs1 Z5a
Rechtssatz: Der Grundsatz "in dubio pro reo" stellt keine negative Beweisregel dar und verpflichtet das erkennende Gericht nicht, sich bei mehreren denkbaren Schlussfolgerungen durchwegs für die dem Angeklagten günstigste Variante zu entscheiden. Mit den Denkgesetzen in Einklang stehende Deduktionen des Schöffengerichtes können daher auch nicht unter dem Aspekt der Mängelrüge angefochten werden. ... mehr lesen...
Norm: StPO §134StPO §150 ffStPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Wahrnehmungsfähigkeit, Merkfähigkeit und Wiedergabefähigkeit einer Person stellt nach forensischer Erfahrung häufig das Ausmaß der Alkoholisierung einen nicht zu vernachlässigender Faktor dar. Entscheidungstexte 15 Os 126/93 Entscheidungstext OGH 16.09.1993 15 Os 126/93 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 A
Rechtssatz: Hat das Gericht mit einer schlüssigen und zureichenden
Begründung: die Tatsachen festgestellt, die einen logischen Schluß auf die Täterschaft des Angeklagten rechtfertigen, dann stellt sich die Berufung auf den Grundsatz "in dubio pro reo" als im Verfahren vor Kollegialgerichten unzulässige Bekämpfung der Beweiswürdigung dar. Entscheidungstexte 15 Os 101/9... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Eine Vorstrafenbelastung des Angeklagten kann im Zug der Beweiswürdigung durchaus gewertet werden, sofern der Schuldspruch nicht nur auf diese Tatsache gestützt wird. Entscheidungstexte 15 Os 101/93 Entscheidungstext OGH 26.08.1993 15 Os 101/93 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §321 Abs2 B
Rechtssatz: Die Beurteilung des Sinngehaltes einer in einem Druckwerk enthaltenen Äußerung ist als Tatfrage nicht in die Rechtsbelehrung aufzunehmen. Entscheidungstexte 12 Os 72/92 Entscheidungstext OGH 11.03.1993 12 Os 72/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:R... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 A
Rechtssatz: Das Wesen der freien Beweiswürdigung im Sinn des § 258 Abs 2 StPO berechtigt die Tatrichter nicht nur, sondern verpflichtet sie sogar, Beweisergebnisse in ihrem Zusammenhang zu würdigen, durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ergänzen und ihre Überzeugung frei von jeder Beweisregel auf in diesen Prämissen wurzelnde denkrichtige Schlüsse zu stützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: SGG §12 Abs1 IEStPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Die abstrakte Eignung einer großen Heroinmenge (hier: 730 Gramm Reinsubstanz!), in großem Umfang eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen zu lassen, ist allgemein bekannt (notorisch). Entscheidungstexte 12 Os 135/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1993 12 Os 135/92 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Eine zusätzliche Klarstellung über das Wissen einer notorischen Tatsache ist nur bei Hinweisen auf eine atypische intellektuelle Ausstattung des Angeklagten geboten. Entscheidungstexte 12 Os 135/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1993 12 Os 135/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §5 Abs2 AStPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Die Ansicht, das Strafgericht könne dann, wenn das Zivilgericht einer Aussage gefolgt ist, nicht in die in die Zuständigkeit des Zivilgerichtes fallende Beweiswürdigung eingreifen und ohne Anzeige des Zivilrichters nicht von der Unwahrheit der getätigten Aussage ausgehen, ist verfehlt. Eine derartige Bindungswirkung ist den Prozeßgesetzen fremd. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §369 Abs1
Rechtssatz: Auch für den Privatbeteiligtenzuspruch reicht die in einem Akt freier richterlicher Beweiswürdigung (bezüglich der Schadenshöhe) gewonnene Überzeugung - wie jede andere im Beweisverfahren gewonnene Überzeugung - des Gerichtes hin. Entscheidungstexte 14 Os 120/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 14 Os 120/92 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Ein die Glaubwürdigkeit der von ihm vernommenen Zeugen betreffender Aktenvermerk des Untersuchungsrichters bindet die Tatrichter nicht und ist daher - mangels Einflusses auf den Umfang des Beweisverfahrens - nicht als Akt vorgreifender Beweiswürdigung anzusehen. Entscheidungstexte 11 Os 99/92 Entscheidungstext OGH 13.10.1992 11 Os 99/92 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der am 15.Juli 1975 geborene, mithin jugendliche Gerald Ö***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 22. September 1991 in Wien versuchte, mit Gewalt, nämlich indem er derart heftig an einer von Stefanie K***** festgehaltenen Umhängetasche sowie an deren festgehaltenem Papiersack zerrte, daß sie einige Meter mitgezogen wurde und der Tragriemen ihrer Umhängetasche auf einer Seite abriß, d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde der Angeklagte Johann B***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (1) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt und zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 5.August 1991 in Allentsteig vorsätzlich 1. den 7-jährigen Gerhard B***** (seinen Neffen) durch einen Faustschlag gegen den
Kopf: am Kör... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: Walter P***** des Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 SGG (I) sowie der Vergehen nach dem § 16 Abs. 1 SGG (II/1) und der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (II/2); Helmut Josef S***** der Vergehen nach dem § 16 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 SGG (III/1), der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB (III/2) und der gefährlichen Drohung nach dem § 10... mehr lesen...
Gründe: Der österreichische Staatsangehörige Wolfgang R***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des (in der Entwicklungsstufe des Versuchs gebliebenen) Verbrechens nach § 15 StGB, § 12 Abs. 1 SGG schuldig erkannt, weil er am 30.August 1990 im Raum von Arnheim (Arnhem) den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge, nämlich 1 kg Haschisch, aus den Niederlanden nach Deutschland einzuführen suchte. Der niederländische Staatssekretär der Justiz hatte um Übernahme... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl.Ing. Erik K***** des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach dem § 206 Abs. 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes), des Verbrechens der (teils vollendeten,) teils versuchten Vergewaltigung nach dem § 201 Abs. 2 und § 15 StGB (Punkt 2), des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105, 106 Abs. 1 Z 1 StGB (Punkt 3) sowie des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 StGB (Punkt 4), schuldig erkannt.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz H*****, Christian SCHRA*****, Fritz SCHI*****, Manfred SCHRÖ***** und Dr. Leopold P***** (zu VI und V) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, H*****, SCHI*****, SCHRÖ***** und Dr. P***** auch nach § 147 Abs. 1 Z 1 StGB, H*****, SCHI***** und SCHRÖ***** teils als Beteiligte nach § 12 zweiter Fall StGB, H*****, SCHRA*****, SCHI***** und SCHRÖ***** überdies (z... mehr lesen...
Gründe: Magnus G***** wurde des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach den §§ 15, 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.November 1990 in D***** am Mehrfamilienhaus A*****weg 9 ohne Einwilligung des Eigentümers Hans S***** dadurch, daß er die mit einem Kunststoffbelag versehene Holzstiege unter Verwendung von Nitroverdünnung und eines Feuerzeuges in Brand zu stecken trachtete, versucht, eine Feuersbrunst zu verursachen. Nach dem wesentlichen Inhalt der Urteil... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz M***** (zu Punkt A/) des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach §§ 12, 15 (richtig: 15, 12 zweiter Fall), 302 Abs. 1 StGB und (zu Punkt B/) des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 25.August 1990 in Alberschwende A/ mit dem Vorsatz, den Staat in seinem Recht auf Verfolgung vo... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.August 1959 geborene, zuletzt beschäftigungslose Walter N***** wurde der Vergehen (1.) der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, (2.) der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und (3.) der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 27.Juli 1990 in Braunau am Inn 1. eine fremde Sache zerstört zu haben, indem er ein Radiogerät des Ferdinand N***** im Wert von ca. 790 S aus einem Wohnungsfenster warf; 2. Rudolf P***** am ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander D***** (A.1.) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB sowie der Vergehen (A.2.) der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 StGB, (A.3.) der versuchten Nötigung nach § 15, 105 Abs. 1 StGB und (B.) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im Jänner 1991 in Wien (die zu den Tatzeiten sechzehnjährige) Sandra Z***** (zu B.) am 18.dM durch die telefonische Ankündigung, e... mehr lesen...