RS OGH 1992/10/13 11Os99/92

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Veröffentlicht am 13.10.1992
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Norm

StPO §258 Abs2 C

Rechtssatz

Ein die Glaubwürdigkeit der von ihm vernommenen Zeugen betreffender Aktenvermerk des Untersuchungsrichters bindet die Tatrichter nicht und ist daher - mangels Einflusses auf den Umfang des Beweisverfahrens - nicht als Akt vorgreifender Beweiswürdigung anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0098520

Dokumentnummer

JJR_19921013_OGH0002_0110OS00099_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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