Norm
StPO §258 Abs2 CRechtssatz
Es ist notorisch, daß bei der derzeitigen Situation am Wiener Wohnungsmarkt eine anderweitige Vermietung einer Wohnung zu einem bestimmten Mietzins möglich gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0098598Dokumentnummer
JJR_19940503_OGH0002_0140OS00051_9400000_001