Norm
StPO §134Rechtssatz
Für die Beurteilung der Wahrnehmungsfähigkeit, Merkfähigkeit und Wiedergabefähigkeit einer Person stellt nach forensischer Erfahrung häufig das Ausmaß der Alkoholisierung einen nicht zu vernachlässigender Faktor dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0097587Dokumentnummer
JJR_19930916_OGH0002_0150OS00126_9300000_001