RS OGH 1993/3/2 14Os14/93 (14Os15/93), 12Os18/94, 12Os129/94, 15Os4/95, 14Os81/95, 13Os79/95 (13Os80

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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Norm

StPO §258 Abs2 A

Rechtssatz

Das Wesen der freien Beweiswürdigung im Sinn des § 258 Abs 2 StPO berechtigt die Tatrichter nicht nur, sondern verpflichtet sie sogar, Beweisergebnisse in ihrem Zusammenhang zu würdigen, durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ergänzen und ihre Überzeugung frei von jeder Beweisregel auf in diesen Prämissen wurzelnde denkrichtige Schlüsse zu stützen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0098314

Dokumentnummer

JJR_19930302_OGH0002_0140OS00014_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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