RS OGH 1993/8/26 15Os101/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.08.1993
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Norm

StPO §258 Abs2 C
StPO §281 Abs1 Z5 B

Rechtssatz

Eine Vorstrafenbelastung des Angeklagten kann im Zug der Beweiswürdigung durchaus gewertet werden, sofern der Schuldspruch nicht nur auf diese Tatsache gestützt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0098595

Dokumentnummer

JJR_19930826_OGH0002_0150OS00101_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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