Gründe: Der Jugendliche Ralph B***** wurde zugleich mit dem gleichfalls jugendlichen Mitangeklagten Stefan M*****, der keine Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen hat, der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A II) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (B II) schuldig erkannt und nach §§ 206 Abs 1, 28 Abs 1 StGB unter Anwendung des § 5 Z 4 JGG sowie unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf ein Urteil des Jugendgerichtshofes Wien zu einer zusätzli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dr. Wolfgang M***** des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs 1 StGB (A 1) und Franz K***** des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 StGB (A 2 a) sowie des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach §§ 12 zweiter Fall, 310 Abs 1 StGB (A 2 b) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dr. Wolfgang M***** des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ing.Eduard M***** und Hermann K***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB im gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter (A.1. und 2.), der Angeklagte Ing.M***** zudem als Alleintäter (B.), der Angeklagte K***** überdies des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG (C.) schuldig erkannt und hiefür zu gemäß § 43 a StGB teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Constantin V*****, Sorin C*****, Radu D*****, Ovidiu S***** und Augustin T***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren (erg: gewerbsmäßigen) Bandendiebstahls durch Einbruch (AA/A und B), und zwar V*****, C***** und D***** nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter und vierter Fall und § 15 StGB, S***** und T***** nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter und vierter Fall un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Silvio D***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades beruhenden Zustandes die im
Spruch: des Ersturteiles angeführten (mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohten) Taten begangen hat, die ihm, wäre er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, als Verge... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §258 Abs2StPO §459MRK Art6 Abs1 II5a1
Rechtssatz: Eine Verletzung des Grundsatzes des beiderseitigen Gehörs liegt nur dann vor, wenn der Beschuldigte gegen seinen Willen nicht gehört wird, er also vernommen werden will, das Gericht seine Anhörung aber verweigert. An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn er einer Vorladung des Gerichtes unentschuldigt keine Folge leistet. Dann hat nicht das Gericht dem Beschuldigten das Recht auf... mehr lesen...
Gründe: Einer Strafanzeige des Gendarmeriepostens Rankweil zufolge sei der Taxilenker Markus U***** kurz vor 03.00 Uhr des 28.Dezember 1996 mit seinem Fahrzeug, Albert F***** als Fahrgast mitführend, dort vorstellig geworden und habe mitgeteilt, er sei von diesem zuvor telefonisch zum Arka-Hüsli nach Muntlix bestellt und mit einer Fahrt nach Rankweil beauftragt worden, wo angelangt sein Fahrgast ihm bedeutet habe, den Fahrpreis in der Höhe von 101 S nicht begleichen zu können. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bono I***** (1) des Vergehens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB und der Verbrechen (2) der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB sowie (3) der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bono I***** (1) des Vergehens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach Paragraphen 15,, 202 Absatz eins, StGB und der Verbrechen (2) d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ibrahim A***** - im dritten Rechtsgang abermals - des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 (Punkt 1 des Urteilssatzes) und - idealkonkurrierend - des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt, weil er am 13.Oktober 1993 in Steyr dadurch, daß er seine siebenjährige Enkeltochter Edina A***** entkleidete, auf eine Matratze legte und im Genitalbereich betastete, wä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche des Angeklagten von den Verbrechen des versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach §§ 15, 206 Abs 1 StGB und der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 erster Fall StGB enthält, wurde Eduard G***** (teilweise abweichend von der auch wegen des Vergehens nach § 218 StGB erhobenen Anklage - ON 19 - nur) des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Siegfried Sch***** des zum Teil in der Phase des Versuches verbliebenen Verbrechens nach § 12 Abs 1 zweiter, dritter und vierter sowie Abs 2 erster Fall SGG, § 15 StGB schuldig erkannt und zu einer zum Teil bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber hinaus wurden Geld- und Wertersatzstrafen verhängt, das sichergestellte Suchtgift eingezogen und der zur Beförderung des Suchtgiftes verwendete PKW für verfallen erklärt. Mit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Josef S***** und Sabine K***** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Ein- und Ausfuhr von Suchtgift nach § 12 Abs 1 SGG und § 15 StGB sowie Stefan G***** des Verbrechens der Ein- und Ausfuhr von Suchtgift nach § 12 Abs 1 SGG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB und des Vergehens der versuchten Ein- und Ausfuhr von Suchtgift nach § 15 StGB, § 16 Abs 1 SGG als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erk... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der (generell) geständige (S 113, 118/II) Angeklagte bekämpft den ihn treffenden Schuldspruch wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB, der ihm anlastet, von August 1992 bis Juni 1995 in vielfachen Angriffen mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Tatbegehung eine fortl... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs1StPO §258 Abs2 CStPO §289
Rechtssatz: Auch im zweiten Verfahrensgang ist nur auf das Rücksicht zu nehmen, was in der (erneuerten) Hauptverhandlung vorgekommen ist, in der sich einerseits Neuerungen gegenüber den bisherigen Verfahrensergebnissen einstellen könnten, und andrerseits das Gericht erneut gemäß § 258 Abs 2 StPO über die Frage, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen sei, nur nach seiner freien, aus der gewissenha... mehr lesen...
Gründe: Klaus W***** wurde - im zweiten Rechtsgang abermals - des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür gemäß § 43 a Abs 3 StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe sowie gemäß "§ 365" (gemeint: §§ 366 Abs 2, 369 Abs 1) StPO zur Zahlung eines Schmerzengeldteilbetrages von 10.000 S an den Privatbeteiligten David H***** verurteilt, weil er am 3.August 1994 in Zwerndorf David H***** eine schwere Körperverletzung ... mehr lesen...
Gründe: Alfred S***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 und Abs 3 dritter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er am 14.April 1996 in Dornbirn Karin H***** außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB mit Gewalt und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung des Beischlafs und zu einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung genötigt hat, indem er sie auf das Bett drückte, si... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Das Schöffengericht ist nach § 270 Abs 2 Z 5 StPO von vornherein nur zu einer gedrängten Darstellung der Urteilsgründe, jedoch nicht dazu verhalten, den vollständigen Inhalt sämtlicher Zeugenaussagen und sonstiger Beweise zu erörtern. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezug... mehr lesen...