Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 28. August 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Philipp und Hon. Prof. Dr. Schroll und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Gutlederer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Anderson K***** wegen Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Februar 2006, GZ 71 E Hv 152/04y-211, wurde der Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien der dagegen erhobenen Beschwerde des Verurteilten keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die diesen Beschluss bekämpfende Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes zweit... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 12. Mai 2005, GZ 32 EHv 33/03k-89, wurde der Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien der dagegen erhobenen Beschwerde des Verurteilten keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die diesen Beschluss bekämpfende Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Ins... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 9. Oktober 2001, GZ 18 Hv 1027/01i-46 (OGH 6. März 2002, 13 Os 5/02; OLG Graz 25. Juni 2002, 11 Bs 167/02), wurde Walter P***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Graz der Beschwerde des Walter P***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes Klag... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Privatanklägers gegen den seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (abermals) abweisenden Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. März 2005, GZ 94 Hv 41/02s-37, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz durch ei... mehr lesen...
Gründe: Mit Punkt 1. (AZ 21 Bs 398/04) der zwei selbständige, jedoch unter einem ausgefertigte Beschlüsse enthaltenen Entscheidung gab das Oberlandesgericht Wien als Beschwerdegericht der Beschwerde der Mag. Klaudia K***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 14. Oktober 2004, GZ 125 Hv 3730/00s-152 (mit dem festgestellt worden war, dass ihr für den in diesem Verfahren in Untersuchungshaft - richtig Verwahrungshaft - zugebrachten Zeitraum vom 26. Juli 200... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Theodor B***** gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 21. Februar 2005, mit dem sein (neuerlicher) Antrag auf Wiederaufnahme seines Strafverfahrens abgewiesen worden war, nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete - als "Einspruch" bezeichnete - Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Mai 2005 erweist sich als unzulässig, weil ein ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes Leoben vom 16. Februar 2005, GZ 30 Rk 7/04y-18, wurde - nach Zurücklegung seiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Leoben gemäß § 90 Abs 1 StPO - der Antrag des Dr. Engelbert T***** auf Einleitung der Voruntersuchung gemäß § 48 Abs 1 Z 1 StPO gegen Dr. Anton H*****, Dr. Bernd R***** und Dr. Andreas Ha***** zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Graz die von Dr. Engelbert T***** erhobene B... mehr lesen...
Gründe: Das Bezirksgericht Josefstadt lehnte mit Beschluss vom 15. Juli 2002, GZ 15 U 345/02t-2, die Einleitung des Verfahrens gegen Dr. Friedrich Z***** wegen § 111 Abs 1 und 2 StGB u.a. ab und stellte das Verfahren gemäß § 451 Abs 2 StPO ein. Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das im Delegierungsweg damit befasste Landesgericht St. Pölten als Beschwerdegericht mit Beschluss vom 17. März 2003, GZ 15 U 345/02t-14 keine Folge. Mit dem vom Privatankläger nunmehr angefochtenen Besch... mehr lesen...
Gründe: In mehreren Eingaben beantragte Valentin P***** bei der Ratskammer des Landesgerichtes Klagenfurt gemäß § 48 Abs 1 Z 1 StPO die Einleitung der Voruntersuchung gegen Herlinde T***** und weitere Personen. Diese Anträge wurden von der Ratskammer mit Beschluss vom 21. April 2004, AZ 48 Rk 40/04, zurückgewiesen. Die dagegen eingebrachte Beschwerde des Subsidiaranklägers blieb erfolglos (Beschluss des Oberlandesgerichtes Graz vom 17. Juni 2004, AZ 9 Bs 253/04). In mehreren Eingab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil gab das Oberlandesgericht Wien der Berufung (wegen Nichtigkeit und Schuld) des Antragstellers gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 1. April 2003, GZ 094 Hv 6/03w-13, mit welchem dessen Anträge nach §§ 6, 7 und 7a MedienG unter Ausspruch seiner Kostenersatzpflicht abgewiesen worden waren, nicht Folge. Mit dem angefochtenen Urteil gab das Oberlandesgericht Wien der Berufung (wegen Nichtigkeit und Schuld) des Antragstellers... mehr lesen...
Gründe: Karl W***** wurde vom Landesgericht Korneuburg mit Urteil vom 15. Dezember 2003, GZ 512 Hv 83/03g - 25, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Seiner Berufung gab das Oberlandesgericht Wien mit Urteil vom 30. April 2004, AZ 21 Bs 100/04, nicht Folge. Karl W***** wurde vom Landesgericht Korneuburg mit Urteil vom 15. Dezember 2003, GZ 512 Hv 83/03g - 25, des Vergehens der gef... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien eine als außerordentlichen Revisionsrekurs bezeichnete Beschwerde des Friedrich T***** gegen den Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes St. Pölten, mit dem Anträge des Genannten auf Einleitung der Voruntersuchung gegen DI Stefan S***** wegen Verdachts des Vergehens der Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung nach § 266 Abs 2 und des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB sowi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde der Privatbeteiligten Anneliese H***** gegen die Abweisung ihres an die Ratskammer des Landesgerichts Wiener Neustadt gerichteten Antrags auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Verantwortliche der Franz L***** GmbH und andere unter Bezugnahme auf § 49 Abs 2 Z 2 iVm § 113 Abs 4 StPO als unzulässig zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde der Pr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Verurteilten Adolf H***** gegen die Bestimmung eines Pauschalkostenbeitrages zu den durch ein erfolgloses Begehren um Wiederaufnahme des Verfahrens verursachten Kosten mit 200 Euro (ON 371, § 390a Abs 2 StPO) teilweise Folge und setzte den Beitrag auf 150 Euro herab. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Verurteilten Adolf H***** gegen die Bestim... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes als Beschwerdegericht ist das ordentliche Rechtsmittel einer Beschwerde an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig (§ 16 StPO; 14 Os 107/03). Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes als Beschwerdegericht ist das ordentliche Rechtsmittel einer Beschwerde an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig (Paragraph 16, StPO; 14 Os 107/03). Anmerkung E72665 14Os... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Privatanklägers gegen den Beschluss des Präsidenten des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Februar 2003, GZ 31 EVr 269/01-31, mit dem seinem Antrag auf Ablehnung von in der Ratskammer des Landesgerichtes Salzburg mitentscheidenden Richtern nicht Folge gegeben wurde, zurück. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem obbezeichneten Beschluss vom 27. Februar 2003 sprach das Oberlandesgericht Wien in Erledigung einer (zutreffend) als Aufsichtsbeschwerde nach § 15 StPO beurteilten Eingabe des Gebhard S*****, welche sich auf das bereits rechtskräftig beendete Strafverfahren AZ 15 EVr 6/93 des Landesgerichtes St. Pölten bezog, aus, dass zu Aufsichtsmaßnahmen gemäß § 15 StPO kein Grund gefunden wird. Mit dem obbezeichneten Beschluss vom 27. Februar 2003 sprach das Oberlandesgericht Wi... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II. Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozessrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Beschlüsse, in denen das Oberlandesgericht eine Beschwerde des als Ankläger einschreitenden Privatbeteiligten als unzulässig zurückgewiesen hat, zählen nicht dazu. Die Fälle, in denen eine Entscheidung des G... mehr lesen...
Norm: GOG §91GRBG §1StPO §15StPO §181
Rechtssatz: Gegen das Unterbleiben einer fristgerecht vom Vorsitzenden (Einzelrichter) zu treffenden Entscheidung über eine weitere Fortdauer der Untersuchungshaft steht dem Beschwerdeführer zwar die Aufsichtsbeschwerde gemäß § 15 StPO oder der Fristsetzungsantrag gemäß § 91 GOG zu, die jedoch keine Rechtsmittel im Sinne des § 1 GRBG sind (15 Os74/93). Ein Instanzenzug beziehungsweise die Ausschöpfung desse... mehr lesen...
Gründe: Gegen Ludwig L***** ist beim Landesgericht Salzburg ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Verbrechens des schweren, gewerbsmäßig begangenen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Deliktsfall StGB und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB anhängig, zudem er sich vorerst vom 3. Februar 2002 bis 8. Juli 2002 in Untersuchungshaft befand. Am 8. Oktober 2002 (ON 117/III) brachte die Staatsanwaltschaft gegen den Genannten wegen der erwähnten strafbar... mehr lesen...
Gründe: Yeter B***** wurde im obbezeichneten Verfahren vom Landesgericht für Strafsachen Wien des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 und 15 StGB schuldig erkannt und zu einer zum Teil bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Yeter B***** wurde im obbezeichneten Verfahren vom Landesgericht für Strafsachen Wien des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 130 u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Valentin P***** gegen den seinem Subsidiarantrag nicht Folge gebenden Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. November 2002, GZ 242 Ur 281/02b-5, zurück. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz durch ein Rechtsmittel an den Oberst... mehr lesen...
Gründe: Margret E***** wurde vom Bezirksgericht Kufstein am 9. November 1998 in Abwesenheit zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil wurde E***** - nach Anordnung der Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung - erst am 4. Oktober 2002 durch persönliche Übergabe in den Räumen des Bezirksgerichtes Kufstein zugestellt. Dem am 30. September 2002 zugleich mit der schriftlichen Ankündigung der Behebung des Abwesenheitsurteiles gestellten Antrag auf unverzügliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem anfochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Graz eine Beschwerde der Privatbeteiligten Hildegard G*****, ausgeführt von Gerhard H*****, gegen den einen Subsidiarantrag zurückweisenden Beschluss der Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Graz zurück. Rechtliche Beurteilung Die von Gerhard H***** gegen die bezeichnete Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz an den Obersten Gerichtshof gerichtete Beschwerde war ohne Eingehen a... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Da gegen Beschlüsse eines Oberlandesgerichtes als Beschwerdegericht in Strafsachen (von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen) kein weiterer Rechtszug zulässig ist (vgl §§ 15, 16 StPO; 15 Os 53/02, 15 Os 149/02 uam), war die Beschwerde zurückzuweisen. Da gegen Beschlüsse eines Oberlandesgerichtes als Beschwerdegericht in Strafsachen (von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen) kein weiterer Rechtszug zulässig ist verglei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde eine Beschwerde der T***** Handels-GmbH gegen den ihren Antrag auf Einleitung der Voruntersuchtung zurückweisenden Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes Korneuburg vom 26. August 2002, GZ 920 Ns 119/02w-5, zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II. Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Geri... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Harald K***** erhebt "Berufung" gegen das oben bezeichnete Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht. Sie ist jedoch unzulässig und war daher zurückzuweisen, weil in Strafsachen Rechtsmittelentscheidungen der Gerichtshöfe zweiter Instanz grundsätzlich nicht (weiter) angefochten werden können. Anmerkung E68251 13Os154.02 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Strafgefangenen gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz ist nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung kein weiteres Rechtsmittel vorgesehen, weshalb die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen war. Anmerkung E67480 11Os147.02 ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über die bedingte Entlassung eines Strafgefangenen an den Obersten Gerichtshof sieht das Gesetz nicht vor. Anmerkung E66770 14Os95.02 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:0140OS00095.02.0910.000 Dokumentnummer JJT_20020910_OGH0002_0140OS00095_0200000_000 mehr lesen...