Begründung: Der Anzeiger und Privatbeteiligte Martin B*** brachte vor, daß eine unbekannte Person am 28.Juni 1989 mit der Seegras-Mähmaschine mit dem Kennzeichen V 13 durch sein Fischereigebiet am Bodensee gefahren sei, um dort Seegras zu mähen. Dies stelle einen schweren Eingriff in seine Fischereirechte dar und er begehre die Einleitung der Voruntersuchung wegen des Verdachtes in Richtung §§ 137, 138 StGB. Die Ratskammer des Landesgerichtes Feldkirch gab mit Beschluß vom 19.Sept... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Strafgefangenen Werner T*** gegen einen Beschluß des Landesgerichts Linz (womit ein von ihm gestellter Strafunterbrechungsantrag abgewiesen worden war) keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die von ihm (u.a.) gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Linz erhobene Beschwerde war als unzulässig zurückzuweisen, weil die Strafprozeßordnung gegen Beschwerdeentscheidunge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Strafgefangenen Siegfried Z*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht vom 20. Juli 1989, GZ 20 BE 390/89-7, mit welchem eine bedingte Entlassung gemäß dem § 46 Abs. 2 StGB abgelehnt worden war, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die vom Strafgefangenen gegen diese Entscheidung eingebrachte Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Ent... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Graz die Beschwerden des Franz S*** sowie der Marianne H*** und der Maria H*** gegen einen Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Graz als unzulässig zurückgewiesen. Letzteres hatte über einen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Johann B*** wegen §§ 8, 166 StG 1945 ablehnenden Beschluß des Bezirksgerichts Leibnitz bestätigend entschieden. Den Beschluß des Oberlandesgerichts fechten Franz S***, Marianne ... mehr lesen...
Gründe: Christian G*** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 22.Mai 1989, GZ 36 Vr 663/89-8, zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 200 S, im Fall der Uneinbringlichkeit 120 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Mit Beschluß vom 14.Juli 1989, (ON 11) wurde dem Verurteilten die Bezahlung der Geldstrafe in acht Monatsraten zu je 6.000 S, beginnend mit 1.August 1989 bei Terminsverlust im Fall des Verzuges mit mindestens zwei Raten bewilligt und das Mehrbegehren (20 Ra... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde des Verurteilten Franz S*** gegen die den (seinen Antrag auf Wiederaufnahme abweisenden) Beschluß des Kreisgerichtes Wels (ON 296) bestätigende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz (ON 301) war als unzulässig zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz als Beschwerdegerichte in Strafsachen vorliegend ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof in den Prozeßgesetzen nicht vorg... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der oben bezeichneten Strafsache hat das Bezirksgericht Leibnitz mit Beschluß vom 2.März 1989, GZ U 1049/65-27, die von Franz S***, Maria H*** und Marianne H*** beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde der Genannten gab das Landesgericht für Strafsachen Graz mit Beschluß vom 19.April 1989, AZ 1 c Bl 43/89, nicht Folge. Gegen diese Entscheidung haben Franz S***, Maria H*** und Marian... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §16 A
Rechtssatz: Das österreichische Strafprozeßrecht ist ein weiterer Rechtszug gegen Entscheidungen nach § 15 StPO fremd (EvBl 1972/109). Entscheidungstexte 14 Os 129/89 Entscheidungstext OGH 11.10.1989 14 Os 129/89 15 Os 125/92 Entscheidungstext OGH 12.11.1992 15 Os 125/92 Vgl auch ... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz wies mit dem angefochtenen Beschluß eine Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen die Verweigerung der Einsicht in den Akt Jv 147-17a/85 zurück. Dagegen richtet sich die - als "Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichnete - Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P***. Rechtliche Beurteilung Sie ist indes unzulässig, weil gegen Beschwerdeentscheidungen der Gerichtshöfe zweiter Instanz ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof nicht ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 3.August 1989, AZ 9 Bs 188/89 (= ON 15 in U 273/86 des Bezirksgerichtes Leibnitz), hat das Oberlandesgericht Graz die (als "Berufung" bezeichnete) Beschwerde von Franz S***, Marianne H*** und Maria H*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Beschwerdegericht vom 6. April 1989, AZ 1 b Bl 48/89 (= ON 9 im angeführten Akt des Bezirksgerichtes Leibnitz), das wiederum seinerseits bereits eine Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen ha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz eine Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen den Bescheid des Präsidenten des Kreisgerichts Wels vom 29.Mai 1989, Jv 929-33a/89, mit dem einem Berichtigungsantrag gemäß § 7 Abs. 3 GEG 1962 nicht Folge gegeben wurde, zurück. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene (als "Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichnete) Beschwerde ist unzulässig. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine im (... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Wie den Beschwerdeführern in anderem Zusammenhang bereits mehrfach eröffnet wurde (vgl. 11 Os 48/89, 12 Os 40/89, 12 Os 61/89, 14 Os 97/89 u.v.a.), ist gegen Beschwerdeentscheidungen der Gerichtshöfe zweiter Instanz - abgesehen von hier nicht aktuellen Ausnahmen - ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht vorgesehen. Die sohin unzulässige Beschwerde war daher zurückzuweisen. Anmerkung E18... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz sprach aufgrund einer Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen Vorgänge in den Verfahren Jv 918-17a/89, Jv 929-33a/89 und Jv 974-17a/89 des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels aus, für aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach § 15 StPO bestehe kein Anlaß. Rechtliche Beurteilung Dem österreichischen Strafprozeßrecht ist ein weiterer Rechtszug gegen Entscheidungen nach § 15 StPO fremd (EvBl 1972/109). Die - als "Nichtigkeitsbe... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz wies mit dem angefochtenen Beschluß die Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen den Beschluß des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels vom 23.Mai 1989, Jv 918-17a/89, mit dem einem Antrag, dem Richter des Kreisgerichtes Wels Dr. Anton S*** die Strafsache 16 Vr 1566/85 wegen Befangenheit bzw Ausgeschlossenheit abzunehmen, nicht Folge gegeben wurde, gemäß § 74 Abs. 3 StPO als unzulässig zurück. Dagegen richtet sich die - als "Nichtigkeitsbeschwer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß sprach das Oberlandesgericht Linz auf Grund einer Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen Vorgänge in den ihn betreffenden Strafverfahren AZ 19 Vr 1566/85 und 19 Vr 361/89 des Kreisgerichtes Wels aus, daß für aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach § 15 StPO kein Anlaß besteht. Rechtliche Beurteilung Da dem österreichischen Strafprozeßrecht ein weiterer Rechtszug gegen Entscheidungen nach § 15 StPO fremd ist (EvBl. 197... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 18.Mai 1989, AZ 9 Bs 164/89 (= ON 7 in 17 Vr 2638/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz), hat das Oberlandesgericht Graz die (als "Berufung" bezeichnete) Beschwerde der Privatbeteiligten Franz S*** sowie Marianne und Maria H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 31.März 1989, GZ 17 Vr 2638/88-4, mit welchem deren Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung (nach § 48 Z 1 StPO) abgewiesen wurde, als unzulässig... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die vom Verurteilten Alois P*** gegen die oben bezeichnete Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz eingebrachte, als "Rekurs" bezeichnete Beschwerde war als unzulässig zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz als Beschwerdegerichte in Strafsachen vorliegend ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof in den Prozeßgesetzen nicht vorgesehen ist. Anmerkung E18015 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.März 1989 hatte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien das oben genannte Strafverfahren gemäß § 486 Abs. 3 StPO aus dem Grunde des § 485 Abs. 1 Z 6 StPO eingestellt. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Privatanklägers hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 26.April 1989, AZ 27 Bs 174/89 (= 9 b E Vr 7758/88-8 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien) nicht Folge gegeben. Diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes ficht der Pri... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 2.Mai 1989 hat das Landesgericht Innsbruck als Vollzugsgericht die bedingte Entlassung des Walter K*** aus der Freiheitsstrafe gemäß § 46 Abs. 2 StGB abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Strafgefangenen hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluß vom 6.Juni 1989, 8 Bs 223/89 keine Folge gegeben. Diesen Beschluß des Oberlandesgerichts ficht Walter K*** mit Beschwerde an. Rechtliche Beurteilung Nach der Strafprozeß... mehr lesen...
Gründe: Das Kreisgericht Korneuburg hat mit Beschluß vom 22.Feber 1989, GZ 10 Vr 949/82-1145, den Antrag des Verurteilten Dr. Friedrich Wilhelm K*** auf vorläufige Entlassung aus der Strafhaft bis zur Entscheidung über eine bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte anhängige Beschwerde zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluß erhob der Verurteilte Beschwerde, wobei er zugleich beantragte, ihm vor der Entscheidung Gelegenheit für eine Äußerung zur Stellungnahme der Oberstaats... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 25.März 1988 hat die Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien einen Antrag des Gerhard R*** auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. N. S*** u. a. wegen § 302 StGB. und anderer strafbarer Handlungen nicht Folge gegeben und seinen Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen "bestimmte Personen wegen bestimmter Delikte" zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Subsidiarantragstellers hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschlu... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Beschluß gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Erich N*** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes Linz (womit die bedingte Entlassung des Genannten abgelehnt worden war) keine Folge. Die von ihm dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschwerdeentscheidungen kein weiteres ordentliches Rechtsmittel zulässig ist (Mayerhofer-Rieder2, § 15 StPO ENr. 11). ... mehr lesen...
Begründung: Die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Graz wies mit dem Beschluß vom 22.Dezember 1988, GZ 1 Vr 703/67-18, die von den (seinerzeit in mehreren Strafverfahren als Anzeiger aufgetretenen) Einschreitern beantragte Wiederaufnahme der Strafverfahren im wesentlichen mit der
Begründung: zurück, daß ihnen gemäß § 49 Abs. 2 Z 3 StPO die Legitimation für die Antragstellung mangle, im übrigen längst Verjährung eingetreten wäre. Die gegen diesen Beschluß erhobene Beschw... mehr lesen...
Gründe: In der Strafvollzugssache Bernd L*** wegen bedingter Entlassung, AZ 42 BE 68/88 des Landesgerichtes Salzburg, hat das Oberlandesgericht Linz im Beschwerdeverfahren 10 Bs 278/88 ein psychiatrisches Gutachten des Sachverständigen Univ.Prof. Dr. Werner L*** zur Verhaltensprognose des Strafgefangenen Bernd L*** eingeholt, wobei dem Sachverständigen aufgetragen wurde, besonderes Augenmerk den Fragen der Rückfallswahrscheinlichkeit, der Resozialisierungsmöglichkeit und der allfä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Graz Beschwerden der nunmehrigen Rechtsmittelwerber Franz S***, Marianne H*** und Maria H*** als unzulässig zurück. Gleichermaßen war mit den dagegen erhobenen Beschwerden der Genannten zu verfahren, weil das Gesetz gegen Entscheidungen der fraglichen Art kein weiteres ordentliches Rechtsmittel vorsieht (Mayerhofer-Rieder2 § 15 StPO Nr 10, 11). Anm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Strafgefangenen Walter Johann E*** gegen einen Beschluß des Kreisgerichtes Steyr, womit sein Antrag auf bedingte Entlassung zurückgewiesen worden war, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die von ihm dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschwerdeentscheidungen kein weiteres ordentliches Rechtsmittel zulässig ist (Mayerhofer-Rieder2 § 15 StPO ENr ... mehr lesen...
Begründung: Der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Hartberg beantragte am 2. Juni 1987 beim Bezirksgericht Hartberg zum AZ U 195/87 die Bestrafung des Karl Albert M*** wegen des Vergehens der versuchten Körperverletzung nach den §§ 15, 83 Abs. 1 StGB und des Karl H*** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (S 1). Die beiden Beschuldigten schlossen sich wechselseitig dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an und bevollmächtigten Rechtsanwälte sowohl als ... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Beschluß vom 17. Mai 1983, AZ 4 Bs 68/83 (= ON 58 im Akt 34 Vr 3493/81 des Landesgerichtes Innsbruck) der (gemäß § 6 Abs. 5 StEG ergriffenen) Beschwerde des Dr. Werner O*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Innsbruck vom 18.August 1982 (ON 53) teilweise Folge gegeben und den angefochtenen Beschluß dahin abgeändert, daß dem Genannten ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 StEG für die vermögensrechtlich... mehr lesen...
Gründe: Margot Z*** verbüßt derzeit unmittelbar nacheinander (§ 46 Abs. 4 StGB) Freiheitsstrafen von zusammen sechseinhalb Jahren. Die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung (§ 46 Abs. 2 StGB) waren mit 3.Oktober 1987 erfüllt. Dennoch lehnte das Kreisgericht Wiener Neustadt als Vollzugsgericht mit Beschluß vom 30. Juni 1988, BE 683/88-11, die bedingte Entlassung aus der Freiheitsstrafe mangels der sonstigen Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 StGB (wie schon früher ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Ratskammer des Kreisgerichts Steyr, mit der einem Subsidiarantrag des Dipl.Ing. P*** (§ 48 Z. 1 StPO.) nicht Folge gegeben wurde, als unzulässig zurückgewiesen (§ 49 Abs. 2 Z. 2 StPO.). Rechtliche Beurteilung Ebenso unzulässig ist die gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz abermals erhobene Beschwerde an den Obersten Gerichtshof, wi... mehr lesen...