Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §14 A4AußStrG §16 BII2gAußStrG §185MRK Art6 V1
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anhörung der Mutter und ihrer Vernehmung zu sie treffenden Beschuldigungen durch nicht einmal vom Gericht vernommene Zeugen in einem ihre Rechte so sehr berührenden Verfahren wie dem über die Entziehung der ihr übertragenen elterlichen Rechte und Pflichten nach § 176 Abs 1 ABGB stellt eine so schwere V... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §2 F2AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §10AußStrG §11 B1AußStrG §11 B2
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht Beweise wiederholt oder ergänzt, hat es die Verfahrensgrundsätze des § 2 Abs 2 Z 5 und 6 und die § 105 Abs 1 AußStrG zu beachten und den Parteien grundsätzlich rechtliches Gehör (Art 6 Abs 1 MRK) zu gewähren. Entscheidungstexte 1 Ob 721/81 E... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1979, 1 Sch 265/79-2, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Die Eltern vereinbarten, daß die beiden Kinder Daniela, geboren 18. April 1975, und Günther, geboren 19. Juli 1977, bei der Mutter verbleiben. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 21. März 1980 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Es wurde ausgesprochen, daß gemäß § 177 ABGB alle aus den familienrechtliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §137ABGB §144ABGB §177 BAußStrG §9 B3
Rechtssatz: 1. Ein Verzicht auf die elterlichen Rechte ist nicht möglich. Ein von den leiblichen Eltern erhobener Rekurs ist daher ungeachtet des von ihnen erklärten Verzichtes zulässig. 2. Einer nach § 177 Abs 1 ABGB zwischen Eltern getroffenen Vereinbarung und dem daraufhin gemachten gemeinsamen Vorschlag wohnt ein Verzichtscharakter nicht inne. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §520 A
Rechtssatz: Die Revisionsrekurswerber können als erbserklärten Erben - auch, wenn sie ungeachtet ihrer Erbserklärungen nach wie vor die Ansicht vertreten, das Abhandlungsverfahren sei mangels eines abhandlungsfähigen Vermögens einzustellen - durch die Fortführung des Abhandlungsverfahrens nicht beschwert sein: In der Erbserklärung ist der Antrag auf Einantwortung enthalten. Mit der Erbserklärung steht daher ein Be... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 9. November 1979 (ON 3) sprach das Erstgericht die Scheidung der Ehe der Antragsteller Dr. Helmut und Maria P gemäß § 55 a EheG aus. Die bei der Verkundung dieses Beschlusses anwesenden Eheleute erklärten nach Rechtsbelehrung, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Zustellung des Scheidungsbeschlusses an die Antragsteller unterblieb. Mit dem beim Erstgericht am 14. Jänner 1980 eingebrachten Schriftsatz erklärte der Mann, den Antrag auf Ehescheidung zurückzuziehen. Am sel... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cZPO §477 A1ZPO §477 CZPO §503 B1
Rechtssatz: Führt die Vorprüfung der Frage der Legitimation (hier der Vertretung einer Partei) zu deren Verneinung, hat das Rechtmittelgericht eine weitere Behandlung des Rechtsmittels zu unterlassen und kann aus Anlaß eines ferartingen unzulässigen Rechtsmittels Nichtigkeiten der untergerichtlichen Entscheidungen und Verfahren nicht vin amtswegen wahrnehmen. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cProkG §2UOG §2UOG §51ZPO §6ZPO §514 D
Rechtssatz: Wurde eine Sachentscheidung angefochten, so ist die Legitimationsfrage als Vorfrage der Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen und bei ihrer Verneinung das Rechtsmittel zurückzuweisen. Nur wenn ein Zischenstreit oder eine Formalerledigung ausschließlich die Legitimationsfrage betrifft, ist hierüber materiell zu entscheiden und der Betroffene zum Rekurs legitimiert (Hier: Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §9 B1JWG §22
Rechtssatz: Solange das Bezirksjugendamt die Vormundschaft führt, können nur von ihm namens des Kindes Anträge gestellt werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist zwar in der Frage der Entziehung oder Einschränkung der elterlichen Rechte und Pflichten erforderlichernfalls anzuhören und kann ("wer immer") auch das Gericht anrufen, wenn die Eltern oder Großeltern durch ihr Verhalten das Wohl des minderjährigen... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden kurz Klägerin) macht gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Beklagten), der in ihrem Vermögensberatungsunternehmen als freier Handelsvertreter tätig war, mit Unterlassungsbegehren und Antrag auf einstweilige Verfügung eine vertragliche Konkurrenzklausel geltend, deren Wirksamkeit der Beklagte bestreitet. Der Erstrichter bewilligte die beantragte einstweilige Verfügung längstens bis 31. Juli 1981 auf G... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122 BLiegTeilG §18 Abs2LiegTeilG §20
Rechtssatz: Mag ein im Verfahren nach §§ 15 ff LiegteilG ergehender Verbücherungsbeschluß auch den im Sinne des § 18 Abs 2 LiegTeilG erhobenen außerbücherlichen Berechtigten zuzustellen sein, damit diese fristgerecht ihre Rechte nach § 20 LiegTeilG geltend machen können und mag unter die im § 20 LiegTeilG genannten sonstigen Beteiligten auch ein außerbücherlicher Eigentümer fallen, so ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2cAußStrG §9 B1AußStrG §16 A1UVG §9 Abs3UVG §15 Abs1UVG §27UVG §30UVG §31
Rechtssatz: Dem Präsidenten des OLG steht gegen den Beschluß des Pflegschaftsgerichtes bzw Vormundschaftsgerichtes, mit dem die Bezirksverwaltungsbehörde gem § 9 Abs 3 UVG als besonderer Sachwalter des Kindes enthoben wird, kein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 793/80 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Einer Partei, der zwar durch ein unrichtiges, allenfalls sogar nichtiges Verfahren ohnedies alles das zuerkannt wurde, was auch in einem gesetzmäßig durchgeführten Verfahren erreichbar gewesen wäre, ist in diesem Sinn das Rechtsschutzbedürfnis an einer Wahrnehmung des Verfahrensmangels oder der Nichtigkeit abzusprechen (Abgabe einer Erbserklärung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cProkG §2UOG §2UOG §51ZPO §6ZPO §514
Rechtssatz: Bis zur rechtskräftigen Klärung der Vertretungsfrage ist dem Vertreter, dessen Vertretungsbefugnis bestritten wird, ein Rechtsmittel zuzubilligen. Hier: Vertretung eines Universitätsinstitutes vor Gericht durch dessen Vorstand anstatt durch die Finanzprokuratur. Entscheidungstexte 2 Ob 567/80 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 5. Dezember 1978 gemäß § 55 Abs. 3 EheG geschieden. Am 3. Dezember 1979, somit innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG, stellte die Antragstellerin beim Erstgericht den Antrag, die im Hause Villach, P-Gasse 3, gelegene, aus Küche, drei Zimmern, Bad, WC und Vorraum bestehende Ehewohnung samt Zubehör ihr zuzuweisen. Der Antragsteller erklärte sich damit unter der Voraussetzung einverstanden, daß die Antragsteller... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §9 A2bAußStrG §9 B2
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 176 ABGBnF, wonach das Gericht erforderlichenfalls Maßnahmen zu treffen hat "von wem immer es angerufen wird", wird keinesfalls jedem Anzeiger eine Parteistellung oder ein Rekursrecht in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren eingeräumt. Entscheidungstexte 1 Ob 744/80 Entscheidungstext OGH 26.11.1980... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §775AußStrG §9 E3
Rechtssatz: Daß jemand bei testamentarischer Erbfolge allenfalls auch die Stellung einer Pflichtteilsberechtigten haben könnte, hat in einem Verlassenschaftsverfahren, für welches die gesetzliche Erbfolgeordnung maßgebend ist, außer Betracht zu bleiben, weil es bei der gesetzlichen Erbfolge kein Noterbrecht gibt. Die Rekurslegitimation kann daher nicht mit der in diesem Verfahren gar nicht zukommenden Stell... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rechtsmittelerklärung, einer Rechtsmittelbegründung und einer Rechtsmittelantrages, also jener inhaltlichen Mindestvoraussetzungen, die erst die Überprüfungsmöglichkeit einer Entscheidung eröffnen und den Rahmen ihrer Überprüfung abgrenzen, hindern die Behandlung einer Eingabe als Rechtsmittel. Entscheidungstexte 5 Ob 694/80 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Liegt kein wirksames Rechtsmittel vor, dann kann auch - ganz abgesehen von der Frage, ob die zur Zivilprozessordnung entwickelte Lehre von der Einmaligkeit der Rechtsmittel wegen der Zulässigkeit verspäteter Rechtsmittel im Rahmen der § 11 Abs 2 AußStrG überhaupt im außerstreitigen Verfahren analog anwendbar ist, - die Rechtsmittebefugnis nicht verbraucht sein und es muss ein noch innerhalb der off... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dEO §65 EZPO §467 AZPO §520 E2
Rechtssatz: Form und Zulässigkeit eines Rechtsmittels bestimmen sich nach jenen Rechtsvorschriften, nach denen bei richtiger Rechtsanwendung über den Antrag zu entscheiden gewesen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 88/80 Entscheidungstext OGH 08.10.1980 3 Ob 88/80 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3AußStrG §174 C1
Rechtssatz: Ein Pflichtteilsberechtigter ist dem Verlassenschaftsverfahren beizuziehen. Wurde er nicht beigezogen, ist seinem Rekurs stattzugeben und der Endbeschluss und die Einantwortungsurkunde als nichtig aufzuheben, um ihm Gelegenheit zu geben, die ihm als Noterben zustehenden Rechte im Verlassenschaftsverfahren auszuüben und sich so Grundlagen für Berechnung seines Pflichtteiles zu verschaffen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §9 E1
Rechtssatz: Gehört nach der unverdächtigen Aktenlage jemand zum Kreis der in Ansehung des dem nunmehrigen Erblasser als einem Vorvermächtnisnehmer zugefallenen geschlossenen Hofes (TirHöfeG) bedachten Nachvermächtnisnehmer, so steht ihm gem § 9 AußStrG auch dann schon die Rechtsmittelbefugnis zu, wenn er noch keine Erbserklärung abgegeben hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Beim Auftrag des Erstgerichtes, die Auflösung der Gesellschaft, die Liquidationsfirma und die Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, handelt es sich mangels Androhung einer Ordnungsstrafe nur um eine formlose Aufforderung des Registergerichtes an die Beteiligten. Die Revisionsrekurswerber sind daher durch die Androhung des Rekursgerichtes, das diesbezügliche Vorbringen im Rekurs als Einsp... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9ZPO §226ZPO §520
Rechtssatz: Bedingte Prozeßhandlungen gibt es ausnahmsweise dort, wo im Prozeßrecht Anhaltspunkte für deren Zulässigkeit zu finden sind. Entscheidungstexte 3 Ob 60/80 Entscheidungstext OGH 30.07.1980 3 Ob 60/80 8 Ob 707/89 Entscheidungstext OGH 12.02.1991 8 Ob 707/89 Beisatz hier: Prozeßuale Aufrech... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IAußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Der Erleger ist ungeachtet der inzwischen erfolgten Ausfolgung des Gerichtserlages durch den Ausfolgungsbeschluß beschwert, wenn eine Beseitigung dieses Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit mit bindender Wirkung zur Klarstellung geeignet ist, daß die Ausfolgung des Erlages den öffentlich-rechtlichen Ausfolgungsvorschriften widersprach. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des Antragstellers gegen die Ausfolgung des Gerichtserlages mangels Rechtsschutzinteresses zurück, weil die inzwischen bereits erfolgte Ausfolgung des Verwahrnisses, auch wenn sie rechtswidrig geschah, mit den Mitteln des außerstreitigen Verfahrens nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs des Antragstellers teilweise Folge und wies den Antrag der Erlagsgegner auf Ausfolgung des... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9StGB §9 Abs2 Fall2
Rechtssatz: Heranziehung des § 9 Abs 2, zweiter Fall, StGB zur
Begründung: der Unentschuldbarkeit des (Tatbestandsirrtums) Rechtsirrtums nach § 9 FinStrG (Dorazil-Harbich-Reichel-Kropfitsch, Anmerkung 2 zu § 9 FinStrG). Entscheidungstexte 10 Os 24/79 Entscheidungstext OGH 06.05.1980 10 Os 24/79 Veröff: EvBl 1980/211 S 639 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: FinStrG § 9 erfasst im ersten Fall (" .... das vergehen nicht erkennen ließ; ") einen Tatbestandsirrtum (Tatirrtum wie Rechtsirrtum) Irrtum und im zweiten Fall (" .... das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ; ") einen Rechtswidrigkeitsirrtum (Tatirrtum wie Rechtsirrtum) Irrtum (anderer Meinung offenbar Dorazil-Harbich-Reichel-Kropfitsch in Erläuterung 2 zu § 9 FinStrG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2aAußStrG §14 A1ZPO §425ZPO §514 AZPO §520 A
Rechtssatz: Es kann den Parteien in der Regel nicht zugemutet werden, Erwägungen darüber anzustellen, ob eine bestimmte prozessuale Vorgangsweise des Gerichtes ungeachtet des Fehlens eines in gehöriger Form ergangenen Beschlusses dennoch einen relevanten Entscheidungswillen zum Ausdruck bringt, welcher gegebenenfalls die Erhebung eines Rechtsmittels notwendig machen kön... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bUVG §15 Abs1UVG §29 Abs1
Rechtssatz: Der Präsident des OLG ist gegen die Abänderung des Beschlusses des Erstgerichtes, mit welchem die Überweisung des Betrages an ihn angeordnet wurde, zum Rekurs legitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 659/79 Entscheidungstext OGH 09.04.1980 3 Ob 659/79 European Case Law Identifier (... mehr lesen...