Norm: AußStrG §9 KAußStrG §229 Abs1EheG §88
Rechtssatz: Im Verfahren nach den §§ 81 bis 96 EheG ist die Rechtsmittellegitimation des Unterstützungsinstitutes der Bundessicherheitswache gegeben, wenn es als ehemaliger Dienstgeber einem Ehegatten die Wohnung im Hinblick auf das bestehende oder bestandene Dienstverhältnis überlassen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 558/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Die Ehe zwischen den Streitteilen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 13. März 1979, 9 Cg 42/79-11, gemäß § 55 Abs. 3 EheG rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Dieser hatte die Antragstellerin bereits im Jahre 1964 verlassen und wohnt seither mit einer anderen Frau in T in Lebensgemeinschaft. Er hatte seinerzeit als Polizeibeamter die Wohnung Nr. 28 im Hause P-Gasse 57 vom Unterstützungsinstitut der Bundessicherheitswache "zugewiesen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5ZPO §514 B
Rechtssatz: Werden ein Beschluß und die darauf aufbauenden Folgebeschlüsse gesonder angefochten, so fehlt mit abändernder Entscheidung des ersten Beschlusses den weiteren Rekursen die Beschwer und sind diese daher zurückzuweisen (siehe Akt - Kontravotum). Entscheidungstexte 5 Ob 713/79 Entscheidungstext OGH 12.02.1980 5 Ob ... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 7. November 1978, 7 Cg 440/78-2, aus dem Verschulden der beklagten Ehegattin rechtskräftig geschieden. Die geschiedenen Ehegatten wohnen nach wie vor - wenn auch räumlich getrennt - in der bisherigen Ehewohnung. Die Mutter beantragte, ihr die Erziehung und Pflege der Tochter, für die sie schon bisher gesorgt habe, zu übertragen, da dies dem Wunsch des Kindes entspreche und dessen Kontakt zum ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cZPO §514 D
Rechtssatz: Eine Person wird nicht schon dadurch zur Erhebung von Rechtsmitteln legitimiert, daß sie sich, ohne Partei zu sein, an einem Verfahren beteiligt, und zwar auch dann nicht, wenn ihre Beteiligung auf einer irrtümlichen Anführung als Vertreter durch die Gegenpartei beruhte. Entscheidungstexte 7 Ob 516/80 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob ... mehr lesen...
Die Antragstellerin ist Mehrheitseigentümerin, die beiden Antragsgegnerinnen und Dr. Margarethe K sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft W, K-Gasse 34. Dr. Margarethe K benützt zwei Wohnungen im Haus als Mieterin oder Nutzungsberechtigte. Die Antragstellerin beabsichtigt die Aufkündigung dieser "Miet- bzw. Benützungsregelungsverhältnisse" wegen eines Rückstandes an Mietzins bzw. Benützungsentgelt. Sie stellt gegen die beiden Antragsgegner, nicht aber auch gegen die vierte zu kundige... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2 Abs2AußStrG §9 J3
Rechtssatz: Dem Geschäftsführer der GmbH kommt die Rechtsmittellegitimation hinsichtlich aller im Amtslöschungsverfahren ergangenen Beschlüsse zu. Entscheidungstexte 6 Ob 17/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 6 Ob 17/79 6 Ob 330/98t Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 330/98t Vgl auch; Beisatz:... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9FinStrG §35 Abs1 litaZollG §34 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage eines Irrtums über die Reichweite des § 34 Abs 1 ZollG (Einbringung von Waren zum eigenen Verbrauch oder vorübergehend zum persönlichen Gebrauch in das Zollinland). Entscheidungstexte 12 Os 145/78 Entscheidungstext OGH 13.12.1979 12 Os 145/78 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cUVG §14UVG §22
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren zur Festsetzung des gesetzlichen Unterhaltes eines minderjährigen Kindes kommt dem Präsidenten des OLG nach dem Verfahrensgegenstand keine Beteiligtenteilung zu, weil die Bestimmung der dem Unterhaltsschuldner gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind geschuldeten Unterhaltsbeträgen die vom Rekurswerber zu wahrende Rechtsstellung des Bundes nicht berührt. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122 BTirGVG §16
Rechtssatz: Der Tiroler Grundverkehrsbehörde steht kraft der gesetzlichen Ausgestaltung der Aufgaben (insbesondere § 16 Abs 2 und 3 GVG) ein Rekursrecht gegen Eintragungen im Grundbuch ohne die erforderliche Zustimmung durch die Grundverkehrsbehörde zu. Entscheidungstexte 5 Ob 28/79 Entscheidungstext OGH 02.10.1979 5 Ob 28/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §956AußStrG §9 E2AußStrG §145 B
Rechtssatz: Der erbserklärte und zur Besorgung und Verwaltung des Nachlasses befugte Erbe hat ein Rechtsschutzinteresse an der Hintanhaltung der Verbücherung hinsichtlich einer Schenkung auf den Todesfall einer Liegenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 26/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 5 Ob 26/79 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §65 Abs3
Rechtssatz: Dem Zustellkurator muß die Legitimation zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen einen Beschluß eingeräumt werden, mit dem die Sachentscheidung über einen von ihm erhobenen Widerspruch abgelehnt wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 699/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 6 Ob 699/79 European Case ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 EABGB §812 HAußStrG §9 E5AußStrG §174 C1
Rechtssatz: Ist der Einantwortungs(Mantel)beschluß infolge wirksamen Zustellungs- und Rechtsmittelverzichtes der Parteien rechtskräftig, so kann nach Erlassung und Zustellung des Beschlusses durch die Antragstellung auf Nachlaßseparation der Nachlaßgläubiger weder Parteistellung noch ein Rekursrecht erlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 6... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1
Rechtssatz: Räumt das Gesetz im Falle der beabsichtigten amtswegigen Löschung ein Widerspruchsrecht jedem ein, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat und ist dafür die Beeinträchtigung eines Rechtes nicht erforderlich, muß demjenigen, der einen solchen Widerspruch erhebt, auch die Beteiligtenstellung zuerkannt werden. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2a
Rechtssatz: Das Außerstreitgesetz regelt die im außerstreitigen Verfahren den Parteien zustehenden Rechtsmittel abschließend. Es besteht daher kein Anlass für eine analoge Anwendung der Bestimmungen der Zivilprozessordnung über das Revisionsverfahren (hier: § 502 Abs 5 ZPO). Entscheidungstexte 6 Ob 585/79 Entscheidungstext OGH 09.05.1979 6 Ob 585/79 EFSlg 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs3 DAußStrG §9 QAußStrG §14 A2AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Für die Anfechtung von Beschlüssen, die im Außerstreitverfahren über die Rechtsmäßigkeit der gesonderten Wohnungsnahme durch einen Ehegatten ergehen, gelten die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (1 Ob 711/77 EFSlg 30398). Entscheidungstexte 5 Ob 597/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 5 Ob 597/79 Veröf... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9StGB §9
Rechtssatz: Bei grenzüberschreitender Suchtgiftkriminalität (§ 6 SGG und damit idealkonkurrierend § 35 FinStrG) als "Weltverbrechen" ist ein Rechtsirrtum (§ 9 StGB, § 9 FinStrG) unbeachtlich. Entscheidungstexte 11 Os 15/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 11 Os 15/79 Veröff: SSt 50/30 13 Os 6/82 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. Juni 1947 geborene türkische Staatsangehörige, der Kraftfahrer Ramazan C unter Punkt I/1) und II/ des Urteilssatzes des bandenmäßig begangenen Verbrechens nach dem § 6 Abs. 1 SuchtgiftG sowie des gewerbsmäßig und bandenmäßig verübten Finanzvergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs. 1 (38 Abs. 1 lit. a und b) FinStrG schuldig erkannt. Die nachgenannten Angeklagten, nämlich der am 25. August 1934 geborene Staatsan... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2d
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über ein quantitativ nicht teilbares und auch qualitativ nicht abänderbares Begehren ergibt sich mangels anderer denkmöglicher Alternativen aus der Ablehnung der gefällten Entscheidung durch den Einschreiter zwingend der Rechtsmittelantrag. Je differenzierter allerdings die Lösungsmöglichkeiten bei der Entscheidung über das gestellte Begehren sind, desto bestimmter müssen auch die Ausführung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2d
Rechtssatz: Allein die durch das Wort "Einspruch" unmißverständlich ausgedrückte Ablehnung der Entscheidung, mit welcher ein iSd § 177 Abs 2 nF ABGB unteilbares Begehren der Rekurswerberin abgelehnt und gleichzeitig einem entgegengesetzten Antrag des Vaters stattgegeben wurde, bedeutet, ohne daß dabei noch eine Auslegungsmöglichkeit für die Rechtsmittelinstanz offen bliebe, daß die Rechtsmittelwerberin die der angefochtenen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIAußStrG §9 O
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Erlag nach § 1425 ABGB ist zunächst die verfahrensrechtliche Erklärung des Antragstellers, wem er den Erlagsgegenstand im Weg des Gerichtserlages zwecks Schuldbefreiung und Abwälzung der Gefahr anbiete, bestimmend. Die vom Erleger namentlich bezeichneten Erlagsgegner genießen kraft dieser verfahrensrechtlichen Erklärung des Antragstellers Parteistellung, sonstige Personen abe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIAußStrG §9 O
Rechtssatz: Der Gläubiger eines Schuldners, sei er auch Ausgleichsschuldner, hat Forderungsrechte gegen diesen, aber, mögen seine Ansprüche sogar auch vollstreckbar sein, keinen Anspruch auf einzelne Vermögensbestandteile des Schuldners, daher auch keinen Anspruch auf Forderungen des Schuldners gegen Dritte. Die Befriedigung solcher schlichter Gläubiger eines Erlagsgegners aus dem Erlagsgegenstand liegt eindeut... mehr lesen...
Der Erleger beantragte beim BG Innsbruck unter Berufung auf § 1425 ABGB die Annahme eines Betrages von mehr als 1.3 Mill. S zum gerichtlichen Erlag. In seinem Antrag bezeichnete er sechs Erlagsgegner: Als zweiten Erlagsgegner den Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen einer Ges. m. b. H., die nach den Antragsangaben eine bestimmte Wohnhausanlage errichtete, als fünfte Erlagsgegnerin eine betreibende Gläubigerin, der das BG Hall i. T. gegen den zweiten Erlagsgegner die Forderung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §514 B
Rechtssatz: Bis zum Abschluß des Verfahrens auf Herabsetzung der Unterhaltsleistung besteht die Verpflichtung, den Unterhalt in der bisher festgesetzten Höhe zu leisten. Durch die Erfüllung der Leistungspflicht bis zum rechtskräftigen Abschluß dieses Verfahrens wird das Rechtsschutzbedürfnis an der Entscheidung über den Antrag auch für diesen Zeitraum nicht genommen, da der Unterhaltspflichtige nicht gehalten werd... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FGG §140FGG §142FGG §144HGB §37 Abs1
Rechtssatz: Stellt sich im Rahmen der Erledigung eines Rekurses gegen die vom Erstgericht vorgenommene Eintragung einer Gesellschaft mbH heraus, daß zur verlässlichen Beurteilung der Frage, ob die Gesellschaft zu Recht eingetragen wurde, noch Feststellungen erforderlich sind, kommt eine Aufhebung der Eintragungsverfügung nicht in Frage (6Ob 3/77 EvBl 1977/269 unter ausdrücklicher Ablehnung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 QB-VG Art102 Abs1ProkG §1
Rechtssatz: Die Antragstellung durch den im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung einschreitenden Landeshauptmann muß sich die Republik Österreich als prozessuale Erklärung zurechnen lassen. Entscheidungstexte 5 Ob 6/79 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 5 Ob 6/79 European ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2b
Rechtssatz: Beschlüsse, die einem Parteienantrag oder einer Anregung einer Partei zur amtswegigen Entscheidung entsprechen, sind von dem nicht anfechtbar, der sie durch sein Einschreiten veranlaßt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 6/79 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 5 Ob 6/79 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §707AußStrG §2 H2AußStrG §9 E1AußStrG §16 BIII2aAußStrG §122AußStrG §125 AAußStrG §125 CAußStrG §126 AAußStrG §126 D
Rechtssatz: Der gesetzliche Erbe, der behauptet, daß der Testamentserbe wegen einer in die letztwillige Verfügung eingesetzten Bedingung oder Befristung das Erbe noch nicht antreten darf, hat eine Erbserklärung als Vorerbe abzugeben, nach deren Annahme durch das Gericht nach §§ 125, 126 AußStrG vorzugehen ist, wenn der... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3AußStrG §16 BIIc
Rechtssatz: Nichtigkeit, wenn das Rekursgericht über eine Vorstellung entscheidet. Entscheidungstexte 7 Ob 745/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 745/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007178 Dokumentnummer JJR_19781214_OGH0002_0070OB0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QGeo §170 Abs5HGB §9ZPO §219
Rechtssatz: In Registersachen ist den an einem diesbezüglichen Verfahren unmittelbar Beteiligten auch über den Rahmen des § 9 Abs 1 HGB hinaus Einsicht in alle Aktenteile zu gewähren, welche das konkrete Verfahren zwischen ihnen betreffen und bezüglich derer es keine ausdrückliche Bestimmung gibt, welche die Einsicht ausschließt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...