Norm: AußStrG §9 QDSchG allg
Rechtssatz: Daraus, daß die Ersichtlichmachung im Grundbuch von Amts wegen zu geschehen hat, folgt, daß dem Bundesdenkmalamt (der Republik Österreich - Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) diesbezüglich ein Antragsrecht und im Falle der Ablehnung der Ersichtlichmachung eine Rekurslegitimation nicht zukommen. Entscheidungstexte 5 Ob 21/89 Ent... mehr lesen...
Begründung: Am 10.8.1988 hat das Bundesdenkmalamt dem Erstgericht eine Fotokopie der Abschrift des rechtskräftigen Bescheides der Zentralstelle für Denkmalschutz vom 24.1.1940, Zl.4780/Dsch/39, mit welchem aufgrund des § 3 Denkmalschutzgesetz BGBl.1923/533 festgestellt wurde, daß der Pöltingerhof, EZ 685 KG Grinzing, als ein Denkmal zu betrachten ist, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse im Sinne des § 1 des zitierten Gesetzes besteht, übermittelt und damit die daraus er... mehr lesen...
Begründung: Der am 9.Februar 1985 im 48.Lebensjahr gestorbene Erblasser hinterließ seine Ehefrau als Witwe und sechs Kinder. Eine letztwillige Anordnung des Erblassers ist nicht aktenkundig. Die aufgrund des Gesetzes berufenen Angehörigen, und zwar die Witwe zu einem Drittel des Nachlasses und die Kinder mit Ausnahme des ältesten Sohnes zu je 2/15 des Nachlasses erklärten sich mit der Rechtswohltat des Inventars zu Erben. Das Abhandlungsgericht nahm diese Erbserklärungen an. Der E... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß ON 7 vom 9. März 1987 wurde dem Beklagten die von ihm hilfsweise beantragte Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der ersten Tagsatzung vom Erstgericht bewilligt und die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung für den 3. April 1987 anberaumt. Auf Grund des Auftrages des Gerichtes zweiter Instanz ON 23 vom 16. September 1988 stellte das Erstgericht den Parteienvertretern am 29. September 1988 eine schriftliche Ausfertigung des vorgenannten Beschlusses z... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber verpflichtete sich in einem Vergleich, am 21. Jänner 1987 anläßlich der Scheidung seiner Ehe, für seinen am 23. Mai 1973 geborenen Sohn Andreas und für seine am 24. Juni 1975 geborene Tochter Natascha je 1.500 S, für seine am 6. Juni 1978 geborene Tochter Manuela 1.300 S und für seinen am 17. August 1981 geborenen Sohn Wolfgang 1.000 S monatlich am 15. eines jeden Monats an Unterhalt zu bezahlen. Als Grundlage für diese Vereinbarung wurde ein dem Rekur... mehr lesen...
Begründung: Heribert B*** ist als Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 800,-- an die inzwischen volljährig gewordene Susanne und von S 700,-- an die mj. Silvia verpflichtet. Der Vater hat am 14.Oktober 1985, also zu einem Zeitpunkt, da auch seine Tochter Susanne noch minderjährig war, die Enthebung von seiner Unterhaltsverpflichtung für seine beiden Töchter beantragt; der Magistrat der Stadt St.Pölten als Vormund sprach sich gegen diesen Antrag aus. Das Erstgericht hat e... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Kinder Margit, Heidelinde und Richard F*** entstammen der Ehe des Leopold und der Brunhilde F***. Die Ehe der Eltern wurde im Jahre 1982 geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten im Sinne des § 144 ABGB stehen bezüglich aller Kinder der Mutter zu, in deren Haushalt sie betreut werden. Am 5.November 1987 schlossen die Eltern vor dem Erstgericht einen Vergleich, demzufolge dem Vater hinsichtlich der drei Kinder ein Besuchsrecht zusteht, das am 15.November ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete für die am 9. Juni 1979 geborene Carina S*** - und für ihren am 20. Mai 1983 geborenen Halbbruder Rudolf S*** -, die zuletzt bei ihrer Mutter Renate S*** gelebt hatten, dort aber in einen ihre Entwicklung und ihr Wohl gefährdenden Erziehungsnotstand geraten waren, gerichtliche Erziehungshilfe an und genehmigte die am 11. April 1988 erfolgte Unterbringung der beiden Minderjährigen im Kinderheim St. Josef in Linz. Zugleich wies es den Antrag des V... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung Rechtsanwalt Dr.Franz A*** zum Sachwalter für den Betroffenen zur Besorgung von Behörden- und Gerichtsangelegenheiten sowie zur Einkommens- und Vermögensverwaltung. Diese Maßnahme sei erforderlich, weil der Betroffene ein paranoider Querulant und auf Grund dieses als geistige Störung zu wertenden Zustandsbildes nicht in der Lage sei, beim Umgang mit Behörden und Gerichten das Unmögliche und Selbst... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 BABGB §178 EAußStrG §9 A2cJWG §34JWG §39
Rechtssatz: Kein Rekursrecht der Mutter, der die Erziehungsrechte nicht zustehen in Verfahren auf gerichtliche Erziehungshilfe. Eine Rechtsmittellegitimation der Mutter kann auch nicht aus § 178 ABGB abgeleitet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 512/89 Entscheidungstext OGH 21.02.1989 5 Ob 512/89 RZ 1989/70,193 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Kinder Beatrix J***, geboren am 5. April 1978, und Iris J***, geboren am 30. September 1979, wurde am 13. April 1984 gemäß § 55 a EheG geschieden. Die im Scheidungsvergleich vom selben Tag enthaltene Vereinbarung der Eltern, daß alle aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten bezüglich ihrer Kinder allein dem Vater zustehen sollen, wurde am 4. April 19... mehr lesen...
Begründung: Ob 80/100 stel Anteilen an den Liegenschaften EZ 2168, 2124 und 1713 je des Grundbuches der Katastralgemeinde Vösendorf war das Eigentumsrecht für Dr. Ortrud S*** und ua das Fruchtgenußrecht auf Lebensdauer für Anna R. B***, geboren am 7.Dezember 1928, bzw. Gerd B***, geboren am 10.Oktober 1934, im Überlebensfalle (TZ 2369/1988) einverleibt. Unter Vorlage einer bloß von der Fruchtgenußberechtigten B*** ausgestellten Verzichts- und Löschungserklärung stellte die damalig... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der Minderjährige bereits im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden war, ordnete das Erstgericht mit Beschluß vom 10. November 1987 die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung des Kindes bei den bisherigen Pflegeeltern in Rechberg an und gewährte den Eltern des durch deren nachfolgende Eheschließung legitimierten Kindes ein Besuchsrecht. Mit Beschluß vom 25. November 1988 dehnte das Erstgericht das bisher eingeräu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde im Jahr 1978 geschieden; die Elternrechte stehen der Mutter zu. Mit Beschluß vom 2. August 1978 wurde dem Vater ein Besuchsrecht zur mj Michaela eingeräumt. Der Vater hat dieses Recht nur einmal - im Jahr 1978 - ausgeübt bzw auszuüben versucht. Am 5.Juni 1987 (ON 162) beantragte der Vater das Besuchsrecht zu beiden Kindern dahin zu regeln, daß er ermächtigt werde, die Minderjährigen am ersten und am dritten Sonntag eines jede... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Grundstücke 149 und 551 der KG Pettneu. Mit Bescheid vom 24. Oktober 1986, II C 2502/14, hat das Amt der Tiroler Landesregierung dem Antragsteller aufgrund der §§ 40 bis 44 des Tiroler Fremdenverkehrsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 39, eine Reihe von Benützungsrechten ob den erwähnten Grundstücken eingeräumt und den Antragsteller verpflichtet, der Antragsgegnerin eine jährliche Entschädigung zu zahlen. Der Ausspruch über die jährliche ... mehr lesen...
Begründung: Bala Brendel L*** ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2176 KG Brigittenau. Das Erstgericht hat einen zwischen Bala Brendel L*** als Verkäufer und Helmut L*** sowie Dipl.Ing. Alexander M*** betreffend den erwähnten Liegenschaftsanteil abgeschlossenen Kaufvertrag ebenso pflegschaftsbehördlich genehmigt, wie das Gesuch an das Bezirksgericht Floridsdorf um Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung. Das Rekursgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß ei... mehr lesen...
Begründung: Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte am 16.5.1988, den Vater des Minderjährigen, Robert G*** sen., als Unterhaltsschuldner gemäß § 29 UVG 1985 zur Rückzahlung der für die Zeit vom 1.7. bis 30.9.1980 gewährten Unterhaltsvorschüsse im Gesamtbetrag von S 1.740,-- zu verpflichten. Der Vater erklärte sich am 23.8.1988 zu Protokoll des Erstgerichtes bereit, diese Unterhaltsvorschüsse zurückzuzahlen (ON 40). Das Erstgericht verpflichtete den Vater Robert G***... mehr lesen...
Begründung: Am 3.8.1988 langte beim Erstgericht ein Schriftsatz des Geschäftsführers der A*** Austria Wassertechnik Gesellschaft mbH ein, in welchem beantragt wurde, im Handelsregister bei der genannten Firma die Erhöhung des Stammkapitals von S 1,190.000,-- auf S 1,820.000,-- und die dadurch bedingte Änderung des Gesellschaftsvertrages zu Punkt III einzutragen. Der Geschäftsführer erklärte, daß die Einzahlungen auf die Kapitalerhöhung bisher noch nicht durchgeführt worden seien. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §9 B1UVG §15UVG §22
Rechtssatz: Dem Bezirksjugendamt kommt keine Rechtsmittellegitimation gegen den Beschluß zu, mit dem es zum Rückersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse nach § 22 Abs 1 UVG verpflichtet wurde, da die Zahlungspflicht immer nur die Gebietskörperschaft treffen kann, der das Bezirksjugendamt zuzurechnen ist. Durch die unrichtige Formulierung des Erstgerichtes wurde eine Rückersatzverpflichtung dieses Am... mehr lesen...
Begründung: Karla, Margit, Philipp und Therese Z*** sind eheliche Kinder des Dr.Wolfgang und der Inge Z***, die am 25.September 1971 die Ehe geschlossen haben. Eltern und Kinder sind österreichische Staatsangehörige. Sie lebten bis Juni 1988 gemeinsam in der Ehewohnung in Marl, Hoechster Straße 16, in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mutter verließ im Juni 1988 mit den beiden jüngeren Kindern diese Ehewohnung und lebt seither mit ihnen in Frohnleiten, Erzherzog-Johann-Straße 5.... mehr lesen...
Begründung: Das Kind Dennis V*** wurde am 14.4.1977 ehelich geboren. Es kam als Frühgeburt zur Welt, mußte anschließend drei Monate im Krankenhaus bleiben und befand sich dann 3 1/2 Jahre lang auf einem Pflegeplatz. Anschließend brachten es die Eltern in einem Ganztagskindergarten und mit Schulbeginn an den schulfreien Nachmittagen in einer Tagesheimstätte unter. Am 10.4.1985 sprach der Vater in Begleitung des Kindes erstmals bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vor und beantrag... mehr lesen...
Begründung: Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind Erwin D*** geboren am 26.August 1968, das Bezirksjugendamt als gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und den Unterhaltsschuldner Erwin D*** gemäß § 22 Abs 1 UVG zur Bezahlung zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse von S 3.900,-- zu verpflichten. Das Erstgericht verpflichtete den Unterhaltsschuldner und das Bezirksjugendamt für den 12.Bezirk zur ungeteilten Hand, dem Bund zu Handen des... mehr lesen...
Begründung: Der durch seine Eltern Eveline D*** und Rechtsanwalt Dr. Ludwig D*** vertretene mj. Ludwig D*** brachte gegen den mj. Jürgen K*** eine Klage auf Feststellung der Haftung für alle Folgen aus dem (vom mj. Jürgen K*** zumindest mitverursachten) Unfall vom 18. März 1987 ein. Das Verfahren endete mit Versäumungsurteil vom 1. Juni 1988 (4 Cg 55/88-6 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien). Das Erstgericht wies den Antrag des mj. Ludwig D*** und seiner Eltern auf pfle... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verlassenschaftsverfahren nach Ing. Ludwig B*** haben dessen Witwe Berta B*** sowie dessen beide Kinder Ludwig H***-P***-B*** und Alexander B*** bedingte Erbserklärungen zu je einem Drittel des Nachlaßvermögens abgegeben. Die Liegenschaft EZ 107 KG Wolfgangthal hat der Erblasser durch letztwillige Verfügung seinem Enkel Philipp H***-P***-B*** hinterlassen und angeordnet, daß der Witwe des Erblassers, nach deren Tod seinem Sohn Ludwig und nach dessen Tod... mehr lesen...
Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaften der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung mit S 2,118.249,20 incl. 8 % Umsatzsteuer mit 4 % Zinsen ab dem Enteignungsstichtag (ON 118, AS 200). Bei der Tagsatzung am 18. September 1987 (ON 120) wurde das Gutachten des Dipl.Ing. Dr. Sepp S*** (ON 71 und ON 100) mit den Parteien erörtert. Das Erstgericht trug den An... mehr lesen...
Begründung: Friedrich Franz B***, der väterliche Großvater der beiden mj. Andreas und Sonja B***, ist am 21. August 1986 unter Hinterlassung der letztwilligen Verfügung vom 24. Mai 1974 verstorben. In Punkt 2.) seiner letztwilligen Verfügung ordnete er wörtlich folgendes an: "Hinsichtlich der meinem Sohn Dr. Friedrich B*** zustehenden Liegenschaftshälfte bestimme ich meinen Enkel Andreas B***, geboren 25. 5. 1970, zum Nacherben nach den Bestimmungen des ABGB. Sollte mein Enkel And... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß ON 58 vom 6.Juni 1988 bestellte das Erstgericht nach der im Sinne des § 237 Abs. 1 AußStrG erfolgten Anhörung des Betroffenen Dr.Bernhard E*** mangels eines gesetzlichen oder selbstgewählten Vertreters des Genannten gemäß § 238 Abs. 1 und Abs. 2 AußStrG die Rechtsanwältin Dr.Ingrid R*** zu dessen einstweiligen Sachwalterin für das Verfahren sowie zu seiner Vertretung vor Behörden und Gerichten udgl und ordnete die Untersuchung des Betroffenen durch ein... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben übereinstimmend einen Antrag des am 11. Oktober 1969 geborenen Robert G***, eine Klagsführung (Schadenersatzklage) über S 29.416,-- s.A. gegen Herwig S*** und das L*** N*** pflegschaftsbehördlich zu genehmigen, wegen des zu hohen Prozeßrisikos abgewiesen. Rechtliche Beurteilung Da übereinstimmende Entscheidungen der Vorinstanzen vorliegen, wäre ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Rekursgerichtes gemäß § 16 AußStrG nur ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für den Betroffenen einen Sachwalter zur Vertretung vor Behörden. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Betroffenen nicht Folge und bestimmte aus Anlaß des Rekurses Art und Umfang der vom Sachwalter zu besorgenden Angelegenheiten im Sinne des § 273 Abs. 3 Z 2 ABGB dahin, daß der diesbezügliche Ausspruch insgesamt zu lauten hat: "Vertretung des Betroffenen vor Behörden; Verwaltung des Liegenschaftseigentums des Betroffenen." Das Gericht zweiter ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3FGG §142FGG §144
Rechtssatz: Dem Geschäftsführer einer GmbH kommt im Verfahren zur amtswegigen Löschung nach den §§ 124, 144 FGG keine Beteiligtenstellung und kein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 6 Ob 23/88 Entscheidungstext OGH 24.11.1988 6 Ob 23/88 NZ 1989,268 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...