Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde in der Zeit vom 5. Dezember 1966 bis 9. April 1969 und vom 16. Jänner 1975 bis 27. Juli 1979 in der geschlossenen Anstalt des Landesnervenkrankenhauses Hall in Tirol angehalten. Seine Anhaltung war mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Hall als Anhaltegericht vom 15. Dezember 1966, 14. Dezember 1967, 12. Dezember 1968, 30. Jänner 1975, 7. August 1975 und 12. August 1976 rechtskräftig für zulässig erklärt worden. Mit Beschluß des Landesgerichtes... mehr lesen...
Begründung: Der Bürgermeister der G*** Z*** sprach mit Bescheid vom 4. Juni 1981, Zl. 612-1/1-1981, aus, daß für die Ausführung des bewilligten Straßenbauprojekts "Zirl-Fragensteinweg" gemäß § 54 Abs1 Tiroler Straßengesetz idF LGBl. 1970/10 und gemäß § 18 der Tiroler Bauordnung idF LGBl. 1978/43 im Bescheid näher bestimmte Teilflächen aus dem Gutsbestand der im Eigentum der Dorothea S*** stehenden Grundstücke 216/4, 215/3 und 216/2, sämtliche der EZ 1319 II KG Zirl, lastenfrei ent... mehr lesen...
Begründung: Das Registergericht hat aus Anlaß einer Auflösung der eingetragenen Gesellschaft m.b.H. wegen Nichtanpassung an die durch die GmbHG-Novelle 1980 aufgestellten Erfordernisse von Amts wegen das Amtslöschungsverfahren durch Bekanntgabe der Löschungsabsicht unter Bestimmung einer einmonatigen Widerspruchsfrist eingeleitet, die Zustellung der Aufforderung zur allfälligen Erhebung eines Widerspruches an die Gesellschaft verfügt, von einer Einschaltung der Löschungsankündigun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Rekursverfahrens 42 R 380/87 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, welches die Entscheidung über den in der Rechtssache 48 C 555/86 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien wegen Besitzstörung ergangenen Endbeschluß betrifft. Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien diese Klage mit der
Begründung: zurück, der geltend gemachte Wiederauf... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin begehrte zu 4 Cg 382/82 des Kreisgerichtes Korneuburg die Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsteller aus dessen Verschulden im Sinne des § 49 EheG. Der Antragsteller widersprach diesem Scheidungsbegehren nicht, beantragte aber den Ausspruch des überwiegenden Verschuldens der Antragsgegnerin. Mit Urteil vom 13. April 1984, den Vertretern beider Parteien zugestellt am 25. Mai 1985, schied das Kreisgericht Korneuburg die Ehe der Streitteile aus dem Vers... mehr lesen...
Begründung: Nachdem die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen, Christian und Michael P***, geschieden worden war, wurden der Mutter alle aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten gegenüber beiden Kindern übertragen (ON 11, 22 und 27). Den vom Vater gegen den bestätigenden Beschluß des Rekursgerichtes vom 2. Juli 1987 (ON 27) erhobenen Revisionsrekurs wies der Oberste Gerichtshof mit Beschluß vom 15. S... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die am 7. Juni 1948 geborene Tochter des Antragsgegners aus dessen erster - geschiedener - Ehe. Sie heiratete am 1. März 1965 mit Zustimmung des Antragsgegners den Gemüsegroßhändler Ferdinand W***. Diese Ehe wurde am 1. März 1967 geschieden. Am 6. Dezember 1983 schloß die Antragstellerin ihre zweite, derzeit noch aufrechte Ehe mit Josef H***. Auch der Antragsgegner ist zumindest seit dem Jahre 1965 in zweiter Ehe verheiratet. Mit ihrem Antrag vo... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §130 Abs2ZPO §514 B
Rechtssatz: Verneinung der Beschwer, wenn sich das Rechtsmittel gegen eine schlichte Ladung richtet (hier: mit einer bloßen Ladung zur Einvernahme über einen vom Rechtsmittelwerber selbst gestellten Antrag wird nocht nicht in die Rechtssphäre des Geladenen eingegriffen). Entscheidungstexte 8 Ob 543/88 Entscheidungstext OGH 21.04.1988 8 ... mehr lesen...
Begründung: In Beziehung auf Dr. Wolfgang V*** ist beim Erstgericht auf Grund der einen Einleitungsbeschluß darstellenden Ladung nach § 237 AußStrG vom 11. Februar 1986 das Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters anhängig (ON 39). Nachdem dem Betroffenen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (ON 81) am 29. April 1987 zugestellt worden war, beantragte er am 4. Mai 1987 die Einstellung des Verfahrens gemäß § 243 AußStrG (ON 84). Zur Anhörung über diesen Antrag lud das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Am 5. November 1986 schlossen Rosa W*** als Verkäuferin und die T*** S*** F*** S*** HOF H*** M.B.H. & Co KG als Käuferin einen Kaufvertrag über die Liegenschaft EZ 571 KG St. Michael, Gerichtsbezirk Tamsweg, die nach dem vom Vertragserrichter Dr. Anton W*** allein unterfertigten Nachtrag vom 22. Oktober 1987 aus der Gp. 876/6 mit darauf erbautem Hotelgebäude "Salzburgerhof" besteht. In Punkt III des Kaufvertrages wurde ein Kaufpreis von S 18 Mill. für die vertragsg... mehr lesen...
Norm: ABGB §26AußStrG §9 A2cOrthG §9OrthG §12 Abs2
Rechtssatz: Die Überprüfung der innerkirchlich wirksamen aufrechten Bestllung einer im Pflegschaftsverfahren namens der Kirchengemeinde als deren Organ auftretenden Person kommt im Rahmen der dem Gericht in jedem Verfahren auferlegten Verpflichtung zur amtswegigen Prüfung der ordnungsgemäßen Vertretung der Parteien dem Gericht zu. Das Pflegschaftsgericht hat dabei das Recht und die Pflicht, Bes... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cOrthG §12 Abs2
Rechtssatz: In einem nach § 12 Abs 2 OrthG eingeleiteten Pflegschaftsverfahren kommt einzelnen Kirchmitgliedern im eigenen Namen nur insoweit Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis zu, als durch die gerichtliche Entscheidung unmittelbar in die eigene Rechtssphäre des betroffenden Kirchengemeindemitglieders eingegriffen wird. Entscheidungstexte 6 Ob 5... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 30.Oktober 1985 für die serbische griechisch-orientalische K*** Z*** H*** S*** in Wien gemäß § 12 Abs.1 OrthG einen Rechtsanwalt zum Kurator bestellt (Einzelheiten können der Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung vom 6.November 1986, 6 Ob 666/86 = ON 49 a entnommen werden). Der Kurator legte am 17.Februar 1987 für die Zeit vom 30. Oktober 1985 bis 31.Dezember 1986 Rechnung. Für diesen Zeitraum begehrte er als Belohnung einen B... mehr lesen...
Begründung: Dr. Bernhard E*** lehnte in dem ihn betreffenden Sachwalterschaftsverfahren die Erstrichterin als befangen ab (ON 1). Der Vorsteher des Erstgerichtes wies den Ablehnungsantrag als unbegründet zurück (ON 3). Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs (ON 4) als verspätet zurück (ON 6). Den vom Betroffenen gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobenen Rekurs (ON 7) wies der Vorsteher des Erstgerichtes als unzulässig zurück (ON 8). Das Rekursgericht gab dem... mehr lesen...
Begründung: Franz F*** starb am 23.Feber 1985. Auf Grund seines Testamentes vom 30.März 1971 und des Nachtrages vom 2.April 1980 gab seine Witwe Hermine F*** die unbedingte Erbserklärung ab. Der Nachlaß wurde ihr mit der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Salzburg vom 4.November 1986, GZ 1 A 51/85-25, zur Gänze eingeantwortet. Die Einverleibung des Eigentums der Erbin an den neben anderem unbeweglichem Gut im Nachlaß vorhandenen 293/36061 mit Wohnungseigentum an W 25 im Ha... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlaß nach dem am 23.Februar 1985 verstorbenen Franz F*** wurde mit Einantwortungsurkunde des Erstgerichtes vom 4. November 1986, 1 A 51/85-25, der erblasserischen Witwe Hermine F***, die auf Grund des Testamentes vom 30.März 1971 samt Nachtrag vom 2.April 1980 die unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, zur Gänze eingeantwortet. Das Erstgericht sprach aus, daß auf Grund des Abhandlungsergebnisses unter anderem im Grundbuch des Gerichtsbezirkes Salzburg unter a... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlaß nach dem am 23. Februar 1985 verstorbenen Franz F*** wurde mit Einantwortungsurkunde des Erstgerichtes vom 4. November 1986, 1 A 51/85-25, der erblasserischen Witwe Hermine F***, die aufgrund des Testamentes vom 30. März 1971 samt Nachtrag vom 2. April 1980 die unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, zur Gänze eingeantwortet. Das Erstgericht sprach aus, daß aufgrund des Abhandlungsergebnisses unter anderem im Grundbuch des Gerichtsbezirkes Salzburg unter ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2c
Rechtssatz: Grundsätzlich ist von vornherein niemand von einem Abhandlungsverfahren ausgeschlossen; es ist daher mit dem Gesetz nicht vereinbar, jemandem von vorneherein jegliches Recht auf Beteiligung auch für noch gar nicht absehbare Vorgänge des Verlassenschaftsverfahrens abzusprechen. Entscheidungstexte 7 Ob 546/88 Entscheidungstext OGH 24.03.1988 7 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 29.8.1986 verstorbenen Dkfm. Peter R*** stellt dessen geschiedene Ehegattin Helga R*** Unterhaltsforderungen an den Nachlaß. Sie hat wegen derartiger Forderungen gegen die Erben Stefanie R***, mj. Paolo R***, Dr. Maria-Gabriela R***, Antonia R***, Theresa R*** und Peter R*** zu 34 C 80/87 des Bezirksgerichtes für ZRS Graz eine auf 169.838,40 S gerichtete Klage eingebracht. Nach den Klagsbehauptungen wurde ihre Ehe mit dem Erblas... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der drei Rechtsmittelwerber ist am 22. Juli 1977 im 88. Lebensjahr gestorben. In ihre Verlassenschaft waren vor allem ein als Einzelunternehmen geführter Erzeugungsbetrieb sowie eine mehr als 98 %ige Stammeinlage an einer Gesellschaft m.b.H. gefallen. Die Erblasserin hatte ihre zwei Söhne und ihre zwei Töchter zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt und im 5. Punkt ihres Testamentes vom 20. Oktober 1972 folgende Anordnung getroffen: "Als Nacherben berufe ich... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid des Bürgermeisters der G*** S*** vom 26.Mai 1975, Zahl 664-0-1975, wurden gemäß § 18 Abs.2 der Tiroler Bauordnung 1974 LGBl. Nr. 42/1974 (kurz: TBO) für das Straßenbauvorhaben "Verlängerung der Andreas-Hofer-Straße" unter anderem Teilflächen der dem Antragsteller gehörigen Liegenschaften enteignet. Für die enteigneten Liegenschaftsteile, sowie für die auf Grund des Straßenbauprojektes im Eigentum des Antragstellers verbleibenden Restflächen... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 564.981,17 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner "Seraphin P*** & Söhne KG Bauunternehmen" angeblich zustehenden Bezüge bewilligt. Die Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner erfolgte am 15.9.1987. An diesem Tag äußerte sich die "Seraphin P*** & Söhne Ges.m.b.H." nach § 301 EO, daß der Verpflichtete schon... mehr lesen...
Norm: ABGB §431AußStrG §9 A2cAußStrG §9 IGBG §22
Rechtssatz: Ist die Verbücherung des Eigentumsrechts eines Zwischenerwerbes lediglich in Anwendung des § 22 GBG unterblieben, so ist dieser Zwischenerwerber in Ansehung der Rekurslegitimation so zu behandeln, als ob sein Eigentu,srecht einverleibt und wieder aufgehoben worden wäre. Entscheidungstexte 5 Ob 28/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Im Eigentumsblatt der Liegenschaft EZ 293 KG Neubau war das Eigentumsrecht für Elsa S*** einverleibt. Am 17. November 1986 wurde der Nachlaß nach der am 16. Juni 1986 verstorbenen Else S*** der erblasserischen Tochter Henriette L***, deren aufgrund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß abgegebene unbedingte Erbserklärung zu Gericht angenommen worden war, eingeantwortet. In der Einantwortungsurkunde wurde ausgesprochen, daß nach dem Ergebnis der Verlassenschaftsabhandlung o... mehr lesen...
Begründung: Im Eigentumsblatt der Liegenschaft EZ 293 des Grundbuches der KG Neubau war das Eigentumsrecht für Elsa S*** einverleibt. Am 17. November 1986 wurde der Nachlaß der am 16.Juni 1986 verstorbenen Else S*** der erblasserischen Tochter Henriette L***, deren auf Grund des Gesetzes zum ganzen Nachlaß abgegebene unbedingte Erbserklärung zu Gericht angenommen worden war, eingeantwortet. In der Einantwortungsurkunde wurde ausgesprochen, daß nach dem Ergebnis der Verlassenschaft... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin war österreichische Staatsangehörige und hatte ihren Wohnsitz zur Zeit ihres Todes in der Schweiz. Sie hatte die Rekurswerberinnen, von denen eine minderjährig ist, in ihrem Testament je zur Hälfte als Erben ihres Vermögens eingesetzt. Die Erben haben noch keine Erbserklärung abgegeben. Das bewegliche Vermögen der Erblasserin befand sich zur Zeit ihres Todes zum Teil in der Schweiz und zum Teil in Österreich, wobei dieser Teil des Vermögens nach den bis... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 20. Juni 1986 ordnete das Landesgericht für Strafsachen Wien die Hinterlegung von drei Sparbüchern mit einem Gesamtkontostand von S 1,538.652,39 beim Erstgericht gemäß § 1425 ABGB an. Mit Beschluß vom 5. August 1986 nahm das Erstgericht diesen Erlag an, wies die Verwahrungsstelle des Landesgerichtes für Strafsachen Wien an, diese Sparbücher weiterhin in Verwahrung zu halten, und sprach aus, daß jede Verfügung über diese Sparbücher dem Erstgericht vorbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §9 IAußStrG §158AußStrG §174GBG §122 B
Rechtssatz: Die Eintragung des Substitutionsbandes im Grundbuch als Beschränkung des Eigentums des Vorerben gewährt dem Nacherben die Gleichstellung mit einem dinglich Berechtigten im eigentlichen Sinn. Entscheidungstexte 5 Ob 16/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 16/88 5 O... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 4. Dezember 1979 verstorbenen Ferdinand U*** (A 693/79 des Bezirksgerichtes Linz-Land) wurde dessen Nachlaß auf Grund des Testamentes vom 7. Mai 1978 seiner Tochter Lucia V*** eingeantwortet, ihr Eigentumsrecht an der Liegenschaft EZ 88 KG Leonding zugleich mit der Beschränkung durch die Nacherbschaftsrechte zugunsten ihrer Geschwister Helene S*** und Ferdinand U*** eingetragen. Das Testament vom 7. Mai 1978 enthielt folgende we... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. Mai 1986 wurden aufgrund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Linz vom 30. Jänner 1985, A 630/84, samt Gegenüberstellung, der Bestätigung gemäß § 16 LiegTeilG, des Lageplanes vom 15. Oktober 1984, GZ 291/82, und der Wertermittlung vom 7. Mai 1986 gemäß §§ 15 ff LiegTeilG unter anderem von der EZ 88 KG Leonding (als Eigentümerin einverleibt Luzia V***, geboren 3. Dezember 1956) Teilflächen aus dem Grundstück 805/1 im Ausmaß von... mehr lesen...