Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Das Verschweigen eines Vordienstverhältnisses stellt den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nicht her, weil es dem Bewerber um einen Posten grundsätzlich freisteht, sich nur auf solche Referenzen zu berufen, von denen er sich einen günstigen Einfluß auf seine Bewerbung erhofft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, früheres Arbeitsverhältnis, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0029858Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0040OB00105_8500000_008