Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Das die Vertrauensunwürdigkeit bedingende Verhalten muß sich grundsätzlich während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ereignet haben. Vorher liegende Umstände, die dem Dienstgeber erst nachträglich bekannt werden, rechtfertigen die Entlassung nur ausnahmsweise, auch wenn sie den Dienstgeber bei rechtzeitigem Bekanntwerden von einem Vertragsabschluß mit dem Dienstnehmer abgehalten hätten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Zeitpunkt, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0029378Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2017