Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Die bloß abstrakte Besorgnis, die Klägerin werde wegen ihrer früheren Tätigkeit (hier: bei der E1 - AL) die Interessenten des Arbeitgebers (der Iraqi Airways) nicht mit Sorgfalt und Treue wahren, stellt den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit nicht her.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Fluglinie, Airline, Konkurrenz, Treuepflicht, Vordienstverhältnis, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0029855Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0040OB00105_8500000_007