Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Handlungen, die zum Teil noch vor der Gründung eines selbständigen Unternehmens vorgenommen wurden und insoweit als bloße Vorbereitungshandlungen die Voraussetzungen des Entlassungstatbestandes des § 27 Z3 AngG erster Tatbestand, nicht erfüllen, ändern am vertrauensverwirkenden Charakter im Sinne des § 27 Z 1 AngG erster Tatbestand, nichts.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Konkurrenzverbot, Vorsatz, Verschulden, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0029410Dokumentnummer
JJR_19850604_OGH0002_0040OB00068_8500000_001