Norm
AngG §7 Abs1Rechtssatz
Auch die wiederholte Vermittlung von Handelsgeschäften über ein Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers gegen Provision und somit die gewerbsmäßige Vermittlung von Handelsgeschäften für andere, fällt unter den Tatbestand des § 27 Z 3 zweiter Fall AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, gesetzlicher Entlassungsgrund, Geschäftszweig, Verstoß, VerletzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0027858Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0040OB00090_8500000_001