RS OGH 1986/9/30 14Ob150/86, 9ObA111/01s

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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Norm

AngG §27 A6
AngG §27 B

Rechtssatz

Der Arbeitgeber kann die von einer hiezu nicht befugten Person ausgesprochene Entlassung auch dadurch nachträglich genehmigen (§1016 ABGB) daß er sich in einen Prozeß über eine solche Entlassung einläßt und sich zu ihr bekennt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Erklärung, Ausspruch, Heilung, Vollmacht, Berechtigung, Legitimation, Genehmigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028900

Dokumentnummer

JJR_19860930_OGH0002_0140OB00150_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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