Norm
AngG §27 A6Rechtssatz
Der Arbeitgeber kann die von einer hiezu nicht befugten Person ausgesprochene Entlassung auch dadurch nachträglich genehmigen (§1016 ABGB) daß er sich in einen Prozeß über eine solche Entlassung einläßt und sich zu ihr bekennt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Erklärung, Ausspruch, Heilung, Vollmacht, Berechtigung, Legitimation, GenehmigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028900Dokumentnummer
JJR_19860930_OGH0002_0140OB00150_8600000_001