RS OGH 1986/9/16 14Ob130/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1986
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Norm

AngG §27 Z1 E1a
AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt nicht schon in der Weigerung eine Dienstanweisung zu unterfertigen, wenn der Arbeitnehmer - so wie andere Arbeitnehmer auch - vorerst eine Prüfung der Dienstanweisung durch den Betriebsrat abwarten wollte und andererseits der Arbeitnehmer die bloße Kenntnisnahme auf eine ihm ausreichend scheinende, das allfällige Eingehen einer rechtlichen Verpflichtung vermeidende Weise bestätigt hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Entlassung, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Treuepflicht, Vertrauensunwürdigkeit, Anweisung, Weisung, Anordnung, Unterfertigung, Bestätigung, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0029595

Dokumentnummer

JJR_19860916_OGH0002_0140OB00130_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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