Norm
AngG §27 Z4 E4fRechtssatz
Befindet sich der Arbeitnehmer wegen des drohenden Verlustes seines Arbeitsplatzes in einem begreiflichen Erregungszustand und läßt er sich in diesem zu einer Widersetzlichkeit gegen den Arbeitgeber hinreißen, kann dies entschuldbar sein. (Hier: beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, das Büro vor Abgabe einer Erklärung über das Weiterbestehen seines Dienstverhältnisses zu verlassen.)
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis, Angestellte, Entschuldigungsgrund, Entschuldbarkeit, Nichtfügen, Nichtbefolgung, Befolgung, Beharrlichkeit, Anordnung, Verweigerung, Anweisung, Weisung, Affekt, Gemütsbewegung, Arbeitsverhältnis, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Pflichtenvernachlässigung, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0029921Dokumentnummer
JJR_19860916_OGH0002_0140OB00144_8600000_002